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Biete neuwertiges LG 512, mit Rechnung vom März dieses Jahres, mit allen Unterlagen und Originalverpackung und Zubehör.
Test ;)
Ergänzend kann ich hinzufügen, dass das Ding einen wirklich schnellen und gut zu bedienenden WAP Browser hat, die Spiele nett sind, und der Auftritt enorm ist 
Angebote per PN willkommen.
MfG
Peter
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Re: ...und hier noch eben der Grillmaster !
Zitat
Original geschrieben von jochar
Grillmaster
no comment !
:top:
Oder der ?
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Das übersichtliche Bier, und die verbrannten schwarzen Dinger waren für Chris.
Passt irgendwie, wenn man das hier in Erinnerung hat 
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Ich denke mal hier geht es weiter.
Wenn Chris nichts dagegen hat, könnte hier ein Schloss ran.
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Ja genau, die letzten Pics mit dem (Bild) im Namen kommen vom T610
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So, wieder zuhause
War ein schönes Treffen, viele Leute (besser)kennengelernt, nett gegrillt, und auch noch ein bischen Sport getrieben
.
Details später.
Hier die ersten Bilder, unsortiert und zum Teil mit sehr schechter Auflösung (vom SE T610
)
Guido, soll ich die Fotos mit auf die CD bruzeln? oder lieber doch per Mail? (die original Auflösung ist selbstverständlich viel besser)
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Man, das ist ein Hammer.
Vorher nichts passiert? Keine Vorahnung gehabt?
Da bin ich aber mal gespannt wie dann der Kündigungsgrund ist.
Ziemlich ungeschickt von Deinem Brötchengeber, nicht unter Chiffre zu inserieren.
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Heisst das dass Du die jeweiligen Hintergrundprogramme on Hand starten musst?
Wäre ja mal eine positive Entwicklung.
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Sorry für blöde Frage, aber ist das Deine Stelle die da ausgeschrieben wird?
Wenn ja: Klagen
.Wenn nein: verstehe ich das Posting nicht
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wie ich vorher schon mehrfach geschrieben habe, ist das Bleichen im eigentlichen Sinn keine Zahnärztliche Tätigkeit. darum gibt es dafür keine Gebührenposition in der BEMA (Bundeseinheitlicher Bewertungsmassstab, für Kassenpatienten) oder der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte, für Privatpatienten).
Dementsprechend kann jeder Zahnarzt den Preis dafür frei bestimmen.
Eine Zahnreinigung aus med. Indikation, kann nach GOZ abgrechnet werden, und kostet zwischen 50 und 100 Euro.
Das Reinigen aus kosmetischen Gründen ist keine zahnärztliche Leistung, und kann frei im Preis gestalltet werden.
Die Zahnsteinentfernung ist eine zahnärztliche Leistung, und kann je nach Versicherungsprofil abgerechnet werden (bei Kassenpatienten zahlt das die Kasse
).
Für das klassische Bleichen mit Schiene in meheren Sitzungen in der Praxis zahlt man zwischen 150 und 250 EUR.
E gibt seit etwa einem Jahr sogenannte BleachingStrips, die für die Heimanwendung gedacht sind. Zu beziehen beim Zahnarzt Eures Vertrauens. Kostet etwa 60- 90 Eur.