Beiträge von Kaske

    Naja, beim 6510 gabs zum 8310 auch Unterschiede. Es muss also nicht grundsätzlich so sein, dass das 6610 in allen Punkten baugleich ist. Das mit den blechernen Klang wurde auch schon in Tests diverser Zeitschriften erkannt, ist also kein Einzelfall bzw. Montagsgerät-Syndrom. Mein 7210 hat jedenfalls den schlechtesten Klang meiner bisherigen Nokias und ob das was mit technischen Fortschritt zu tun hat, bezweifle ich mal. :(

    Was mir nicht gefällt: Die Tasten wackeln extrem. Das Back-Cover knarzt.
    Damit könnte man zur Not noch leben. Der Hammer aber ist die miese Sprachqualität: Hintergrundrauschen wie ein Wasserfall und mein Gesprächspartner klingt wie mit einem Blecheimer über dem Kopf.
    Von daher kann ich das 7210 leider nicht empfehlen, zumindest nicht für diesen Preis, da sollte mehr Qualität geboten werden ;)

    Mal zur Klarheit bezüglich Strafanzeige und Strafantrag.


    Strafantrag ist erforderlich bei Antragsdelikten. Man hat in diesen Fällen noch die Möglichkeit, die Anzeige zurückzuziehen (Hausfriedensbruch § 123 StGB oder Sachbeschädigung § 303 StGB).
    Privatklagedelikte (Beleidigung § 185 StGB) sollten zunächst erst über den Schiedsmann laufen.


    In deinem Fall gibts aber eine Tateinheit zusammen mit der Nötigung (240 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Diese beiden Delikte sind Offizialdelikte und werden (bei Bekanntwerden) von Amts wegen verfolgt, d. h. wenn ihr dahingehend eine Strafanzeige stellt, gibts kein zurück mehr. Der Ermittlungsapparat läuft dann ...


    Strafgesetzbuch

    In dem Falle würde ich baldigst Anzeige erstatten. Und zwar bei der Polizei. Da Nötigung und Volksverhetzung Offizialdelikte sind, werden sie nach Bekanntwerden ohnehin von Amts wegen verfolgt. Ein Anwalt ist in dem Fall also nicht nötig. Die Beleidigung wird hierbei gleich mitverfolgt (Tateinheit). Auf jeden Fall alles ausdrucken (am Besten komplett mit Header!).
    Nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen geht dann alles zur Staatsanwaltschaft, die dann letztlich entscheidet, ob eingestellt wird oder Anklage in D erhoben wird (wegen Nationalität). Alternativ gibts sicher Rechtshilfeabkommen.
    Aber am Anfang steht eben die Anzeige!