Beiträge von Dent-Man

    oecher
    Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zur Implantat-Versorgung dazuzahlen, und da nur für die auf die Implanate aufgeschraubten Kronen und Brücken. Implantate selbst kommen in der gesetzlichen KK nicht vor, d. h. gehören nicht zu den Vertragsleistungen.
    In Deinem Fall (Nichtanlage, bei hoffentlich kariesfreien Nahbarzähnen) macht es Sinn ein Gutachten zu verlagen, und dabei auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn Mund und Kieferheilkunde zu verweisen.
    Dieser Dachverband, der die Richlinien für korrekte Behandlungsweisen vorgibt, empfiehlt in solchen Fällen wie (vermutlich) Deinem, eine Implantatversorgung.
    Nur wie gesagt, die KK zahlt dann ausschließlich den sichtbaren Zahnersatz, das Implantat (bzw. Implntieren) zahlst Du selber.


    mastaplan2k2
    Laut V Buch Sozialgesetzgebung zahlt die KK 50% der notwendigen Versorgung, bzw bei gut geführtem Bonusheft 65%.
    Nicht notwendig sind Verblendungen im nichtsichtbaren Bereich. Notwendig ist aber auch kein Gold, d.h. bezahlt wird soenanntes Nichtedelmetall, d.h. Edelstahl.
    D.h. Zusätzliche Verblendungen, und edles Metall zahlst Du selbst.


    Verblendungen sind heutzutage aus Dentalkeramik, Kunststoff ist nicht mehr zeitgemäß

    Allgemeinmedizin und Zahnmedizin werden getrennt berechnet,
    d. h. der Hausarzt hat nichts mi Deinen Zähnen zu tun, obwol er dürfte...
    aber wenn Du zum Kieferorthopäden, oder zum Kieferchirurgen willst, kann es sein dass Du vorher zum hHauszahnarzt musst.


    Aber erstmal die Bälle flach halten, noch ist nichts beschlossen, noch ist nichts Gesetz, noch ist alles beim Alten.



    In Zukunft kann jeder sein Zahnersatzrisiko privat versichern.
    Zahnersatz wird aus der gesetzlichen KV ausgegliedert :(

    Guter/ schlechter Schmelz?
    Um Ehrlich zu sein, gibt es da in der Wissenschaft keine Aussage dazu, mal abgesehen von erkrankungs, oder genetisch bedingten Schmelzfehlbildungen.
    Grundsätzlich unterscheidet man regulären, und prismenfreien (wie bei Milchzähnen) Schmelz. Der Schmelz bei den bleibenden Zähnen besteht aus regulärem, prismatischem Schmelz, und der ist immer gleich.


    Die Kariesaktivität unterschiedlicher Individuen ist bedingt durch Unterschiede im Putzverhalten, Nahrungsaufnahme, Keimbesiedelung, Speichelmenge und Zusammensetzung, etc.
    Selbst Putzen und Putzen ist nicht das gleiche
    :confused:

    nobbi
    Parodontologie: Lehre von der Behandlung von Zahnfleisch /Zahnbetterkrankungen
    Endodontologie: Lehre von der Behandlung des Inneren des Zahnes, sprich Wurzelkanalbehandlungen


    Kasse: synonym für Gesetzliche Krankenkasse, dürfen keine Laserbehandlungen bezahlen (keine Vertragsleistung)


    Privatkassen gibbet nich, die Dinger heißen Private Kankenversicherung
    bei denen kann es zu den versicherten Leistungen gehören.


    mastaplan2k2
    Nur weil eine Laserbehandlung zu Kariestherapie nicht nur nach meiner Ansicht wenig sinnvoll ist, heißt es doch noch lange ncht, das es keine Zahnärzte gibt, die das machen, dem Ganzen einen wissenschaftlichen Anstrich verleihen und damit Geld verdienen ;)


    BTW schon mal was vom Handybooster gehört? ;)

    Lasern alleine reicht aber nicht aus, um das Loch im Zahn (Cavität) so zu formen, dass das Füllungsmaterial hält. Der "Bohrer" , der technisch gesehen eine Fräse ist, ist für suffiziente Füllungstechnik also immer noch nötig.
    Ausserdem: Lasern schmerzt auch, und dauert länger.
    Ein Laser in der Zahnmedizin ist IMHO für die Kariesentfernung nicht zu gebrauchen. Diese Geräte habe ihre Daseinsberechtigung in der Chirurgie, Parodontologie und Endodontie.
    Ist def. keine Kassenleistung.
    Schon mal Gegoogelt? Es gibt einen Wissenschaftlichen Dachverband der Zahn(Jedi)Ritter



    Eine PZR beeinhaltet im allgemeinen auch die Verwendung des AirFlow (Pulverstrahler), aber es gehört mehr dazu:
    Politur, Fluoridierung und Patientenaufklärung.


    Kosten, je nach Anzahl der Zähne und Schwierigkeitsgrad nach GOZ zwischen30 und 100 Eur.
    Dauer, je nach Aufwand min 45 min.

