Re: Frage zu Widerruf
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von tancor
....., dass der Anbieter folgendes bei sich schreibt:
Besondere Hinweise
Mobilfunkverträge, die im Zusammenhang mit dem Warenkauf von dem Kunden mit Drittanbietern (Provider) geschlossen wurden, können nicht gegenüber uns (SG-Kommunikation) widerrufen werden. Mobilfunkverträge sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Drittanbietern nach deren vertraglichen Bestimmungen zu widerrufen. Der wirksame Widerruf des Mobilfunkvertrages gegenüber einem Drittanbieter stellt jedoch, wenn die Ware nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags geliefert wurde (keine Warenlieferung / keine Barauszahlung erfolgt), gleichzeitig einen Widerruf der Vertragserklärung zum Abschluss des Warenkaufs dar. Die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten des Kunden ergeben sich aus vorstehenden Absätzen"
Nun ist die Frage: ist es überhaupt zulässig, dass ich nicht mein Widerruf an den Anbieter richten soll? Und wenn ja, dann an wen soll ich den Brief schicken?
Danke im Voraus
Widerruf eben gegenüber dem Netzbetreiber / Provider aussprechen und nicht an Herrn G. schicken (was ich eh nicht empfehlen würde). Also dürfte doch alles ok sein. Der Vertrag kommt auch nicht zwischen der SG Kommunikation und deiner Freundin zustande, sondern zwischen deiner Freundin und dem Vertragspartner (Netzbetreiber / Provider )
Viele Grüße