flatty: Thx, nur ist das nicht ganz das, was ich wissen wollte, denn hier ist m.E. lediglich die Regelung für eine internationale Reise mit Zwischenlandung in D beschrieben. Gilt das nun sinngemäß auch bei Start der Reise in D und Zwischenstopp im nahen Ausland bzw. umgekehrt bei der Rückreise?
Beiträge von Eldschi
-
-
Zitat
Original geschrieben von hurgh
hier gibt es 2 Abos unterm Wert...Wäre es nicht fairer gewesen, einen Link zu Elkes Schnäppchenseite zu hinterlegen, wenn man von dort die Information hat?
-
Über die kaputte Verpackung hätte ich mich auch enorm geärgert, und das hätte ich mit Sicherheit auch reklamiert. Nur kann man daraus eben nicht zwingend ableiten, dass es sich um Gebrauchtware handelt.
-
Sicher wird dir vesat noch etwas dazu schreiben, aber es ist ganz gewiss nicht so, dass sich allein aus der Tatsache, dass die Packung geöffnet ist und sich Fingerabdrücke auf dem Handy befinden, gefolgert werden kann, dass es sich um einen Rückläufer handelt. Es wird vom Versender oftmals eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen und diese ist letztendlich auch im Sinne von uns Kunden, denn wer will schon ein defektes Gerät oder einen unvollständigen Lieferumfang bekommen?
-
Da wir gerade beim Thema möglicher Vergünstigungen sind, wie ist denn eigentlich die genaue Regelung bzgl. der neuen Flugabgabe was das Umsteigen bei einem Langstreckenflug betrifft, wenn die eigentl. Langstrecke nicht von einem Deutschen Flughafen startet, z.B. USA via Amsterdam? Ich vermute mal, dass wenn Zubringerflug und Langstreckenflug separat gebucht werden, "nur" die Abgabe für Kurzstrecke fällig wird, während ansonsten die Langstreckenabgabe fällig wird, da dann erkennbar ist, dass das eigentliche Reiseziel in der Ferne liegt. Möglicherweise reicht auch eine gewisse Aufenthaltsdauer am Ort des Zwischenstops aus, damit der Langstreckenteil offiziell als eigene Reise gewertet wird.
-
Zitat
Original geschrieben von hamburg
...ich suche für meine Frau ein kostenloses Girokonto. Ich selber bin bei der Postbank. Sie möchte jetzt auch wechseln, weil sie keine Kontoführungsgebühren mehr zahlen möchte.
Also ein kostenloses Girokonto.
Gut wäre, wenn sie z.B. bei der Postbank und Deutschen Bank auch kostenlos Geld holen könnte.Geldeingang: Nur Kindegeld....
Auch wenn es "nur" Kindergeld ist, kann entsprechend der Anzahl an Kindern durchaus ein Sümmchen zusammenkommen, welches schon allein zur Gebührenbefreiung ausreicht.

Aber Ernst beiseite: Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit, ebenfalls bei der Postbank ein Giro-Konto zu eröffnen und mittels Hopping - erledigt durch einen oder mehrere Daueraufträge von dem einen Konto zum anderen und wieder zurück, optimalerweise jeweils auf den selben Tag gelegt - die Bedingung zur Gebührenfreiheit zu erfüllen. Vorteil bei der PoBa gegenüber den anderen: Optiert man zur kostenlosen quartalsweisen Kontoauszugszusendung muss man noch nicht einmal regelmäßig die Online-Auszüge abrufen, um Zwangsporto zu vermeiden. Außerdem 12 Girofreiumschläge/Jahr zum Bsp. zur kostenfreien Scheckeinlieferung (z.B für Bar-Prämien bei innerfamiliären Zeitschriftenwerbungen) - aber wem sag ich das alles...
Ich mache das jedenfalls alles seit geraumer Zeit im Prinzip genau so, einzig sind in meinem Fall die beteiligten Konten nicht auf verschiedene Personen, sondern auf mich ausgestellt. -
Re: Re: FHM
ZitatOriginal geschrieben von kaputer
...Mein Rest waren scheinbar nur 10,00 Euro...Dann bekommst du vermutlich zwei Ausgaben des Playboy geliefert, da afaik pro Ausgabe 5,00 € berechnet werden.
-
Zitat
Original geschrieben von HansFranz123
aber nicht für ein TV Zeitschrift.....Es ging aber nicht um irgendeine, sondern um eine spezielle, nämlich die Hörzu. Und 11€ netto ist und bleibt ein gutes Angebot außerhalb der genannten (Jahresend-)Aktionen.
-
Bei mir vergleichbare Konstellation aber ganz andere Abrechnung:
3 Verträge vorhanden - 2 davon jedoch erst seit 30.12. aktiv, alle gleiches Bankkonto, gleiche Kundennr. und auf ein-und-derselben Rechnung abgerechnet:M Flat o2: Grundgebühr gutgeschrieben ("verrechnetes Startguthaben"), Verbindungen in Fremdnetze gab es nicht, ergo (Teil-)Rechnungsbetrag 0,00 €.
Andere 2 Verträge: Grundgebühr voll berechnet, noch keine Verbindungskosten angefallen.Das Startguthaben scheint mithin nur für denjenigen Vertrag zu gelten, für den es gedacht war. Hätte ich aber auch gar nicht anders erwartet, insofern gibt es - außer der verzögerten Gutschrift - absolut nichts zu beanstanden, sofern denn in den/der nächsten Abrechnung/en der Rest des Startguthabens verrechnet wird.
Auch meinen besten Dank in Richtung Dortmund :top:
Edith: Möglicherweise gibt es aber doch eine Verrechnung zwischen den Verträgen, denn die AGs für die 2 neuen V. (auch ein TT-Angebot) wurden ebenfalls erstattet. Dem hatte ich erst keine Bedeutung beigemessen, weil es auch so vereinbart war. Nun aber lese ich hier im Forum Berichte von einigen, denen diese AGs nicht vergütet wurden, sondern, wie ja anscheinend üblich, erst später gutgeschrieben werden. Ich sehe schon die Vermischungsprobleme kommen...
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Ist die Hörzu wirklich so teuer geworden (81€ Abokosten vs. 70€ Barprämie)?...Was heißt teuer? 11€ netto ist außerhalb spezieller Aktionen ein gutes Angebot. Und diese Aktionen gibt es verstärkt im letzten Quartal eines jeden Jahres.