ja, ist ab zustellung registriert,
hatte ich hier auch schon mal gefragt,
wurde ein paar postings über mir beantwortet.....
gruß, slop
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ja, ist ab zustellung registriert,
hatte ich hier auch schon mal gefragt,
wurde ein paar postings über mir beantwortet.....
gruß, slop
Nabend zusammen,
zur Info:
habe auch die "Mädchen-SIM" am 5.5. bestellt und heute am 8.5. per Großbrief bekommen.
Ob Tchibo mein Alter weiß ? Keine Ahnung, musste man das bei der Anmeldung angeben ? Wenn das kein Pflichtfeld war, hab ich das bestimmt nicht gemacht.
Ich habe auf meinen Namen auch die Befour und Unicum-SIM bestellt und jeweils Auftrags- und Versandbestätigungsmail bekommen. Also gehe ich auch davon aus, dass die ankommen.
Alerdings war ich vorher schon bei Tchibo Kunde und habe dort relativ häufig (auch ohne Gutschein) ´was bestellt....
gruß, slop
ZitatOriginal geschrieben von SuperSucher
Sobald die Karte von Tchibo Versand wird wird diese auch automatisch Aktiviert. Karten später erst aktivieren geht, zumindest beim Onlinekauf nicht.
Die Freiminuten gelten einen ganzen Monat, d.h. 30 Tage ab Aktivierung (also ab Versand der Karte durch Tchibo).
Muss ich nicht bei Tchibo noch das DINA4 Formular zu Registrierung hinschicken (mit persönlichen Angaben etc.) Erst dann können die doch die Karten aktivieren, oder lieg ich da falsch ?
gruß, slop
kurze Frage dazu:
Muss die SIM eigentlich sofort aktiviert werden oder könnte ich zB noch drei-vier Monate bis eine Woche vor meinem Urlaub warten, dann aktivieren und im Urlaub (innerhalb von Deutschland) die 50 Minuten vertelefonieren?
Und vielleicht nochwas:
"50 Minuten verfallen nach 1 Monat"
Wie ist das zu verstehen?
zB Aktivierung am 15.06. = 50 Minuten bis zum 15.07. oder bis Ende des Kalendermonats (also 30.06.) ? Ich denke doch 1 Monat ab Aktivierung, oder ?
Gruß,
slop
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Man kann doch von jedem Vertrag zurücktreten oder nicht? Muß man halt Storno o.ä. zahlen.
Von einem geschlossenen Kaufvertrag i.d.R. nicht. Bei Fernabsatzverträgen, gekoppelten Darlehens-/Kaufverträgen (zB finanziertes Auto) gibt es Ausnahmen.
Dass Autohäuser oft einen Art "Storno" nehmen liegt daran, dass sie i.d.R. keine Lust haben über zig Monate Prozesse auf Abnahme und Bezahlung des Autos zu klagen. Da erklären sie lieber den Rücktritt vom Kaufvertrag wg. unberechtigter Nichtabnahme und machen Schadensersatz nach den AGB´s geltend (10 - 15 %).
Viele Autohäuser benutzen aber keine "echten" Kaufverträge mehr sondern "Verbindliche Bestellungen", die dann nochmals vom Autohaus bestätigt werden müssen....
gruß, slop
Kurze Nachfrage bzgl. "leasen":
Sollte der Wagen jetzt geleast oder finanziert werden?
Bzgl. dem "Kaufvertrag":
War es ein Kaufvertrag oder eine "Verbindliche Bestellung"?
Ist die verbindliche Bestellung ggfs. bestätigt worden ?
gruß, slop
Morgen zusammen,
weiß jemand zufällig, ob es im Moment irgendwelche Sonderaktionen gibt, wenn man ADAC Mitglied wird?
A.T.U. bietet einen 30,- Eur Warengutschein, wenn man dort die Mitgliedschaft beantragt, kennt jemand noch andere Aktionen ?
thx,
slop
Moin KingBoa,
Leasingverträge schließt man in der Regel nicht mit dem Autohaus, sondern mit der Leasing Firma (Volkswagen Leasing, Opel Leasing...) unter Vermittlung des Autohauses. Wenn dir der Verkäufer im Autohaus den Wagen quasi umsonst zur Verfügung stellt, bis Du "Vorführwagenrabatte" bekommst, tut er das nur unter der Bedingung, dass du dann den Leasingvertrag abschließt.
Und genau das ist auch eine Art Vertrag. Entgegen der Ansicht vieler Leute, gelten mündlich abgeschlossene Verträge genauso wie schriftliche. Schriftliche kann man i.d.R. nur besser beweisen.
Wenn Du also jetzt von der Zusage, den Wagen zu leasen Abstand nimmst, wird sich das Autohaus überlegen, ob es (notfalls vor Gericht) auf Einhaltung der Vereinbarung (Leasingvertrag über das Autohaus als Vermittler abschließen) besteht oder Schadensersatz verlangt (Abnutzung bzw. Nutzungsentschädigung für die Benutzung des PKW, entgangener Gewinn...).
Vielleicht hast Du allerdings auch Glück und du kannst dich anders mit dem Autohaus einigen. Ich würd ´mal vorsichtig anfragen.....
gruß, slop
nochmal zur Kündigung:
In den Angeboten und Fußnoten steht nix davon, dass irgendwelche Pakete weiterlaufen. Weiter läuft das ganze ausdrücklich unter "prepaid".
Imho muss man da gar nichts kündigen.
gruß, slop
Nochmal zum Sachverständigen:
Ob ein PKW in Bewegung war oder nicht kann er imho in jedem Fall feststellen, da fehlt den Polizeibeamten einfach die Erfahrung bzw. der Sachverstand (die kriegen ja auch nicht mit, was letztlich aus einem Verkehrsunfall wird und ob der SV irgendwas ermitteln konnte oder nicht).
Manchmal ist es auch so, dass die Polizeibeamten vor Ort die Verschuldensfrage ganz falsch einschätzen (UB01 ist im Aufnahmebogen der Polizei in der Regel der Verkehrsteilnehmer, der nach Ansicht der eingesetzten Polizeibeamten der Unfall verschuldet hat)....
Erzähl später mal ´was draus geworden ist.
gruß, slop