Hier kannst du dir mal ein weiteres Tool anschauen.
Das Projekt heißt meine nachbarschaft.de. Da kannst du dir vorher mal den Stadteil näher anschauen.
Beiträge von frst_bizzmarck
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Kann ich offline bei O2 einen Studentenvorteil (= Frei-SMS) rausholen und dann bei Vertragsverlängerung auf Genion S ohne Handy wechseln?
Das wären dann 0 Euro Grundgebühren + 100 Frei-SMS.
Geht das? -
Freunde,
lest diesen Thread hier im Forum doch mal. -
Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
- bei einem örtlichen Händler probiere ich das Notebook dort aus, bevor ich bezahlen, dazu reicht ein einfaches Displaytestprogramm auf USB-Stick und 2 min Zeit. Wenn der Händler das was gegen hat, sollte man gehen.Kansst mir jemand sagen, wie das Displaytestprogramm heißt und wo das (oder ein ähnliches) Programm herbekommt?
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@ Forum
Danke für euren wertvollen Input! :top:
Ihr habt mir echt geholfen die Situation einzustufen!Die Sache mit den Pixeln ist mir erst später eingefallen, also *nachdem* ich die Auftragsbestätigung unterschrieben habe.
So wie die Rechtslage aussieht, ist die Versicherung sogar gar nicht schlecht, denn der Laden müsste ja eigentlich bei bis zu zwei schweren Pixelfehlern gar nichts machen.
Es ist ein kleinerer Laden, der sich Kulanz wie *Pluto* oder *Mädchenmarkt* nicht leisten kann.
Online wollte ich (*damals*) nicht kaufen.
Ich mag es lieber in ein Geschäft zu gehen. Außerdem bekommt man dort Studentenrabbat. Ich weiß nicht wie das bei den Onlinefirmen ist.
Ein Freund von mir hat dort auch gekauft und war mit der Beratung und dem Service etc. sehr zufrieden. -
@ TMausHB:
Ja, der Laden hat meine Adresse!
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Hab eigenlich nicht vor vom Kauf Abstand zu nehmen, weil ich das Notebook haben will.
So wie sich die Lage darstellt werde ich wohl auch die Versicherung abschließen, weil ich keinen Bock habe auf Pixelfehler. Schon gar nicht ab Stunde 0.Der Händler ist ein lokaler Händler hier in HH.
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Zitat
Original geschrieben von TMausHB
Hast Du schon einen Kaufvertrag unterschrieben?Nö!
Ich hab einen Zettel unterschrieben auf dem steht: "Bestellung" (soweit ich mich erinnern kann). -
Zitat
Original geschrieben von wswasser
Gibts nicht. Nur bei "Haustürgeschaften und Käufen im Internet. Alles andere wäre Kulanz vom Händler, die er ablehnen kann!Ok. Verstehe.
*NACH* dem Kaufen.
Derzeit bin ich doch aber nicht verpflichtet das Notebook auch zu kaufen nur weil ich es bestellt habe, oder doch? :confused:Anyway, wenn das so ist wie wswasser sagt, dann ist ja die Versicherung gar nicht so schlecht.
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Zitat
Original geschrieben von Partybombe
Bestell sowas im Internet, dann kannst du es ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Im Laden hast du keinen Anrecht darauf und must ggf. diese Versicherung abschließen.Ich dachte aber, dass man im Laden auch sowas wie ein grundsätzliches Rückgaberecht hat.
Wie verhält sich das?
Außerdem habe ich doch bis jetzt "nur bestellt" und noch gar nichts bezahlt.
Ich hab das Ding doch noch gar nicht gekauft und eigentlich könnte ich doch verlangen, dass ich vorher zumindest noch im Geschäft ein mal das gerät ausprobieren darf, oder etwa nicht?
Sind hier auch Juristen im Forum?
Eine Einschätzung von euch wäre echt hilfreich.