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Original geschrieben von DIGI66
Das ist genau gesetzeskonform. Entweder man bietet es weltweit an oder, wenn man keine Echtzeitdaten erhält, nur in der EU. Und genau über diesen Fakt wird auf der Webseite von Simyo informiert.
Und kannst du diese gewagte These auch irgendwie belegen oder behauptest du das einfach mal so?
Die Verordnung ist doch oben verlinkt worden. Da ist eindeutig geregelt, dass die Ausnahme länderbezogen gilt. Alles andere wäre ja auch Blödsinn.
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In dem Fall, dass sich der Kunde für die in Absatz 3 Unterabsatz 1 genannte Funktion entscheidet, finden die Anforderungen nach Absatz 3 keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der Union es nicht zulässt, dass der Roaminganbieter das Nutzerverhalten seines Kunden in Echtzeit überwacht.
In einem solchen Fall wird dem Kunden bei seiner Einreise in ein solches Land mit einer SMS ohne unnötige Verzögerung und kostenlos mitgeteilt, dass die Informationen über den bisherigen Nutzungsumfang und die Garantiefunktion, wonach ein angegebener Höchstbetrag nicht überschritten wird, nicht zur Verfügung stehen.
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Steht doch da.
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automatisch bis zum Jahresende
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Das ist wirklich :top:.
Langsam kriege ich ein schlechtes Gewissen, dass ich für meinen Blue M Professional mit SMS-Flat, 60 Auslandsminuten und demnächst 600 MB Flatrate wegen 50% Rabatt und unter Anrechnung des Kombivorteils nur 10 € im Monat zahle. Aber nur ein bisschen. :p
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Original geschrieben von Glumb
Eines ist für mich klar, egal was für Komponenten im Innenleben verbaut sein mögen, wenn es in so einer länglichen Version erscheinen sollte, wie auf den Bildern, werde ich es nicht kaufen, da mir dies absolut nicht gefällt.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es in so einer länglichen Form super in der Hand liegen würde. Halt ein richtiges Telefon und kein Samsung Frühstücksbrettchen. Wer das Telefon allerdings kaum zum Telefonieren nutzt, wird ggf. mit einer anderen Form glücklicher. 
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Früher oder später wird's da auch die Nanos geben.
Bis dahin werden halt die handwerklichen Fähigkeiten der Kunden gefördert. 
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=518917
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Original geschrieben von humbugg
Zweitens stimmen die Durchschnittswerte (z.B. Seite 10) nicht. Zumindest kann man sie anhand der Zahlen und Erhebunbshinweise nicht rekonstruieren.
Drittens wird Base als Netzbetreiber genannt. Nach meinem Kenntnisstand ist aber E-Plus der Netzbetreiber. Insofern müsste eigentlich o2 in der Studie führen.
Gerade diese zwei Punkte sind ein typisches Beispiel für den Satz "Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast". Die Durchschnittswerte kommen zustande, indem nicht der Durchschnitt der Bewertungen der Netzbetreiber gebildet wird, sondern der Durchschnitt aller Befragten. Und da Telekom und Vodafone grob doppelt soviele Kunden haben wie E+ und o2 und deren Bewertungen schlechter sind, verschiebt sich auch der Durchschnitt insgesamt zum Schlechteren.
Und dass BASE als Netzbetreiber geführt wird, ist ein ganz billiger Taschenspielertrick.
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Original geschrieben von malinfo
apropos zugang: da würde mich die meinung der juristen hier interessieren, ob bereits die bereitstellung einer online-rechnung als zugang zu werten ist, oder ob es für den zugang zusätzlich erforderlich ist, daß der kunde/schuldner in irgendeiner form von der bereitstellung in kenntnis gesetzt wird (zB via e-mail oder sms) ?
Wenn es so vereinbart ist und die Bereitstellung regelmäßig zum (etwa) gleichen Termin im Monat erfolgt, würde ich sagen, dass es keiner gesonderten Benachrichtigung bedarf. Laut E-Plus kannst du dich übrigens wahlweise per SMS oder E-Mail benachrichtigen lassen:
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EPS ermöglicht dem Kunden, seine monatliche EPS Mobilfunkrechnung online in einem Rechnersystem abzurufen (=Zugang). Der Kunde kann sich von EPS kostenlos per SMS oder per E-Mail über den Eingang seiner monatlichen Rechnung informieren lassen. [...]
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) die Rechnungsdaten in einem Rechnersystem so regelmäßig abzurufen, dass er seinen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis mit EPS nachkommen kann; auf die Möglichkeit des Kunden, sich kostenlos per SMS oder E-Mail über das Eintreffen der Online Rechnung informieren zu lassen, wird hingewiesen (vgl. Ziffer 1)
Quelle: AGB Online-Rechnung
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Original geschrieben von 0170
Was gehst du auch zu Aldi Talk? Geh zu einem normalen Netzbetreiber, dann hast du keinerlei Probleme mit Portierungen. Wer zu Billigprovidern geht, hat eben Pech gehabt.
Also, mir hat E+ bei einer eingehenden Portierung meine Nummer auf den Vertrag einer anderen Bestandskundin geschaltet, die überhaupt keine Portierung beantragt hatte und sich vermutlich sehr gefreut hatte, dass ihre Nummer plötzlich weg war. Hhm, fällt E+ wohl auch in die Kategorie Billigprovider.
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Original geschrieben von 0170
Das hat nichts mit Rechnungsstellung zutun. Ich nutze eine Leistung, also bezahle ich für diese, oder sind wir hier Leistungserschleicher? unabhängig davon, ob die Rechnung nun korrekt eingetroffen ist, habe ich eine Leistung wohl definitiv in Anspruch genommen.
Welche Leistungen hat der TE denn in Anspruch genommen? Ohne Rechnung sieht er nur den abgebuchten Betrag zwischen 150 und 350 €, wofür auch immer.
Die rechtliche Situtation ist hier glasklar. Der einzige, der hier "Leistungen erschleicht", wenn man deinen Ausdruck verwenden will, ist E-Plus, denn sie buchen Beträge ab, die nicht fällig sind, weil sie diese nicht in Rechnung gestellt haben.
(Alles immer unter der Prämisse, dass die Rechnungen tatsächlich nicht zugegangen sind.)
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Wenn eine Rechnungsstellung vereinbart ist, werden in Deutschland Zahlungen immer noch nach Rechnungsstellung fällig. Und nicht dann, wenn der Anbieter sie abbucht, ohne vorher eine Rechnung gestellt zu haben. Keine Rechnung, keine Fälligkeit, kein Zahlungsverzug. Punkt.
Aber klar, wenn der Kunde keine Rechnung kriegt, ist der Kunde schuld. 
Um Anbieter und Vertriebler mit solchen Ansichten würde ich persönlich einen großen Bogen machen.
Steht übrigens auch alles in den BASE-AGB (Hervorhebungen hinzugefügt):
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Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
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Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht EPS den Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.