Ich kann galahad nur zustimmen, man muss differenzieren aus welchem Grund eine Rücklastschrift geschieht. Hier die Verfahren bei Eplus.
Kto ist erloschen: Der Kunde wechselt gerade seine Bank und hat sein Kto bereits aufgelöst. In dem Fall wird der Kd bei Eplus per SMS benachrichtigt, das er sich zwecks Datenvergleichs bei der Kundenbetreuung zu melden hat - Die Bankverbindung wird von Lastschrift auf Überweisung gestellt >> keine Sperre.
(anders bei noch aktiven aber nicht gedeckten Kto - da ist der Kd selbst verantwortlich, s.u.)
Widerruf: Kd bemängelt die Rechnung und lässt Lastschrift per Widerruf zurück gehen. Mahnsperre über 4 wochen wird gesetzt und ein schreiben wird versandt, das der Kd seinen widerruf schriftlich begründen soll, damit dementsprechende Nachforschungen angestellt werden können. >> Keine Sperre (erst wenn der Kd sich nciht zum widerruf äußert, wird kostenfrei gesperrt) Beschwerde wird bearbeitet (von wegen Monate!) und bei falschberechnung direkt per SAP umgebucht, so dass bei erneutem Einzug direkt die Differenz abgebucht wird, oder mit der nächsten Rechnung verrechnet, oder aufs kd.kto zurück überwiesen - je nach situation und wie der kd es haben möchte.
Adressermittlung: Post kommt zurück, der Kd ist also postalisch nciht mehr erreichbar und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bleibt erfolglos: Zunächst wird der Kd vor Anfrage beim Einwohnermeldeamt per sms gebeten sich wegen adressenabgleichs bei der kd-betreuung zu melden. Erst nach einer Frist wo dieses nicht geschieht, wird die Karte kostenfrei für den Kd gesperrt (die Abfrage beim Amt kostet allerdings 15,- die an den Kd weitergegeben wird.) >> spätestens dann meldet sich der Kd. >> ist auch in sofern legitim, da der Rechnungsausstellende die Rechnung nicht mehr zustellen kann und der KD nicht mehr aufzufinden ist und munter weiter telefoniert.
In den AGB steht auch im übrigen drin, das sich der Kd dazu verpflichtet RECHTZEITIG Änderungen der Stammdaten bekannt zu geben.
Der einzige Fall, der übrig bleibt ist der Fall Rücklastschrift "ohne angabe" - die Bank darf selbstverständlich nicht sagen aus welchem Grund die Rücklastschrift eintritt. Kann man aber so rausfiltern, weils die einzige Meldung "ohne Grund" ist. Richtig - mangelnde Deckung >> dann wird die Karte kostenpflichtig für den Kd gesperrt. Die Sperrung ist prinzipiell nur die sperrung von ausgehenden (kostenpflichtigen) Diensten (Gespräche, SMS/MMS, Datenverbindungen)
Egal ob kleinunternehmen oder Großkonzern, man hat nunmal ne Vertragspflicht zu erfüllen - in dem Fall eine ausstehende Rechnung vom Vormonat zu begleichen. Wenn man Diese Leistung nicht erbringt, muss man sich nicht wundern wenn der andere Vertragspartner sich vorbehält die Lieferung einzustellen >> keine arme, kein Milky Way! Das ist nicht nur bei Mobilfunkanbietern so!
Wems nicht passt, kann auf Überweisung umstellen, das ist immer möglich (außer bei Web-Tarifen, da ist das Lastschriftverfahren zwingend - man kann schliesslich keinen Überweisungsträger an ne Onlinerechnung pappen), dann hat man ein Zahlungsziel von 14 Tagen bis die erste Mahnung kommt - erst nach einer weiteren Woche wird die Karte gesperrt.
Kd die von vornherein melden, das es zu einem Engpass kommen könnte, wird meistens ein Mahnstopp eingeräumt.
Prinzipiell sollte man davon ausgehen, das es sich um erwachsene geschäftsfähige Menschen handelt, die für sich selber und ihr tun verantwortlich sind. Von daher finde ich, das jeder halt mit den Konsequenzen leben muss, wenn er nicht zahlt. Mir selber stand das Wasser auch schon oft bis zum Hals - aber dafür die anderen verantwortlich zu machen, ist blödsinn - wenn ich weiss, das es finanziell nicht so gut läuft muss ich mich halt darauf einstellen - entweder nen notgroschen für die rechnung beiseite legen oder das Telefonverhalten anpassen. und so eine Notsituation passiert selten von heut auf morgen und ist meist vorhersehbar - man hat bei sowas auch immer die möglichkeit sich bei dementsprechenden Lieferanten egal ob mobilfunkanbieter oder einem andereren Dienstleister kontakt aufzunehmen und ne Regelung zur Bezahlung zu finden.
Was mir aufgefallen ist, das sich hier keine " finanziell notleidenden" Handynutzer darüber aufregen, sondern zum größten Teil Erbsenzähler, denen es ums Prinzip geht und sich durch solch eine Maßnahme in ihrem persöhnlichkeitsrecht beschnitten fühlen. wenn ich schon höre ... ich bekomme meine Gutschrift ZINSLOS später gezahlt, demjenigen möge gesagt sein, das er seine Rechnung regulär 3-4 Wochen später zahlt - ebenfalls zinslos. Solche Erbsenzähler ecken oft im Leben an, weil sie denken, alle müssen sich nach ihnen richten - nach IHREN Prinzipien und IHREN Denkweisen - euch möge gesagt sein, das sich die Sonne nicht um euch dreht und das sich jeder an die gleichen Regeln halten muss - auch ihr. Wenn ihr mit diesen Regeln nicht einverstanden seit, müsst ihr solche Verträge nicht abschliessen. Ihr erklärt euch mit unterzeichnung solcher Verträge jederzeit für ausreichend Deckung auf dem Kto zu sorgen und mit solchen Maßnahmen einverstanden. Es werden keine Sperrungen vollzogen die nicht selber durch den Kd verursacht worden sind. Dann müssen die mit den Konsequenzen leben.
Ich persönlich finde, das es zwar ergänzende angebote zum festnetz sind, diese aber nie vollständig ersetzen. Keiner ist dazu gezwungen diesen zu kündigen, wenn er dieses angebot selber ablehnt, ist er auch selbst dafür verantwortlich.
Festnetz gehört zur Grundversorgung, Handyvertrag ist luxus - schliesslich kann man wie schon gesagt auch ohne eingelegte Simkarte einen notruf absetzen, somit ist die Grundversorgung auch hier gewährleistet.
Ach ja, ich denke in den oft zitierten Gesetzen sollte man auch noch zwischen SPERRUNG und PASSIVIERUNG unterscheiden - Sperrung ist die komplette Abschaltung des anschlusses - Passivierung nur die Sperrung der abgehenden Gespräche/Dienste - Erreichbarkeit ist weiterhin gegeben.