Beiträge von Sliders

    Halt, du musst mir noch was erzählen...antworte mir mal per PN. Da interessiert mich eine Sache.


    EDIT: da bist du ja gesperrt. Naja, dann war`s das wohl. Wenn du die Möglichkeit hast, sende mir mal eine PN. Es ist da was, was mich aus Neugier interessieren würde.

    "Er ist aber dennoch Moslem, was bei der Wahl noch keiner wusste."


    Erläutere uns mal, wo da genau das Problem liegt. Wo liegt das Problem, wenn irgendeiner seiner elterlichen Verwandten mal irgendeiner Religion angehört haben?


    Wenn du schon so argumentierst, könnte ich ja zu allen legal sagen: Ihr seid alle Affen, weil ihr von Affen stammt....aber hört sich ja doof an, oder?

    Kommt schon, Thoma ist ein Netter. :D


    Ich mache dir einen Mega-Deal: du hattest ja nie Probleme mit dem Laden, daher folgendes seriöses Angebot: du kaufst dir 10 Samsung S3 für Herstellungswert von je 50€. Dann kommst du bei mir vorbei, gibts die bei mir ab und ich lege dir noch 5€ auf jedes Handy drauf. :D
    lol...

    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Danke deltatecc, heute habe ich auch eine CallYa Smartphone Fun mit 8,51€ Guthaben bekommen. Von der freundlichen CallYa Hotline habe ich auf den 5/15 umstellen lassen. Mir wurden auch die 9,99€ Monatsgebühr wieder erstattet und jetzt sind 18,50€ auf der Karte. :top:
    Ich wußte nicht, dass es CallYa Karten mit 18,50€ Startguthaben gibt! Ist das eine besondere Karte? :confused:


    Ist die Hotline kostenlos?

    Ich finde das neue Gesetz eine Unverschämheit. Für Adresshändler ist das eine Möglichkeit, kostenlos an hunderttausende Daten zu kommen. Wenig Reaktion kam von den Medien. Ich würde gerne darüber diskutieren und auch fragen, ob man so was irgendwie komplett unterbinden kann oder nicht. (Vor allem ältere Damen, die ja von den Gewinnspielfirmen "gejagt" werden, ist das ein Nachteil. Auch für Stalker öffnen sich Tür und Tore. Da braucht der Stalker nur eine Firma zu eröffnen und kann dann die neue Adresse seines Opfers erfragen)



    In der Gesetzesfasszung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“


    Der letzte Satz hat eine große Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben? Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften.
    Adresshändler können neue Anschrift erfragen


    All dem können Sie nicht entkommen: Ziehen Sie um, so fragt der Adresshändler einfach nach ihrer neuen Anschrift. Und legen Sie Widerspruch ein, dann greift der eben erwähnte Paragraph 44 Absatz 4. Der Widerspruch gilt einfach nicht.


    Quelle: http://www.focus.de/politik/de…von-daten_aid_778243.html


    Weitere Quellen:
    http://www.focus.de/politik/de…schutzes-_aid_778712.html


    http://tagesschau.de/inland/meldewesen102.html