Beiträge von Eldschi

    Können wir hier vielleicht wieder zurückkommen zum eigentlichen Thema, nämlich Komplett-Kostenlos-Angebote? Und damit sind nicht sogenannte "rechnerisch" kostenlose gemeint, wo man sich mittels Milchmädchenrechnung den Vertrag durch irgendwelche Zugaben so lange schönrechnet, bis er "kostenlos" ist, sondern echte Kosten-Erstattung!

    Zitat

    Original geschrieben von mr-magoo1
    Ok, aber dennoch hat man einen ungefähren Anhaltspunkt über das Ende...


    Aber gut zu wissen - nicht das ich auch nen Infarkt bekomme...

    Weiß aber nicht, was da steht, wenn man noch nicht gekündigt hat. Vertragsende tt.mm.jjjj wäre ja genau genommen auch dann nicht falsch. Ist in MeinVodafone besser gelöst, dort steht unmissverständlich der Begriff "Kündigung".

    Das stimmt, zumindest bei gekündigten Verträgen, nur bedingt, wie ich diese Tage, dem Herzinfarkt nahe, feststellen durfte. Kurz vor Vertragsablauf (am Tag davor nämlich) wechselte bei mir die Anzeige bzgl. Ende-Datum plötzlich auf "Ihr Vertrag wurde verlängert". Habe dann sofort die o2-Hotline konsultiert, wo man mir den urspgl. Vertragsende-Termin bestätigte und meinte, die Anzeige im inet sei ohne Bewandnis. So war es denn auch, am nächsten oder übernächsten Tag war Ende...

    Vielleicht guckst du einfach mal selbst bei der Postbank in den Konditionen nach?


    Auszug aus Aktivsparen:


    Auszahlungen


    Bis zu 2.000 € monatlich vorschusszinsfrei, ohne Kündigung. Über höhere Beträge verfügen Sie im Rahmen einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
    Auszahlung mit SparCard und persönlicher PIN an allen Postbank Geldautomaten, in allen Postbank Finanzcentern, vielen Filialen der Deutschen Post sowie - gegen Entgelt - weltweit an über 1,9 Mio. VISA PLUS Geldautomaten.
    10 Auslandsabhebungen pro Jahr sind mit der SparCard entgeltfrei. Ab der 11. Abhebung fallen zusätzliche Kosten an.
    Die Entgeltfreiheit von 10 Auslandsverfügungen bezieht sich auf Postbank und VISA Entgelte. In Einzelfällen können Geldautomatenbetreiber gesonderte Gebühren erheben, die von der Postbank nicht getragen werden können. Dies wird in der Regel bei der Abhebung kenntlich gemacht.