Beiträge von Sliders

    Zitat

    Original geschrieben von kaizerzoze22
    Die Dreistigkeit den Vertrag trotzdem- ohne Unterschrift - und sogar noch inkl. Upgrade auf einen viel teureren Vertrag hat mich überrascht.


    ...
    Zu deiner Frage wegen dem Widerspruch: ich habe direkt nach der Freischaltung beim Netzbetreiber widersprochen.


    1. Kommt drauf an, ob es dreist war oder nicht. Einige wenige namhafte TT- Händler aktivieren bereits OHNE Unterschrift. Würdest du da auch Dreistigkeit unterstellen? Die argumentieren, dass man diesem bereits zugestimmt hat. Also, muss man das schon genauer reinschauen, was da im Vertrag steht. Dreist ist der Upgrade auf jeden Fall.


    2. Dachte ich es mir...Widerspruch beim Netzbetreiber. Also, soweit ich das weiß, hilft das nicht weiter...da muss man beim Händler widersprechen. Und die Frist ist nun vorbei.

    Zitat

    Original geschrieben von kaizerzoze22
      Sliders


    Lese schon seit X-Jahren habe nur meinen Login vergessen und auch wirklich nicht wirklich viel geschrieben. Ob aber nun Forumtätigkeit mit Kompetenz gleichgesetzt werden kann? Da sehe ich nicht unbedingt einen Zusammenhang.


    Ich sehe da schon eine Korrelation. Wie kannst du dir es erklären, dass hier nur Newbies rumheulen??? Schau mich, Bayernpeter, Woler, etc. an. Hat hier einer was bestellt?


    Und wenn es schon Warnhinweise gab, warum hast du die Daten eingegeben? Der Witz ist doch auch der, dass du meinst: Wenn du genug Zeit hättest, hättest du ihn angezeigt.


    Aha, wieviel Zeit braucht man denn? Und wieso hat man nicht die Zeit? Wenn es einem wichtig ist, sollte man Zeit auch haben. Sogar, wenn man nicht auf das Klo gehen will, aber muss, nimmt man sich die Zeit (ja, banaler Vergleich, aber Zeit kann man sich nehmen).


    Ausserdem hättest du uns auch mehr verraten sollen: wohin hast du den Widerruf gesendet? Wann? etc.

    Auf die Newbies würde ich auch nicht vertrauen. Die mit ihrer Doppelmoral: erst bestellen, obwohl überall ein Warnhinweis war und dann groß rumheulen und warnen, als wäre die Welt untergegangen und man großartig unwissend abgezockt wäre, und das schon mit dem ersten Beitrag.


    Noch ist nichts negatives passiert (auch nichts positives)...

    Sehr gut!



    "Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder
    nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines
    Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an
    dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein
    ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an
    dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag
    eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
    widersetzen."



    Aber dein Titel muss heissen: Gekaufte, heruntergeladene Software, nicht nur heruntergeladene Software, denn sonst könnte man theoretisch auch die Giveaway Softwares verkaufen.

    Verkaufe einiges, alles neu.


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