Beiträge von max4you

    Re: Frage zu Widerruf



    Widerruf eben gegenüber dem Netzbetreiber / Provider aussprechen und nicht an Herrn G. schicken (was ich eh nicht empfehlen würde). Also dürfte doch alles ok sein. Der Vertrag kommt auch nicht zwischen der SG Kommunikation und deiner Freundin zustande, sondern zwischen deiner Freundin und dem Vertragspartner (Netzbetreiber / Provider )


    Viele Grüße

    Frage mich nur, warum es geschäftsschädigend sein soll. Wie er selbst schreibt "alles nur Vermutungen" und auch dürften seine poten(t)ziellen Kunden kaum hier im Forum unsere Spekulationen lesen.


    Nunja, abgesehen vom Vorwurf der Rufschädigung ist weiterhin die Frage zu stellen, aus welchem Grund die Bewertungen auf ebay so negativ ausfallen. Oder hat sich nachher noch jemand aus dem Forum ins ebay-Bewertungssystem gehackt?


    Einziger Vorteil eine möglichen Unterlassungsklage dürfte sein, dass "er" sich unter seinem wahren Gesicht (inkl. Meldeadresse) zeigen muss.....


    Viele Grüße

    Die WICHTIGEN Bewertungen trudeln ein:


    Verkäufer ist vom Erdboden verschwunden!!!!!! Keine Kommunikation
    25.11.09 11:24 **BASE 2+60 FREIMINUTEN**+200€ Auszahlung!! 4€ im Monat


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    24.11.09 15:20 VARIO 30 + 700€ Auszahlung!!!!! Nur 2x 9,95€ Ansehen!!!


    Will einen Vertrag unausgefüllt mit Persönl. Daten und Unterschrift...ABZOCKE
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    Sehr schlechte Kommunitation, auf kritische Fragen wird nicht geantwortet
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    Wollte hier wirklich keine Diskussion vom Ast brechen, doch kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man mit dem Fax nicht durchkommt (auch mit EVN und qualifiziertem Faxprotokoll).


    Sobald eine "schriftliche Kündigung" verlangt wird, ist ein Fax eben nicht "schriftlich" genug. Es fehlt die Urkundenqualität. Hatte den Fall mal bei einem Zeitungsabo, obwohl ich alles belegen konnte.


    Und aus beruflicher Erfahrung kann ich ebenfalls nur sagen, dass eine Kündigung per Fax akzeptiert wird (werden kann), jedoch eben nicht muss. Also immer auf die Bestätigung pochen.


    Mir gehts hier nicht um rechthaben oder unrechthaben - irgendwie wird dieses hier zu einer solchen Angelegenheit - vielmehr wollte ich auf die Tasache hinweisen.


    Wer hingegen rechtskräftige Urteile findet, die belegen, dass ein Fax def. im Streitfall Gültigkeit hat, kann diese mal posten. Bisher waren es doch immer eher "Gefühlsangelegenheiten".


    Zitat: VolleZustimmung! Wenn man natürlich erst nach 23 Monaten versucht, das Ganze zu kündigen, dann kann man auch ausgehen, dass der eine oder andere Brief doch vielleicht irgendwo "absichtlich" untergeht.


    Wäre ohnehin in fast allen Vertragsangelegenheiten zu spät


    Viele Grüße

    LINK - Kündigung per Fax


    Unabhängig vom "leeren Blatt" oder auch einem "qulifizierten Sendebericht"


    "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)


    Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet.


    Wenn es da etwas neueres gibt, kenne ich es nicht.


    Selbst wenn man beim Einschreiben eine leere Seite sendet, ist der Erhalt dieser quittiert und der Empfänger müsste umgehend darauf reagieren - dem Absender mitteilen, dass die Seite ohne Inhalt war.


    hier noch eine schöne Übersicht zum Beweiswert elektronischer Kommunikation


    Viele Grüße

    Ein Faxbericht bringt dir leider nichts, da du auch eine leere Seite Faxen könntest.


    Sicherheit besteht nur per Einschreiben (+Rückschein) oder eben, wenn die Kündigung bestätigt wurde.


    Wenn die Bestätigung vorliegt, kannst du den Vertrag per Mail, Fax, Post oder auch telefonisch gekündigt haben. Das macht dann keinen Unterschied.


    Per Mail ist meist der schnellste und günstigste Weg. Termin setzen und bei ausbleibender Bestätigung eine 2. Mail schicken.


    Viele Grüße