Beiträge von Sliders

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Eigentlich 2, man schickt zuerst eins, dann bestätigt man mit dem gleichen Text und ein eingehängtes "JA" am Ende nochmals an 85550, erst dann kommt die Bezahlung zustande. Bei Vodafone und o2 sind es aber auch immer 2 SMS, die zweite erfolgt aber an einer Kurzwahl, die nicht 85550 lautet und die SMS dorthin ist kostenlos.


    Übrigens konnte man früher auch direkt den Text mit "JA" an die 85550 verschicken. Da dies aber nicht immer funktionierte und die Karte sich dann nicht mehr zum Aufladen von Guthaben nutzen lies nehme ich Abstand davon und folge ganz genau die Anweisungen zum Aufladen. Da die Karten ja sowieso 7,50 Guthaben haben kann man sich doch eine zweite SMS göhnen ;)


    Danke! Ich habe es mal mit den 2 Varianten ausprobiert:
    1 SMS (mit Ja am Ende) = ging, dauert etwas länger (vielleicht ne Minute länger)
    2 SMS = logisch, ging auch


    Was ich "schräg" finde: die Karten sind nur 3 Monate aktiv...so die Ansage

    Er ist ein neuer Freund vom Papa, also wußte man nicht von seiner Vorgeschichte. Ich dachte, ok, kein Problem. Seit einiger Zeit hatte er mit diesen Geldgeschichten angefangen. Mal sehen. Ich schaue mal, was man da machen kann. Vielleicht sollte ich mal auch den ARGE Amt über seine "Nebeneinkünfte" berichten. Das geht mir leider wirklich auf den Senkel, dass er einem quasi tanzen lässt. Er besorgt sich tag für tag neue Sachen (Handy, Auto, Kohle,...) und will nix zurückzahlen.

    Was kann man also machen? Der ist zwar der Freund meines Vaters, aber irgendwie will ich die 150€ nicht aufgeben. Warum auch? Schließlich hatte es mehr Wert und ich hatte es unterm Wert verkauft.


    Der Typ ist auch ganz komisch. Der häuft sich die Schulden warum auch immer an. Nicht nur bei mir, überall. Macht teuere Handyverträge, leiht sich privat von hier und da Geld aus und lebt von ARGE.


    Soll ich einen Online Mahnantrag schicken, damit ich mal was pfänden kann?

    Zitat

    Original geschrieben von ottto
    Naja, der Kaufvertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und wohl auch das Geraet rechtswirksam uebergeben ("uebereignet") - die Gelduebergabe ist rechtlich quasi ein davon unabhaengiger Extra-Vorgang... Oder wurde explizit vereinbart, dass das Notebook erst nach vollstaendiger Bezahlung in sein Eigentum uebergeht?


    Ne, explizit nich. Macht man ja auch nicht. Aber er versicherte mir, dass er 100% nächste Woche zahlen werde, als ich das Notebook übergab.

    Ich habe einem Freund meines Vaters einen Notebook verkauft. Er meinte, er gibt mir das Geld in ner Woche. So, jetzt ist 1 Monat vorbei. Immer gehe ich hin und immer vertröstet er mich auf die nächste Tage. Wenn ich ihn anrufe, sagt er mir, ich solle abends kommen. Komme ich am abend, ist er nicht da. Von den 200 Euro konnte ich zwischenzeitlich 50 Euro holen, mehr auch nicht. Die zig Versuche gehen mir auf den Geist.


    So, kann ich nun in seinem Laden (wo auch der Notebook von ihm genutzt wird) reinspazieren und den Notebook einfach mitnehmen (also, ich tue die 50 € auf den Tisch und nehme das Notebook einfach mit, also ohne dessen Zustimmung). Ich meine, ist ja immer noch mein Eigentum, da er noch nicht komplett gezahlt hat. Oder mache ich mich da strafbar?