Beiträge von Dent-Man

    Als Patient hast Du nur das Recht die Unterlagen einzusehen.
    Der Neue Arzt kann die Unterlagen anfordern, hat jedoch nur Anspruch auf eine leihweise Herausgabe der Röntgenbilder (die Bilder müssen wieder zum Ersteller zurück, und nach der neuen Röntgenverordnung ca.20 Jahre aufbewahrt werden).
    Das ist alles in der Berufsordnung für Ärzte geregelt.
    Normalerweise geht das aber alles sehr kulant und problemlos ab.

    Xian
    Schon richtig, aber wir reden hier doch über Mediziner (siehe Topic)
    Dass die "richtigen" Wissenschaftler viel mehr für Ihren "Dr." tun müssen, und dass dort auch richtig Erkentnisse gewonnen werden ist doch eigentlich jedem klar.
    Ich ziehe jedenfals vor jedem promovierten nicht Mediziner den Hut.

    Ja schade, schade...
    ich war auch schon lange (seit fritzenkoetter.de) dabei, mal mehr oder weniger aktiv.
    Aber wichtiger ist, dass die meisten (oder fast alle?) User die bei HK waren, nun hier sind.
    Und nicht der Name macht die Qualität des Forums, sondern die User bzw die Community, und die ist jetzt hier.
    Also Blick nach vorn, denn eigentlich hat sich außer dem Namen nicht viel geändert (zumindest nichts zum Negativen ;) )

    Zitat

    Original geschrieben von mojn
    @ Dent-Man:


    Es ist dem Arzt mit Dr. med. aber nicht verboten, beides auf seinem Namensschild wegzulassen.


    Ich kenne einige Ärzte hier, die nur Namen und Facharzt für XY auf dem Schild haben, obwohl sie einen Doktor haben.


    Nein es ist ihm nicht verboten den Titel nicht zu führen. Aber wenn er ihn führt, muss er vollständig sein.


    Xian
    Und wer ließt eine Dissertation, wenn nicht explizit danach gesucht wird?
    Die Veröffentlichung erfolgt ja nur mittels gedruckter Exemplare ( bei mir ca. 15 St.)


    ashd


    Vielleicht hat der Dir bekannte Arzt seine Ausbildung in einem Land abgeschlossen, deren Abschluß nicht unserer Apporobationsordnung entspricht, oder das nicht der EU angehört?


    @Bash-T


    Nein, der Titel Arzt, Zahnarzt, Tierarzt (den man nur nach überreichter Apporobation führen darf) reicht.
    Früher bekamen tatsächlich alle Absolventen eines med. Studienganges automatisch den Dr. Titel (kommt übrigens von dozieren, d.h. vortragen, lehren) Seit Anfang des 20. Jahrhunderts müssen aber auch die Mediziner eine Promotionsarbeit ablegen, damit ein "vergleichbares" Verfahren zu den anderen Natur- oder Geisteswissenschaften entsteht.


    Aber wie schon weiter oben diskutiert ist eine solche Promotion oft nicht einmal mit einer Semesterarbeit eines anderen Studienganges vergleichbar.


    Um mich jetzt endgültig zu disqualifizieren, hier der Link zu meiner Dissertation:
    Klick :D

    Damit Ihr mal sehen könnt wie soetwas aussieht. Dazu kommen dan noch drei Mündliche Prüfungen, die aber nichts mit dem Thema der Dissertation zu tun haben.

    So habe es ausprobiert, wenn der Vibra-Akku eingesetzt ist, muss im Menu bei Toneinstellungen der Vibra eingeschaltet werden. Die Lautstärke auf ansteigend.
    das Ergebnis ist:
    Es vibriert 2x schnell hintereinander, dann leiser Klingelton, dann zweimal Vibra, dann wieder Klingel etwas lauter und so fort.
    Alternative: nur Vibra, mit Klingelton, oder beides zusammen aber dann mit festeingestellter Lautstärke.
    Mann kann das 909s aber auch mittels Menü und "*" Taste zum ausschließlichen Vibrieren überreden.


    Zum T39, bzw S40 Vibra nur mit Klingelton ist Quatsch, Du musst die Geräte auf lautlos stellen.
    d.h. beim T39 auf die "C" Taste und dann bestätigen, bzw beim S40 auf Menü und dann die "*" Taste. Dann ist die Klingel aus, und die Geräte schütteln sich.

    Sorry für Doppelposting aber ich weiß nicht wie man zwei Leute zitiert :(


    Die Diskussion dieses Gesichtspunktes ist überflüssig, da zumindest im medizinischen Bereich immer der volle akademischem Grad angegeben werden muss, also Dr. med., oder Dr. vet. oder Dr. med. dent. . Ein einfacher Dr. ist nach der Berufsordung für Ärzte unzulässig.


    Dipl. Mediziner sind Ärzte, die in Deutschland studiert und einen Abschluß erworben haben, aber keine Angehörigen der EU-Staaten sind, und somit die Voraussetzungen zur Approbation (Staatsangehörigkeit) nicht erfüllen.

    Zitat

    Original geschrieben von Xian


    Ja, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut einer staatlichen Uni steht man im Angestelltenverhältnis beim jeweiligen Bundesland (meisten nach BAT IIa). Deswegen wird man sozusagen für die Promotion bezahlt.


    Gruß,
    Xian


    Soweit richtig, aber genau auf diesen Stellen wird die wissenschaftliche Arbeit geleistet, die für den Fortschritt zwingend notwendig ist. Daher unterstehen die Universitäten (das sind die mit den promovierenden Angestellten ;) ) dem Bildungsministerium.
    Ohne solche Stellen würde die Forschung in Deutschland komplett am Boden liegen. (zumindest in meinem Bereich). Die Privatwirtschaft hat letztlich aus Konkurenzgründen kein Geld, und übernimmt so die Informationen die die Promotionsarbeiten liefern.