Meine Vermutung ist, daß es in irgendeiner Weise mit der
Standortermittlung zusammen hängt.
Da, wo früher der Menüpunkt "Gigagarantie" war (unter "Netz")
ist jetzt der Menüpunkt "Netz Okay" mit folgendem Screen:
Und auch wenn ich den "Netz-Experten-Check" starte, kommt
nur eine Abfrage, was nicht funktioniert, aber keine
Gigagarantie...
Naja, in solchen Momenten bin ich dann echt froh, daß es die
Dayflat unlimited gibt!
Beiträge von SchnittenGott
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Sch.. Mist das hab ich natürlich nicht getestet, war im LTE only Modus, Vollausschlag.
Jetzt hab ich leider schon die Dayflat unlimited aktiviert.
Naja, nächstes WE dann
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Ich nochmal.
Also entweder es ist wieder eine temporäre Störung oder die
Gigagarantie ist jetzt tatsächlich abgeschaltet.
Heute ist eine Buchung nicht möglich (mit 3 Karten getestet...)
Oder geht es jetzt nur noch dort wo (anhand Geo-Daten) tatsächlich
eine Störung/Empfangsschwäche vorliegt?
Andere Erfahrungen? -
Ich kann nur sagen die Nachfrage übertrifft sämtliche Erwartungen.
Sowohl die Aktivierungscodes (Zugangsprofile für die eSim) als auch die
Weinkartonage werden langsam knapp...
Wir haben für die Watches mit der stabförmigen Verpackung extra
Sonderkartonage geordert, weil die in den normalen Kartonagen
entweder nicht rein paßt oder aber extrem hin- und her schlagen
würde
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Hab mir jetzt auch eins vorbestellt am letzten Tag (22.9.) der Kopfhörer-Aktion.
Wenn alles klappt bekomme ich einen Bluetooth Kopfhörer im Wert von
300 Euro kostenlos dazu
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Re: Re: Re: Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?
ZitatOriginal geschrieben von ws12377
Und wie kommst du darauf? Da steht doch, dass nur die Adress-Daten verifiziert werden müssen, soweit (=falls) sie in dem vorgelegten Dokument aus der Liste stehen.Wenn die Adressdaten in jedem Fall verifziert werden müssten, würde die Auflistung entweder nur Dokumente umfassen die eine Adresse enthalten, oder sie würde Dokumente auflisten die zusätzlich nötig sind, wenn die Adresse nicht im ersten Dokument enthalten ist. Also zwei Dokumente.
Es ergibt einfach keinen Sinn. Eine Auflistung was an Dokumenten erlaubt ist, und dann wird aber nicht gesagt, wie die Adresse verifiziert werden soll, obwohl es vorgeschrieben ist (das wäre wohl deine Logik).
Ich ergänze auch hier mal mit eckigen Klammern, dann wird das ganze deutlicher

Zitat: "Eine Auflistung was an Dokumenten erlaubt ist[sofern die Adressdaten enthalten sind], und dann wird aber nicht gesagt, wie die Adresse verifiziert werden soll, obwohl es vorgeschrieben ist[...]"
Wie die Adresse verifiziert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Betreibers,
entscheidend ist, daß sie überhaupt verifiziert wird!
Also macht die Telekom (einmal mehr) alles richtig... -
Zitat
Original geschrieben von 997TT
Ich wäre mir da gar nicht so sicher...Habe am ersten Tag der Verfügbarkeit ein iPhone 8 64GB spacegrau bei der Telekom (T-Mobile) mit Vertragsverlängerung bestellt.
Auslieferung vermutlich 25.09. bis 30.09.2017. :confused: Auf meine Anfrage hin, warum das so lange dauert, hieß es: "Wir haben sehr viele Bestellungen und obwohl wir genügend(!) Geräte haben, gehen die schnell weg...". Keine Ahnung, ob das stimmt aber klingt nicht nach "genügend Geräte für Jedermann am 22.09. ;)).
Keine Ahnung wer das erzählt hat, ist aber Unsinn.
Apple hat in den Vorjahren immer eine gute Fuhre "Erstversorgung" angeliefert, dieses
Jahr eine eher als "homöopathisch" zu bezeichnende Dosierung, so daß obwohl die
Nachfrage auch vergleichsweise gering ist, nicht alle am 22.9. bedient werden
können.
Am Montag kommt aber eine etwas größere Nachlieferung, heißt also spätestens am
26.9. (Dienstag) werden alle Besteller der "ersten Welle" ihr neues iPhone in den
Händen halten
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Re: Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ws12377
Du solltest vielleicht mal das Justizministerium anschreiben, denn was der Herr da behauptet stimmt schlicht nicht mit der Gesetzeslage überein.In § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TKG steht, dass die Anschrift erhoben werden muss, die Überprüfung der Richtigkeit wird aber nach § 111 Abs. 1 Satz 3
nur für die in dem Ausweis enthaltenen Daten vorgeschrieben.
Es muss also prinzipiell nichtmal das Geburtsdatum auf Richtigkeit überprüft werden, sofern eines der zulässigen Dokumente das nicht auflistet.
[...]Ich lese aus dieser Formulierung exakt das Gegenteil von dem, was Du liest.
Hier der vollständige Text:[...]Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
1.
Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
2.
Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
3.
Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
4.
Vorlage eines Aufenthaltstitels,
5.
Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
6.
Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
7.
Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.[...]
Nehmen wir einfach mal Punkt 6 und wenden den letzten Satz daraufhin an.
Dieses Formular ist vermutlich besser bekannt als "Duldung" und beinhaltet ein Lichtbild und persönliche
Daten wie Name, Vorname, Staatsangehörigkeit usw.
Eine Adresse ist in der Duldung nicht eingetragen!
Im letzten Satz heißt es jedoch "soweit die [Adress]- Daten in den vorgelegten
Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind"
Die eckige Klammer wurde von mir eingefügt, um den Sinn der Aussage zu verdeutlichen.
Da die Adressdaten in dem vorgelegten Dokument (Duldung) nicht enthalten sind, schreibt der Gesetzgeber
also zwingend einen Beleg für die Richtigkeit der angegebenen Adresse vor!
Das kann z.B. eine Meldebescheinigung sein, aber auch ein Mietvertrag oder ähnliche amtliche
Dokumente.
Sprich Vodafone und/oder o2 verstoßen ganz klar gegen das Gesetz, wenn sie keinen
Adressnachweis verlangen!
Bei o2 übrigens hängen die Legitimationen seit Wochen in der Prüfung, aber das wäre
Thema für einen anderen Thread... -
Zitat
Original geschrieben von Merlin2805
Danke aber das meinte ich nicht...wenn man eine WhatsApp oder so bekommt und die nicht gelesen hat das man einstellen kann das man in bestimmten Minuten Intervallen dran erinnert wird.Hm, hab ich auch noch nie benötigt...
Dieses Menü vielleicht?
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Zitat
Original geschrieben von Merlin2805
Das normal Pixel habe ich bekommen. Habe auch gelesen das der Empfang schlecht sein soll aber nicht bei welchem Modell genau.Danke für die ausführliche Beschreibung. Könntest du bitte mal einen Screenshot machen von den Einstellungen zu Punkt 3?
Kenn mich nicht so aus mit Screenshots *peinlich*
Ich hab ganz einfach normale Photos gemacht...
