Beiträge von Ochsenkopf
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Bravo, jetzt sind wir endlich am Kern der Sache.
Deshalb wurde ja auch pallmall von Jochen zurechtgestutzt:
Nazikritik ist erlaubt, aber nur, wenn der "Ton" stimmt. Soll ja keiner gekränkt werden.
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Weil einfach einfach einfach ist:
Die Wohnung wurde dir mit Laminat vermietet.
Wenn Du ausziehst, hast Du sie so zurückzugeben, wie Du sie bekommen hast: also mit Laminat. Jedenfalls dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.Punkt.
Der Rechtsschutzversicherungs-Anwalt soll sich eine Putzstelle suchen. Eine zusätzliche nachträgliche Vereinbarung ist überflüssig wie ein Kropf. Wozu Wirbel machen, wo doch eh alles klar ist?
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
Es lassen sich ebenso Gegenbeispiele finden. Wenn ich ein geklautes Handy kaufe, ohne zu wissen, daß es geklaut ist und dann weiterverkaufe, kann man kaum von vorsätzlichem Verkauf eines geklauten Handys sprechen. Wenn ich aber auf Dich zulaufe und Dir ordentlich die Fresse poliere, ist das ganz sicher Absicht, also Vorsatz.
Aber vielleicht haben Juristen da auch Statistiken, die Deine Aussage unterstützen. Mir erscheint sie allerdings etwas arg pauschalisiert.
Darum geht es in diesem Thread allerdings auch nicht, daher sollten wir das nicht ewig in die Länge ziehen.Beispiel Handy: Das wäre straflos. Fahrlässige Hehlerei gibt es nicht; ebenso wenig wie fahrlässigen Diebstahl, Betrug usw.
Körperverletzung kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Das macht im Strafmaß einen gewaltigen Unterschied. Unter Umständen kommt man mit einer fahrlässigen Tötung weitaus billiger weg als mit einer vorsätzlichen Körperverletzung. Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Richtwert etwa 1 Jahr Freiheitsstrafe; vorsätzliche Körperverletzung mit - sagen wir mal - Platzwunde ungefähr das gleiche.
Dass Eigentumsdelikte härter bestraft werden als Körperverletzungen, war mal so - heute nicht mehr.
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In den Münchner Saturns gibt es seit gestern den Samsung DVD-HR749 für 199€.
Ich habe mir einen geholt; das Gerät hat allerdings ein zwar leises, aber nerviges Brummen.
Ist das normal?
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Rechtshänder, im UZS.
Ich behaupte, dass das Ergebnis eindeutig falsch ist.
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Zitat
Original geschrieben von Hellwach
Irgendwann muss wohl jeder mal Lehrgeld zahlen bei Telefonverträgen. Wird Zeit, dass die Beweispflicht eindeutiger wird (Gesprächsaufzeichnungspflicht o.ä.).Absolut richtig!
Ich kann nur jedem empfehlen, eine schriftliche Bestätigung für mündliche Vereinbarungen zu verlangen. Ich habe das gerade bei Eplus so gemacht, und siehe da: Die schriftliche Bestätigung kam zwar, war aber inhaltlich völlig falsch. Auf die Reklamation hat Eplus lediglich mit einem Formschreiben geantwortet, mit dem auf die Sache selbst nicht eingegangen wurde. Folge: Ich bin weg.
Grundsätzlich will ich nichts gegen Eplus sagen, aber es scheinen neuerdings das Sitten einzureißen, die man bisher allenfalls von O2 kannte (mit denen hatte ich vor Jahren ähnlichen Ärger). Das nur nebenbei.
Im übrigen ist es mir auch schon aufgefallen, dass es einige in diesem Forum offensichtlich nötig haben, ihr Ego dadurch aufzubauen, dass sie hier den Schlaumeier rauskehren, dem sowas selbstverständlich nicht passieren kann. Gut, dass es so viele Dumme gibt, sonst würden die Intelligenten ja nicht auffallen!

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Bitte erklären: "Regelfall" :confused:
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von HandyNix83
m.hamzeAuszahlung in Höhe von 250 Euro bei Relax 50 Student (montl. 7,50 Euro)
Gruss
Nicht schlecht :top:
Wie schaut´s bei einem Relax 100 Student aus?
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Zitat
Original geschrieben von DaRappa
nein, danke. Kauf einfach woanders und gut ist!Wer nicht will, hat schon; oder: Überheblichkeit ist schlecht für´s Geschäft.
Wenn Du potentielle Kunden, die sich lediglich die Frecheit erlaubt haben, mal höflich nachzufragen, so behandelst, kaufe ich auch woanders.
:flop: