Beiträge von soulaficionado

    Hallo golbärchen,


    da mich das Thema auch interessiert, habe ich mir auf den o2-Seiten mal angeschaut, welche Infos dort zu finden sind.


    Nach dem pdf zum Tarifwechsel wäre zunächst mal ein Wechsel in den o2 o nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung möglich. Das verstehe ich so, dass man in dem Zeitraum von fünf Monaten vor Ablauf des Ursprungsvertrages sein muss, um Überhaupt in den o zu wechseln. Es handelt sich dann aber eben nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um einen Tarifwechsel.


    Wenn ich dann unter "Mein Tarif" und "Tarifwechsel" nachsehe steht dort zunächst, dass bei einem Tarifwechsel die ursprüngliche Vertragslaufzeit bestehen bleibt. So weit so klar, wenn man von einem Tarifwechsel in einen anderen Tarif mit Mindestvertragslaufzeit ausgeht. Im nächsten Satz steht dann aber, dass hiervon ausgenommen ein Tarifwechsel in den o2 o ist, für diesen gelte keine Mindestvertragslaufzeit.


    Auf deinen Fall angewandt würde dies für mich sogar bedeuten, dass weder eine 12 noch eine 24 monatige Verlängerung erfolgen darf. Es wurde ein Tarifwechsel durchgeführt, damit werden die neuen Preislisten und AGB - hier für den o2 o - gültig und Du unterliegst ab dem Zeitpunkt des Tarifwechsel somit auch nur noch der 30-Tage Kündigungsfrist des o2 o.


    Edit: Ich meine, es kann für einen Wechsel in den o2 o aus einem Laufzeitvertrag nur zwei Möglichkeiten geben.


    1. Mein Ursprungsvertrag mit Laufzeit ist verlängerbar. Nach 20 Monaten Laufzeit entscheide ich mich für den Wechsel in den o2 o. Entweder sagt o2 dann, der Wechsel ist möglich, aber erst nach Ablauf der 24 Monate und dann gilt ab dann der o2 o inkl. nicht mehr vorhandener Mindestvertragslaufzeit


    oder


    2. Ich entscheide mich nach 20 Monaten zu einem Wechsel, o2 führt diesen umgehend aus, "erlässt" mir also die restlichen 4 Monate Laufzeit des Altvertrages aber auch mit der Konsequenz, dass ebenfalls keine Mindestvertragslaufzeit mehr gilt.


    Hat sich der Vertrag schon passiv verlängert und o2 nimmt während der passiven Verlängerung einen Tarifwechsel vor, gilt m.E. das zum Thema Tarifwechsel geschriebene.


    Alles andere fände ich reichlich merkwürdig.


    Gruß, soulaficionado


    Diese Fußnote finde ich "merkwürdig". Diese bekommt man auch angezeigt, wenn man nach Anmeldung auf der Homepage den "Premium-Bereich" anklickt. Auch wenn man kein Premium Kunde ist, werden die Fußnoten dort angezeigt. Aber da geht es eben um "Premium Kunden" aufgrund des Umsatzes.


    Hier geht es um das "Premium Service Pack" für das mtl. € 8,00 oder € 5,00 gezahlt werden müssen - o.k. im ersten Jahr wird ja gem. den Auskünften hier nichts berechnet.


    Wenn die Fußnote aus der von SteMa geposteten Mail zutreffend sein soll würde dies ja aber bedeuten, dass ich nach 1 Jahr den mtl. Mindestumsatz von € 90,00 erreichen muss und auch die weiteren Bedingungen erfüllen muss um wieder "Premium-Kunde" zu werden. Und dazu kämen dann noch € 8,00 oder € 5,00 mtl. für das "Premium-Service-Pack"?


    Dass passt meiner Meinung nach irgendwie nicht ganz zusammen. Die Fußnote passt zum "Premium Kunden" aber nicht zum "Premium Service Pack", oder?

    Re: soulaficionado


    Zitat

    Original geschrieben von tellyman
    Dein laufender Vertrag ist ja kein SIM only Vertrag. Also mußt Du Dich auch nicht beschweren, wenn o2 die Kündigung erst zum regulären Ende der Vertragslaufzeit akzeptiert. Du hast ja damals bei Vertragsabschluß bzw. Verlängerung auch eine zusätzliche Leistung (Gutschrift, subventioniertes Handy ..) in Anspruch genommen, die auf 24 Monate kalkulatorisch finanziert wird. Außer bei einem vorzeitigen Interessensausgleich wüßte ich nicht, warum o2 anders reagieren sollte. (oder hattest Du während der bisherigen Vertragslaufzeit außergewöhnlich hohe deutlich 3-stellige Umsätze generiert?)


    Hallo tellyman,


    wie FraDi schon angemerkt hat, ist das von juerglein geschilderte Problem ja ein anderes. Juerglein hat seinen Vertrag im Zeitraum der Verlängerunsmöglichkeit (5 Monate vor Ablauf seines 24 Monatsvertrages) in den o2o umstellen lassen. Er konnte also davon ausgehen, dass nach Ablauf seines ursprünglichen 24 Monatsvertrages (IP100) dann die Kündigungsfrist des neuen Tarifs o2o gilt. Das hat o2 nicht akzeptiert und sagt ihm, sein neuer Tarif ist zwar der o2o aber kündigen kann er ihn nicht mit einer Frist von 30 Tagen, da sich sein Ursprungsvertrag "nur" hinsichtlich der Laufzeit praktisch passiv um 12 Monate verlängert hat, weil er diesen nicht rechtzeitig gekündigt habe. Das passt hinten und vorne nicht und widerspricht eindeutig den Angaben von o2 zum Tarifwechsel.


