Beiträge von macsmartpure

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ähm, ganz blöde Frage, kann man nach Großbritannien mittels IBAN und BIC Geld überweisen?


    Kurzantwort:
    Ja


    Lange Version:
    IBAN und BIC gibt es in GB für alle Konten und sollten immer angegeben werden, da die Banken sonst gerne sogenannte "Repair"-Spesen berechnen. (da kein STP-Straight-Through-Processing möglich)


    Du hast jetzt nicht geschrieben was du überweisen willst.


    Als SEPA-Zahlung natürlich nur mit EURO als Zahlwährung möglich. (kostet dann normalerweise so viel wie eine Inlandszahlung, also meist nichts)


    Oder als Fremdwährungszahlung (z.B. GBP), dann kostet das halt die Gebühren für eine Auslandszahlung (Gebühren varieren je nach Bank und Auftragsart).

    Re: Kalendereinträge übertragen


    Zitat

    Original geschrieben von Sentenced
    ich hab mich von meinem Desire getrennt und bin zum S3 von Samsung gewechselt, habe hier nun das Problem das ich die Kalendereinträge nicht rüber bekomme. Kann mir jemand hier einen Tip geben? Dankeschön


    Ist der Kalender nicht als Google-Kalender angelegt - Synct also mit deinem Google-Konto? Bitte überprüf mal
    Starte Kalender -> Menütaste -> Mehr -> Kalender
    ob der Kalender, den Du zum S3 haben möchtest als *@googlemail.com angelegt ist.


    Bei Variante 1 geht der Brief offiziell an die Firma. Vorname Nachname hilft z. B. den Adressaten zu finden. Jedoch darf den Brief z. B. die Poststelle oder eine Vertretung öffnen.
    Bei Variante 2 geht der Brief an "Vorname Nachname" den mit in Firma XY finden kann. Nur "Vorname Nachname" darf den Brief öffnen.


    Herr oder Frau kann man, muss man aber nicht unbedingt.

    Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Gibts ne vernünftige quelle für die info :confused:


    http://www.insolvenzbekanntmachungen.de


    580 IN 167/11


    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der


    im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRB 7516 eingetragenen
    JATEL GmbH mit Sitz in Lüdersdorf, OT Wahrsow
    vertreten durch den Geschäftsführer Rasmus Jacobs, Selmsdorf
    Geschäftsanschrift: Werner-Lauenroth-Straße 1, 23923 Wahrsow


    Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 25.05.2011 um 10:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):


    1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als
    vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt


    Rechtsanwalt Michael Wilkens
    Elbchaussee 140, 22763 Hamburg
    Tel.: 040/ 8802051


    ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und
    verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr
    zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder
    entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
    vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird
    verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.


    2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


    3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob gegebenenfalls im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.


    4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen
    Insolvenzverwalter übertragen.


    Amtsgericht Schwerin, 25.05.2011