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Original geschrieben von happyhypo
Genauso ist es, hab ich gerade hintermir, Vertrag am 17.11.2009 abgeschlossen, am gleichen Tag per Fax gekündigt, schriftliche Bestätigung zum 16.12.2009 mit großem Bedauern erhalten 
Wie hast du erfahren, dass Vertragsbeginn der 17.11. war?
Normalerweise erfährt man das ja erst eine Tage später per Post..
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Mich würde auch eine reine Auszahlung für beide Varianten interessieren..
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Original geschrieben von ChickenHawk
Moment mal: Wenn Du mit öffentl. Verkehrsmitteln fährst und nicht mit dem PKW (oder dem der Eltern) dann ist eben bei 4.500 € Schluss. Dort jetzt eine PKW Nutzung zu faken wäre schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.
Davon ab: Wenn Du über die 4.500 € Grenze kommst wirst Du mit Sicherheit nahzu lückenlos über entsprechende Belege nachweisen müssen, dass Dir(!) auch tatsächlich die Aufwendungen entstanden sind.
Moment mal: Ich fahre tatsächlich auch mit dem Pkw meiner Eltern zur Arbeit!
Den Großteil fahre ich aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dass heißt am besten hebe ich dann Tankbelege, die aber eigentlich auch nicht annähernd die Fahrten belgen können..
Wieso werden überhaupt Belge für öffentliche Verkehrsmittel gefordert?
Schließlich sind öffentliche Verkehrsmittel die günstigste Möglichkeit um zur Arebit zu kommen udn irgendwie muss man ja schließlich dort hinkommen..
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Original geschrieben von ChickenHawk
Erstmal ansetzen und schauen ob es durchgeht, wenn Nachfragen kommen eben die Belege einreichen. Nur sollte dann der Laptop nicht auch noch in der Erklärung der Freundin auftauchen.
Du meinst, dass ich den Laptop ohne irgendwelche Belge erst Mal ansetzen soll?
Kommt da nicht zu 100% die Nachfrage?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Was heißt bei Dir "mit einem zur Nutzung überlassenen PKW"? Dafür gibt es bei der 1% Regel erstmal gar keine Pendlerpauschale, nur wenn man ein Firmen KFZ hat bei dem die Fahrtenbuchmethode angewandt wird (und das entsprechend auch versteuert worden ist) und man selbst die Spritkosten etc. trägt. Ansonsten Pauschale nur für eigenen PKW.
Ich meine kein Firmenfahrzeug, sondern das Auto meiner Eltern.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Solange Du es mit den Kilometern (1fache Arbeitsstrecke max. 220 Arbeitstage) nicht übertreibst will da keiner irgendwelche Zettel sehen.
Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.
Da ich weit über die Entfernungpauschale von 4.500 Euro komme, würde sich das für mich auf jeden Fall lohnen.
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Voraussetzung Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie
Hallo,
ich überlge gerade wie will ich noch in meinen Bausparvertrag einzahlen muss um ANSpZ und WoP für 2009 zu erhalten.
Muss für ANSpZ 470 Euro vom AG und für WoP zusätzlich 512,- Euro -also insgesamt 982,- Euro- gezahlt werden?
Oder reicht es auch aus, wenn der AG 512,- Euro in den Bausparvertrag zahlt, sodass ich beide Förderungen erhalte?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Schönen Sonntag
conzi
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Ich melde mich Mal wieder hier zurück.
Ich habe mir einen günstigen Akku-Bartschneider von Rossmann besorgt.
Außer dass er manchmal die Haare einklemmt, was unangenehm ziept, ist er für den Preis in Ordnung.
Was mich allerdings absolut stört ist, dass ich beim Rasieren immer das ganze Bad mit den Bartstoppeln einsaue.
Geht es euch auch so oder bentutzt ihr eine bestimmte Technik? Aber eigentlich lässt sich das ja einfach nicht vermeiden.
Deswegen habe ich Interesse an den Bartschneider von Philips, die die Bartstoppeln direkt einsaugen sollen.
Funktioniert das wirklich? Habt ihr damit Erfahrung gemacht?
Wenn die Bartstoppeln wirklich komplett im Auffangbehälter landen und der Rasierer sonst gut ist, würde ich mir die Anschaffung -wenn auch zu einem nicht gerade niedrigen Preis- vornehmen.
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Naja, ich hatte kurzfristig 5.000 Euro bei der ING-Diba angelegt, bis ich das Geld zu einem besseren verzinsten TG transferiert habe.
Stellt sich die Frage, ob irgendwo in den Vertragsbedingungen der ING-Diba eine Kontoschließungsgebühr aufgeführt ist.
Ich werde Montag dort anrufen, um zu erfragen wofür genau diese Lastschrift ist.
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Ich möchte für 2009 den neu angeschafften Laptop absetzen, was ja auch unter Werbungskosten problemlos möglich sein sollte.
Problem ist eher, dass meine Freundin den Laptop bestellt hat. Ich habe die Rechnung dann aber bezahlt, wie ich durch den Überweisungsbelegnachweisen kann.
Sollte es so akzeptiert werden, wenn ich die Rechnung und eben den Überweisungbeleg beilege?
Macht es einen Unterschied ob man die Pendlerpauschale mit dem eigenen Pkw oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw einreicht?
Musstet ihr irgendwelche Belege (Sprit, Reperaturen oder km-Stand) nachreichen, wenn ihr diese nicht schon mit der Steuererklärung eingereicht habt? Oder reicht ihr diese Beleg immer schon direkt mit ein?
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Original geschrieben von bundy82
Habe für mich (SF 8, Haftpflicht) neulich ausgerechnet, ob sich der Rabattschutz lohnt (mit fiktiver Beitragserhöhung aufgrund eines Unfalls, so lange in die Zukunft gerechnet, bis wieder Parität vorhanden war).
Woher hattest du die Rabatte für die einzelnen SF-Klassen sowie die Dauer für den Stufenwechsel? Denn das brauchst du ja um das berechnen zu können.
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Re: Re: Dresdner Bank
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Original geschrieben von Eldschi
Sollte von diesem anschließend kontoschliessungsbedingt etwas abgebucht werden, Lastschrift stornieren.
Sollte man diese Lastschriften generell von jeder Bank bei Schließung eines TG-Kontos stornieren?
Habe da von der ING-Diba die Tage eine bekommen.
Zu der Diskussion mit den Steuerbescheinigungen:
Das betrifft wohl nur alle die mehr als 801,- EUR an Zinsen und Dividende eingefahren haben.
Wenn ich unter 801,- EUR belieb und für alle Konten und Depots den Freistellungsauftrag in voller Höhe erteile muss ich doch in der Steuererklärung diesbezüglich null machen, oder?