    Wurzelbehandlung:
    Entfernen der Pulpa (Zahnnerven) aus den Wurzelkanälen, Reinigung derselben, und Verfüllung des entstandenen Hohlraumes mit geeigneten Füllungsmaterialien.


    Der Begriff Wurzelbehandlung ist leider sehr allgemein gehalten, er sagt nichts darüber aus, wie der Zustand der Pulpa war, und aus welchem Grund sie entfernt werden musste.
    Vom Zustand der Pulpa, und ggf. des Gewebes um die Wurzelspitze hängt es aber ab, ob Schmerzen bei der Behandlung entstehen.


    Wenn der Zahn abgestorben ist (Gangrän, oder bei bereits durchgeführte Wurzelfüllung) ist die Behandlung i.d.R. nicht schmerzhaft, und kann ohne Anästhesie durchgeführt werden.


    Wenn der Zahn durch Karies, oder eine Fraktur (Bruch) bis auf den Nerven zerstört ist, dieser Nerv aber noch weitesgehend intakt, und damit gesund ist, ist eine Spritze meist ausreichend.


    Wenn der Zahn durch Karies, oder eine Fraktur (Bruch) bis auf den Nerven zerstört ist, dieser Nerv aber bereits entzündet ist (häufigster Fall, vergesellschaftet mit Zahnschmerz) kann eine Spritze oft nicht ausreichend sein.


    Wenn der Zahn vereitert ist, wirkt eine Spritze ohnehin nicht gut, ist aber i.d.R. nicht notwendig.



    Der Begriff "Heilzement" ist eher der Umgangssprache entnommen, und findet sich nicht in zahnmedizinischer Fachliteratur.
    Deiner Beschreibung nach, kann es sich nur um ein Medikament handeln, das einen schwach entzündeten Nerven (Pulpitis) wieder in einen gesunden Zustand versetzen soll ( z.B. Calxyl, Ledermix, Cp-CAP, KerrLife, Dycal, etc.). Ist eine gängige Methode, und hat hohe Erfolgsraten. Ein paar Tage leichte Schmerzen, und Kälteempfindlichkeit ist normal.
    Bei Misserfolg wird die Pulpa unter länger anhaltenden leichten Zahnschmerzen zerfallen, und die dann notwendige Wurzelbehandlung unter örtlicher Betäubung (zahnärztliche Spritze) möglich sein.
    Es könnte aber auch sein, dass ein Medikament gemeint ist, dass bewusst den Nerven abtöten soll (z.B. Toxavit) dann ist die nachfolgend zwingend notwendinge Wurzelbehandlung weitesgehend Schmerzfrei.


    Wurzelbehandelte Zähne verfärben sich tatsächlich durch Zerfallsprodukte des Blutes dunkel, dagegen hilft nur, während der Behandlung Blut sofort zu entfernen, und eine möglichst dichte Füllung (im Wurzelkanal) hinzulegen.


    Der Zeitaufwand für eine Wurzelbehandlung hängt stark vom zu behandelnden Zahn ab, die meisten Zähne haben mehrere Wurzelkanäle, die alle einzelnd bearbeitet werden müssen, dazu kommen noch Schwierigkeiten bei gekrümmten, oder obliterierten (verschlossenen) Kanälen.
    Ich rechne etwa 10 min pro Zahn Bearbeitung, + 5 Min pro Kanal zu Verscluss (Füllung) Dazu kommt noch der Zeitaufwand für Röntgenaufnahmen und die anschließende Deckfüllung.


    Alles weitere zum Thema


    hier ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Brazzo
    Und warum nicht? Würde mich sehr interessieren, Dent-Man!!


    Weil er dabei gesunde Zahnsubstanz entfernen würde, und den Schaden noch größer macht.


    Zitat

    PS: Eine andere Frage: wenn beides eine Kassenleistung ist, wie du schreibst, warum sehe ich dann immer wieder Menschen, die mit jahrelang mit abgebrochenen Zähnen rumlaufen? :confused:


    1. Angst vor Zahnbehandlung
    2. Gleichgültigkeit
    3. Eine einfache Füllungstherapie reicht nicht mehr aus (wenn der Zahn großflächig verletzt ist) und die Patienten scheuen die Kosten der dann notwendig werdenden Krone.

    Wenn Du wert auf Deine Zähne legst, ist es Unfug sich diese abgebrochene Stelle plan schleifen zu lassen.
    IMHO ist es absoluter Schwachsinn sich beide Zähne beschleifen zu lassen.
    Sinvollerweise sollte der Defekt mit farblich angepasstem Composite (landläufig Kunststoff) rekonstruiert werden. Das ist hinterher nur für den Fachmann zu sehen.


    das ist normalerweise eine Kassenleistung.


    Das beidseitige Beschleifen um 1mm wird wahrscheinlich kein verantwortungsbewuster ZA machen, obwohl es über die Kasse abzurechnen wäre.