Danke erst einmal für die Antworten.
Nein, Nebelfelsen du hast vollkommen Recht. Um es noch einmal klar zu stellen, nicht ich gebe Klavierstunden, sondern mein Bekannter erteilt sie mir.
Und auch das ist nicht wahr, tatsächlich erhalte ich diese Stunden nicht wirklich und ich zahle ihm auch nichts. Bei mir wären vermutlich Hopfen und Malz verloren, ich habe es zuletzt im Kindergarten erfolglos mit Blockflöte versucht.
Er möchte lediglich diese Bestätigung als "Freundschaftsdienst" von mir. Wofür die ist mir nicht bekannt, ich will ihn auch nicht fragen. Vermutlich möchte er diese als Einkommensnachweis für einen Privatkredit, Vermieter oder was weiß ich was. Bestimmt nicht für das Finanzamt, aber da könnte sie natürlich letztendlich doch auftauchen.
Für mich stellt sich die Frage, ist diese Bescheingung ungefährlich wie Schuhe kaufen oder kann da irgendwas nachkommen.
Und genau hier gehen meine Befürchtungen hin:
Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Unabhängig davon: auch wenn es augenscheinlich stimmt, was Symphonie da unterschreiben soll, können ihm/ihr immer noch Nachteile entstehen, z. B. wenn er/sie meint, einen gewerblich tätigen Klavierlehrer zu engagieren und mit dem Honorar auch alle Forderungen Dritter (Finanzamt, BG, Sozialkasse) beglichen zu haben, weil der Gewerbetreibende dafür zuständig ist und nachher dann Forderungen kommen. Deshalb sollte eine zu lasch formulierte Bestätigung nicht unterschrieben werden. Neben einer genauen Definition, wie das Vertragsverhältnis aussieht, wäre es gut, sich hier vom Auftragnehmer hinsichtlich Forderungen Dritter freistellen zu lassen. K. A. ob das im Hinblick auf Sozialkassen bei Klavierlehreren uneingeschränkt geht.
BTW: "ihm" und "er".