Vielen Dank :top:
Hätte nicht gedacht, dass diese spezifischen Dinge bei Wikipedia stehen.
Beiträge von macsmartpure
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Benötige mal eine "Übersetzung" zu folgendem Satz in einer Telekom-Zwischenmeldung:
"Bedarfsanzeige durch PTI gefertigt, wegen fehlenden APL mit Wvl-Termin"
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
Ähm, ganz blöde Frage, kann man nach Großbritannien mittels IBAN und BIC Geld überweisen?Kurzantwort:
JaLange Version:
IBAN und BIC gibt es in GB für alle Konten und sollten immer angegeben werden, da die Banken sonst gerne sogenannte "Repair"-Spesen berechnen. (da kein STP-Straight-Through-Processing möglich)Du hast jetzt nicht geschrieben was du überweisen willst.
Als SEPA-Zahlung natürlich nur mit EURO als Zahlwährung möglich. (kostet dann normalerweise so viel wie eine Inlandszahlung, also meist nichts)
Oder als Fremdwährungszahlung (z.B. GBP), dann kostet das halt die Gebühren für eine Auslandszahlung (Gebühren varieren je nach Bank und Auftragsart).
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Zitat
Original geschrieben von marmo
Kann mir einer genau vorrechnen, was man als Selbständiger- und Privatkunde bei x vielen Fahrzeugen bezahlt?
Schau mal direkt bei der GEZ nach:
http://www.rundfunkbeitrag.de/…tml#beitragsrechner-frame -
Re: Kalendereinträge übertragen
ZitatOriginal geschrieben von Sentenced
ich hab mich von meinem Desire getrennt und bin zum S3 von Samsung gewechselt, habe hier nun das Problem das ich die Kalendereinträge nicht rüber bekomme. Kann mir jemand hier einen Tip geben? DankeschönIst der Kalender nicht als Google-Kalender angelegt - Synct also mit deinem Google-Konto? Bitte überprüf mal
Starte Kalender -> Menütaste -> Mehr -> Kalender
ob der Kalender, den Du zum S3 haben möchtest als *@googlemail.com angelegt ist. -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Majoko
Ich stehe gerade auf dem Schlauch:Bei einem Briefkopf schreibt man diesen so
Firma
Vorname Nachname
Strasse
PLZ Ortoder
Vorname Nachname
Firma
Strasse
PLZ OrtWie sieht es mit der Anrede aus (Herr / Frau) - schreibt man diese mit in den Briefkopf?
Bei Variante 1 geht der Brief offiziell an die Firma. Vorname Nachname hilft z. B. den Adressaten zu finden. Jedoch darf den Brief z. B. die Poststelle oder eine Vertretung öffnen.
Bei Variante 2 geht der Brief an "Vorname Nachname" den mit in Firma XY finden kann. Nur "Vorname Nachname" darf den Brief öffnen.Herr oder Frau kann man, muss man aber nicht unbedingt.
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[QUOTE] Original geschrieben von ajsoia
Wie kann ich denn rausfinden obs 16.000 oder 16.000+ ist?Was kommt denn hier raus:
http://hfo-telecom.de/privatkunden/hfo_dslcheck.php -
Lovefilm
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Einlösen unter http://www.lovefilm.de/sommer2011
Nur für Neukunden - Gültig bis 31.12.11rqdamwq4a
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Zitat
Original geschrieben von Woler
Gibts ne vernünftige quelle für die info :confused:http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
580 IN 167/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRB 7516 eingetragenen
JATEL GmbH mit Sitz in Lüdersdorf, OT Wahrsow
vertreten durch den Geschäftsführer Rasmus Jacobs, Selmsdorf
Geschäftsanschrift: Werner-Lauenroth-Straße 1, 23923 WahrsowZur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 25.05.2011 um 10:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):
1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als
vorläufiger Insolvenzverwalter bestelltRechtsanwalt Michael Wilkens
Elbchaussee 140, 22763 Hamburg
Tel.: 040/ 8802051ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und
verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr
zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder
entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob gegebenenfalls im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.
4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen
Insolvenzverwalter übertragen.Amtsgericht Schwerin, 25.05.2011
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Zitat
Original geschrieben von daydreamer
Hat jemand von euch vielleicht eine Idee? Gibt es irgendeine Zeitung oder ein Studentenblatt oder so online?