    Nimmt man mal den umgekehrten Fall, Wechsel von o2o in einen 24 Monatsvertrag,kommt ja auch niemand auf die Idee und sagt, ich habe zwar jetzt eigentlich einen 24 Monatsvertrag, aber vorher hatte ich im o2o doch eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, den o2o Vertrag habe ich dann sozusagen passiv verlängert, also gilt nur für die Kündigungsfrist auch weiterhin die aus dem o2o.


    Wie juerglein geschrieben hat, stimmen ja auch die Angaben in seinen Online-Vertragsdaten genau zu den von o2 angegebenen Tarifwechselmöglichkeiten. Auch die Kündigungsmöglichkeit gem. der 30Tage-Frist des o2o wird ja da berücksichtigt. Ich kann mir also nur vorstellen, dass die Schreiben an juerglein mit anderslautenden Auskünften nicht zutreffend sind. Da sich das Problem von juerglein ja nunmehr erledigt hat, wird die Frage der Vertragslaufzeit wohl letztlich nicht geklärt werden, es sei denn, diese Vorgehensweise tritt auch noch bei anderen Wechslern auf bzw. jemand mit der gleichen Konstellation wie bei juerglein kündigt den o2o.


    Gruß, soulaficionado

    @juerglein


    Falls sie weiterhin auf die merkwürdige Ansichten zur Vertragsverlängerung bestehen, die sämtlichen Angaben auf der Homepage widersprechen, würde ich doch mal ein Schreiben an Herrn Schuster schicken. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber wie wahrscheinlich jeder andere auch, der von einem Vertrag mit Mindestlaufzeit in den o2o wechselt gehe ich davon aus, dass nach Ablauf des Grundvertrages die neue Kündigungsfrist des o2o gilt. Da würde ich dann auch vermerken, dass ich keine Antwort à la "aus Kulanz" wird die "vorzeitige" Kündigung akzeptiert will sondern einfach, dass sich o2 an die eigenen Tarifwechselbedigungen hält. Es kann ja wohl wirklich nicht deren ernst sein zu sagen, mit dem Tarifwechsel gelten die Bedigungen des o2o mit Ausnahme der Vertragslaufzeit. Die nehmen wir aus den Bedingungen des zuvor laufenden 24Monatsvertrag und machen eine Verlängerung um 12 Monate daraus.


    Bei einem anderen Netzbetreiber wollte man mir mal erzählen, ich hätte kein Widerrufsrecht, da ich dieses sozusagen mit anklicken des Bestell-Buttons aufgegeben hätte...


    Insofern hoffe ich mal, dass der Fall hier ähnlich liegt. Ansonsten wäre das ein weiteres Mosaiksteinchen über die Auslegung von Verträgen von Seiten o2, die ja hier schon des öfteren Thema war.

    Hallo juerglein,


    diese Auskünfte von o2 sind ja wirklich kaum zu glauben. Bestandskunden würden hierdurch ja wieder massiv schlechter gestellt. M.E. ist o2 da auf dem völlig falschen Dampfer. Man kann sich von Seiten o2 meiner Meinung nach nicht auf den Standpunkt stellen, es handele sich sozusagen um eine passive Vertragsverlängerung, weshalb nun auf einmal auch für den o2 o eine "Mindestvertragslaufzeit" gilt. Das Vorgehen bzw. die Aussagen von o2 widersprechen auch eindeutig den Angaben auf der Homepage.


    Unter Rechnung & Vertrag - Mein Vertrag - Tarifwechsel heißt es unter


    Vertragslaufzeit und AGB beim Tarifwechsel


    "Bei einem Tarifwechsel bleibt Ihre ursprüngliche Vertragslaufzeit bestehen. Mit einem Tarif- und Taktungswechsel gelten für die weitere Vertragslaufzeit automatisch die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Preislisten und AGB. Ausgenommen hiervon ist der Wechsel in den o2 o. Für den o2 o gilt keine Mindesvertragslaufzeit."


    Würde für mich bedeuten, dass deine ursprüngliche Vertragslaufzeit aus dem in 2007 abgeschlossenen IP100 von 24 Monaten gilt, für die weitere Vertragslaufzeit im Tarif o2 o aber die Bedingungen zum Tarif o2 o gelten und somit auch keine Mindestvertragslaufzeit besteht.


    Etwas anderes würde ja auch absolut keinen Sinn machen und wäre für den Kunden ja auch mehr als überraschend.


    Vielleicht kannst Du o2 ja sozusagen mit den eigenen Waffen schlagen unter Hinweis auf die Angaben auf der Homepage.


    Gruß, soulaficionado

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Kann ich als Onlinekunde irgendwo an meinen Onlinevorteilen rumspielen?
    Ich meine, von 15 Prozent Rabatt auf 100 SMS umstellen, geht das online?
    Wenn ja, wo?
    gruß mayday7


    Hallo,


    ja, geht wie von cogogt beschrieben. Ich habe einen IP100 und kann dort zwischen den 15 % Rabatt und 100 Frei-SMS wählen. Der Wechsel kostet Online EUR 2,50 und gilt dann für 3 Monate. Habe von den ursprünglichen Frei-SMS in den Rabatt und danach wieder zurück in die Frei-SMS gewechselt. Funktionierte alles problemlos. Es wird online angezeigt, ab wann die Änderung möglich ist bzw. gilt und am Tag der Änderung bekommt man dann noch eine Info-SMS.


    Gruß, soulaficionado