Beiträge von Symphonie

    Sliders und bernbayer.
    Danke, wie sich aber wohl rausgestellt hat, hat meine Bank mir die 10,00 EUR selbst in Rechnung gestellt, vermutlich weil die Deutsche Bank eine Anfrage an sie gerichtet hatte. Deshalb ist mein Ansprechpartner wohl zunächst meine eigene Bank. Und peek meint nach den AGB wären die sogar dazu berechtigt.
    Sehr merkwürdig, wenn irgendwer eine Frage über mich an meine Bank richtet, dann kostet mich das 10,00 EUR?!?

    Ah, ein ganz neuer Aspekt, damit hatte ich nicht gerechnet. Du hast Recht, es ist wohl keine Lastschrift der Deutschen Bank, die Onlinebanking-Funktion „Lastschriftrückgabe“ steht für diese Buchung nämlich nicht zur Verfügung. Also kann die Buchung nur von meiner eigenen Bank sein.


    Bleibt aber weiterhin unerklärlich wieso mir das in Rechnung gestellt wird, wenn irgendwer, wohl über die Deutsche Bank, Auskünfte über mich einholt. Wie erwähnt unterschrieben habe ich nichts. Ich warte mal auf die Antwort meiner Bank.

    Re: Re: Bankfrage: Unberechtigte Abbuchung


    azzkikr
    Bewusst beauftragt habe ich nichts, aber vielleicht steht so etwas im Kleingedruckten bei Mobilfunkverträgen o.ä. oder es könnte ein Problem wie von Sliders erwähnt vorliegen. Rückbuchungen könnten dann teuer werden.



    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Normalerweise muß ja aus der Lastschrift erkennbar sein, wer abgebucht hat, sonst kann ich als der Konoinhaber garnicht prüfen, ob zu Recht abgebucht wurde. Ansonsten würde ich die Lastschrift zurückbuchen lasse, das geht innerhalb von 6 Wochen problemlos. Selbst wenn die Abbuchung normalerweise berechtigt gewesen wäre, muß auf jeden Fall daraus hervorgehen wer abgebucht hat, ansonsten ist der Abbuchende selber schuld wenn zurückgebucht wird.

    Richtig, aber in diesem Fall liegt das Problem bei meiner Bank. Die zeigt mir halt nicht die vollständigen Daten an. Ich habe der Bank aber bereits eine Anfrage gesandt.

    voodoo
    Bevor ich storniere versuche ich gerade mal abzuklopfen, ob nicht doch eine Berechtigung vorliegt könnte. So etwas wie von Sliders erwähnt. Dann dürfte eine Stornierung/Rückbuchung immer teuerer werden, weil die Banken dann wohl pro Fahrt kräftig Gebühren aufschlagen.


    Sliders
    Ja, ich war kürzlich tatsächlich Deutsche Bank Kunde. Das dürfte es aber sicher nicht sein, zum einen bin ich nicht umgezogen und zum anderen kennen die diese Kontoverbindung überhaupt nicht. Meinst Du ich könnte das direkt in einer Filiale der Deutschen Bank klären?

    Ich habe heute eine Abbuchung auf meinem Girokonto gefunden „Bankauskunft Deutsche Bank“ -10,00 EUR. Mein Konto ist nicht bei der Deutschen Bank. Leider steht nicht dabei wer die Abbuchung vorgenommen hat, das versuche ich momentan über meine Bank zu klären. Vermutlich wird es die Deutsche Bank sein, irgendwer hat da wohl nach meinen Daten geschnüffelt und das wird mir nun in Rechnung gestellt.


    Ich könnte die Abbuchung natürlich stornieren lassen, aber wenn sie doch berechtigt war, dann kämen sicher später weitere Kosten auf mich zu. Man unterschreibt ja den einen oder anderen Vertrag, vielleicht steht da diesbezüglich irgendwas. Momentan fällt mir da aber lediglich Mobilcom ein, bei denen habe ich einen kürzlich Vertragsantrag eingereicht.


    Wenn es Mobilcom war, dürfen die das?
    Ansonsten, wie klärt man das, kann man da in eine Filiale der Deutschen Bank spazieren und geben die dann Auskunft?


    Die Postbank wird die Herkunft des Antrags wohl am Vertriebsschlüssel erkennen und entsprechend die Konditionen/Prämien zuweisen. Der Vertriebsschlüssel steht auf dem Antrag unten bei der Unterschrift. Für uns Kunden ist das zwar kein Beleg, aber immerhin riskieren wir auch nichts.

    Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Moin
    die Antwort auf die Frage, ob es trotz bestehenden Mobilcom Duos eine Chance gibt, das Ganze mitzunehmen, würde mich auch sehr interessieren. Danke
    Der Dingens

    Definitiv, ja. Trotz eines bereits vorhandenen Mobilcom Duo-Vertrages konnte ein weiterer Duo-Vertrag abgeschlossen werden. Die Verträge wurden allerdings auch aktiv genutzt.

    Zitat

    Original geschrieben von master1980
    Ist das sicher, dass bei der Postbank reiner Geldeingang, also auch normale private Überweisungen zählen, damit keine Kontogebühr anfällt? Im Kleingedruckten steht immer ausdrücklich "Gehaltseingang".

    Wo steht "Gehaltseingang"? Habe ich bisher noch nirgendwo gelesen.