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Also, es ist ja so, dass die Befristung der Gültigkeit der z.B. Amazon Gutscheine auf 1 Jahr nicht korrekt ist.
Wie sieht es aber mit Startguthaben aus? Einige Provider wie Mobilcom schenken ja zum Neuvertrag ein Startguthaben von z.B. 50 Eur, welches jedoch nur innerhalb von 3-6 Monate verbraucht werden muss, da es sonst verfällt.
Ist das rechtlich ok? Ich meine, es ist ja gängige Praxis, dass es verfällt, aber das ist doch auch wie ein Gutschein zu behandeln....
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Heute gibts ein BT Headset für 16,99 bei guut.
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Na gut, ihr habt mich überzeugt...naja, dann werde ich mal die Originale verkaufen. Ist mir doch zu riskant.
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Das Handy mag ja interessant sein, aber ich wer mal ne Stunde TV am Handy geguckt hat, der wird kein großes Interesse mehr daran haben.
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Achso, das sollte kein Problem sein, da ich live bei den Autogrammen dabei war. Ich kaufe ungern Autogramme ein, da man ja nie so richtig weiß, ob es gefälscht ist oder nicht.
Ein Paradebeispiel der Fälschungen sind die Autogramme von Sarah Michelle Gellar (Buffy). Offiziell gibt sie gar keine Autogramme, aber bei ebay gibt es tausende Autogramme, von denen jedes wohl so ziemlich anders aussieht,
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Ich werde nur die Autogramm-kopien verkaufen, die ich auch in Original besitze. Repros darf man verkaufen (das tun ja auch viele bei ebay) , nur weiß ich trotzdem immer noch nicht, ob man auch so was wie eine Datei verkaufen darf. Aber danke trotzdem für den Hinweis.
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Also,
ich bin ja so ein großer Autogramm-Sammler (und habe auch ne große Sammlung) und hatte mir gedacht, Repro´s von den Originalen bei ebay zu verkaufen. Anstatt diesee auf Fotopapier zu entwickeln und diese dann dem Käufer per Post zu senden, dachte ich, dass es besser wäre, nur die JPG-Dateien zu verkaufen, dann kann der Käufer das selber auf Fotopapier drucken lassen. Das spart dann auch Porto, da der Versand der Datei halt kostenlos wäre.
Da wollte ich mal wissen, ob es überhaupt ebay-konform ist, Dateien zu verkaufen oder ob es doch was handfestes sein muss.
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Zitat
Original geschrieben von Ichwaresnicht
Schön das ihr was bekommen habt. Ich werde warten, wie immer.
Hast du wenigstens Kohle bekommen?
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Zitat
Original geschrieben von may kasahara
einem GESCHENKTEN
Sicherlich kann man das drehen wie man will. Für den einen ist das geschenkt, aber für den anderen eine vertragliche Leistung. Letzteres ist es auch, denn wir haben ihm ja nicht umsonst 90 Eur Provision "geschenkt". Sicherlich soll hier wegen Neu + refurb. keine Klage (seelische und/oder gerichtliche) folgen, aber wenn ich Herrn Krämer sage: "achja, wissen Sie, statt mit 90 Eur vertragliche Provision können Sie sich ja auch mit 60 Eur Provision abfinden. Die 30 Eur kriegen Sie einfach nicht.", dann wird er auch nicht mich glücklich umarmen, weil ich ihm jetzt 60 Eur durch die Klarmobil-Aktion "geschenkt" habe. Richtig ist das nicht. Er hat korrekterweise die 90 Eur bekommen und ich hätte auch korrekterweise den neuen Ipod bekommen. Das hat nix mit Kleinkramerei zu tun, aber wenn diese Gewinnmaximierung auch so endet, dass am Ende der Käufer wieder am kürzeren Strang zieht, dann find ich diese Einstellung nicht akzeptabel. Er kann uns ja nicht weismachen, es gab den neuen Ipod nirgendswo zu kaufen. Letzlich ging es ihm nur darum, das Meiste daraus zu behalten ohne Beachtung der vertragl. Leistung. Tja, Gier.
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Wer es mal selber ausprobieren möchte:
https://selfsolve.apple.com/GetWarranty.do
Meins ist auch 2nd generation.