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Original geschrieben von simso
Kann man als werber letzten Endes jeden Namen eintragen, oder muss dieser auch einen Account bei euch haben?
Eigener Name geht wahrscheinlich nicht? 
Das würde mich jetzt auch mal interessieren, was man da für einen Namen eintragen kann.
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ChristianF
Freundlicher Kontakt und unkomplizierte Abwicklung. Das Ipad wurde noch am Tag des Geldeingangs verschickt.
Kann ich nur empfehlen.
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Original geschrieben von keefer22222
Ich hätte gerne ein Angebot für diesen Tarif nur mit einem iPad also ohne Smart II, TV oder Bose:
Apple iPad 3 Wi-Fi + Cellular 16GB oder
Apple iPad 3 Wi-Fi + Cellular 32GB
Ist das möglich?
Ansonsten bitte auch ein reines Auszahlungsangebot.
Danke und viele Grüße
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Da schließe ich mich auch an.
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Original geschrieben von Catweasel
Hm.. erstmal Danke für eure Antworten!
3GB sind eben nicht 5. Trotzdem kommst Du insgesamt auf einen deutlich höheren Preis!
Beim ersten Angebot weiß ich eben auch nicht, was drin ist.
Hätte auch noch die Wahl zu einem 500mb Paket für 10 Euro im Monat und dann 380 für das 16er inkl. 3G.
Nur ich weiß eben nicht, ob soetwas ausreicht für unterwegs surfen?
Da habe ich leider nicht so die Erfahrung!
Gruß
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Kommt darauf an, ob Du jeden Tag unterwegs surfst und wie lange. Für ab und an mal ein paar Mails checken und ein paar Seiten aufrufen, reicht das locker. Ich habe mich für einen Vodafone Vertrag zu 17,95 im Monat entschieden, wobei ich für das Ipad 3 16 GB 4G noch 149 zuzahlen musste. Macht insgesamt einen Betrag von 579,80. Monatlich hab ich zwar nur 200 MB Daten, aber das reicht für mich locker.
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Original geschrieben von Timba69
Marko5:
Klar läuft der, die AGB und der Vertrag werden im elektronisch zugegangen sein, wahlweise zur Kenntnisnahme.
Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
des Widerrufsrechts hinfällig....
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Nein, das Widerrufsrecht kann auch noch nach Nutzung der Karte ausgeübt werden solange man sich noch in der Widerrufsfrist befindet. Wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, dann hat die Frist gar nicht angefangen zu laufen.
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Was bringt es denn, sich in den USA ein 4G-Modell zu kaufen, wenn die nur mit Vertrag verkauft werden? Dann hat man doch noch diese Kosten an der Backe und das dürfte sich ja überhaupt nicht mehr rechnen. Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
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Original geschrieben von Benz-Driver
Es gab keine falschen Aussagen zur Gewährleistung.
Doch, die gab es! Aber Du bist ja leider bisher nicht auf die erwähnten Punkte eingegangen.
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Original geschrieben von vesat
- Es wurde vom Mitarbeiter im Chat die Möglichkeiten genannt, es einzusenden (da wir es nicht prüfen können überlassen wir dieses authorisierten Werkstätten)
- Wir kommen in allen Fällen unseren Gewährleistungsverpflichtungen nach und handeln dort im rechtlichen Rahmen und kommen diesen nach.
Die beiden Punkte widersprechen sich aber nach wie vor.
Ansonsten weiß ich ja auch selber, dass Du immer bemüht bist, den Kunden zufrieden zu stellen, dafür schonmal danke. Seph hat nun genug Möglichkeiten aufgezählt bekommen, dann sollte sich auch da eine Lösung finden lassen.
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Original geschrieben von alexloe
24mobile hat hier gegen keine KEINE gesetzliche Regelung verstoßen. Wer diesbzgl. nicht vom Fach ist, sollte sich besser zurückhalten.
Na, dann klär mich mal auf, wenn Du angeblich vom Fach bist. Ich bin gespannt! Wird Dir aber kaum gelingen.
cellphones: Nein, der Kunde muss sich nicht damit absppeisen lassen, dass das Gerät zum Servicecenter des handyherstellers geschickt wird, wenn er einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung geltend machst. Bei Garantie sieht das natürlich anders aus, da hat der Verkäufer ja in der regel nichts mit zu tun.