Nennen wir es altweiß. ![]()
Sie waren aber in der Tat nicht so schneeweiß wie die Iphones und sahen auch nicht so aus, wie es die Homepage glauben macht. Und ich glaube nicht, dass es an der Beleuchtung lag. Aber sah nicht schlecht aus.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Nennen wir es altweiß. ![]()
Sie waren aber in der Tat nicht so schneeweiß wie die Iphones und sahen auch nicht so aus, wie es die Homepage glauben macht. Und ich glaube nicht, dass es an der Beleuchtung lag. Aber sah nicht schlecht aus.
Die Geräte, die ich mir im Store angesehen habe, waren schon vorgegilbt. ![]()
Ja nu, die Herausforderung liegt darin, weiterhin gute Produkte zu bauen, die die Leute auch kaufen. Solch eine Herausforderung soll in der Wirtschaft ab und an vorkommen. Und Größe schützt nicht davor, dass das Gegenteil eintritt. Siehe Nokia.
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Doch sicher. Vertrag ist Vertrag und o2 hat diesen nicht eigenständig ohne Zustimmung zu ändern. Vor allem wenn er frisch verlängert worden ist...
Das ist klar. Aber wie willst du den Erfüllungsanspruch zeitnah durchsetzen? Mit einer einstweiligen Verfügung? Das will ich sehen, dass ein Amtsgericht eine solche erlässt, wenn es um eine Tarifänderung bei einem Handyvertrag geht. Vergiss es. Alles andere als ein nachträglicher Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung ist hier realistischerweise nicht drin. Anders nur, wenn o2 bei Androhung des gerichtlichen Verfahrens den alten Tarif dann doch beibehält.
ZitatUnd das muss erst einmal bewiesen werden. Wenn man sich nicht alzu hart im Gericht anstellt und so etwas herausposaunt, bin ich auf die Beweisführung der Gegenseite gespannt.
Das Problem liegt halt darin, dass auf den alten Rechnungen u.U. überhaupt keine Verbindungen auftauchen und nach Tarifwechsel dann mengenweise Rufumleitungen zu einer anderen Nummer, deren Kosten man nun erstattet haben möchte. Das kann mit der einfachen Begründung gutgehen, dass Rufumleitungen halt vorher kostenfrei waren und es im neuen Tarif nicht mehr sind. Muss aber nicht.
ZitatOriginal geschrieben von TT-Telly
Das würde ich tun:
Entzug der Einzugsermächtigung durch Einschreiben an o2 mit zusätzlicher Ankündigung, künftige Rechnungen selbst auf Basis des eigentlich abgeschlossenen Tarifes abzurechnen und per Überweisung zu begleichen.
Wenn man sich das antun will, das jeweils selber auszurechnen, ist das sicher ein smarter Weg. Könnte auch durchaus funktionieren. Nur bei den Extremfällen (vorher immer Rechnungssumme 0 € wg. BwHZ, jetzt exorbitant hoch) wäre ich da skeptisch.
Ich hätte gedacht, dass es nie anders war (iOS vor Android). Hier in New York jedenfalls sieht man fast nur iPhones und iPads (und Kindle e-reader).
ZitatOriginal geschrieben von Hilfsprofi
O2 nimmt es offenbar in Kauf, dass sie dann Schadensersatz leisten müssen.
So ist es wohl. Ist vermutlich allemal billiger, als die Tarife für ein paar widerspenstige Kandidaten in der Datenbank zu lassen. Gute Chancen hat man vor Gericht, wenn man den Vertrag einfach so weiternutzt wie bisher, man das auch belegen kann und sich die Mehrkosten dann erstatten lassen will. Den Versuch, o2 gerichtlich verbieten zu lassen, den Tarif umzustellen, kann man sich getrost abschminken.
Und wenn die höheren Kosten zum Beispiel von einem verschwundenen BwHZ-Anker herrühen, wäre ich mir auch nicht so sicher, ob sich da nicht ein Richter von dem von der Gegenseite dann sicher bemühten Gedanken überzeugen lässt, dass so eine wilde Konstruktion ja ohnehin missbräuchlich ist.
Warum sollten ausgerechnet E+ die Einzigen sein, die ihre vollmundigen Ankündigungen à la "bestes Datennetz" (endlich mal) wahr machen? Und warum sollten die anderen die Hände in Schoß legen? Du kannst davon ausgehen, dass Vodafone die Klatsche bei Connect- und Chip-Test nicht auf sich sitzen lassen wird. Die aktuelle Netzqualität bei der Telekom ist nicht zuletzt der Tatsache zu verdanken, dass sie vor einiger Zeit bei der Connect hinter Vodafone zurückgefallen sind. Und bei o2 sollte sich bis nächstes Jahr auch mal die Glasfaser-Kooperation mit der Telekom bemerkbar machen.
Wenn das neue Richtfunknetz bei E+ mal flächendeckend steht, wird sich das sicher positiv bemerkbar machen - sofern man sich beim prognostizierten Datenwachstum nicht verkalkuliert hat. Aber ich würde nicht davon ausgehen, dass sich bei den anderen nichts tut.
Und bis dahin gilt: Nicht jeder wohnt in Chemnitz. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ecolo
Horror-Aufzug
Klicken auf eigene Gefahr :-)
![]()
Ganz schön übel. Da dürfen die aber keinen mit Herzfehler reinlassen.
Korrekt. Bis Januar steht da weiterhin der Strich. Die 20 Jahre ergeben sich dadurch, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum 19. Januar 2033 in ein neues, befristetes Exemplar umgetauscht werden müssen.
Ich sach ja nur. ![]()
Edit: Außerdem wird man an der Umtauschfrist bis 19.1.2033 wohl kaum nochmal rumdrehen.