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Original geschrieben von DIGI66
Auf der Simyo Homepage wird geschrieben, dass der Kostendeckel nur im EU-Ausland gilt. Somit dürfte doch alles klar sein.
Logisch. Man braucht sich ja nicht an Gesetze zu halten, wenn man auf seine Website schreibt, dass man es nicht tut. 
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Original geschrieben von HuiBuh86
was bedeutet bei der übermittlung meiner daten eigentlich echtzeit? die kosten von 50€ muss ich ja schon am ersten tag(ausserhalb der eu) geknackt haben-also sollte simyo doch 2 tage später spätestens bescheid wissen...
Das ist aus Sicht der EU-Verordnung irrelevant. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder alle Roamingpartner in diesem Land sind in der Lage, Echtzeitdaten zu liefern, dann gilt der Kostenairbag von 50 € plus USt., oder mindestens ein Roamingspartner ist dazu nicht in der Lage, dann gibt es nur die Verpflichtung, den Nutzer per SMS darauf hinzuweisen.
Davon abgesehen kann es aber Hinweispflichten aus dem Vertrag geben, den Kunden auf ungewöhlich hohe Umsätze hinzuweisen, sofern der Anbieter davon Kenntnis erlangt (und sei es zwei Tage später). Dies wurde ja bereits häufiger auch von Gerichten gefordert. Dies ist aber keine so klare Sache wie die EU-Verordnung und insbesondere wird der Anbieter da wohl nicht schon bei 50 € die Reißleine ziehen müssen, sondern erst bei einem deutlich höheren Betrag.
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Ich weiß nicht, ob die Unterscheidung nach Prepaid, Postpaid oder die Realisierung des einen auf der Plattform des anderen weiterhilft. Ist es denn nicht bei allen Prepaid-Anbietern so, daß die sich verzögerte Abbuchung von Roaming-Dienstleistungen vorbehalten?
Aber kommt das in der Praxis heute noch häufig vor, dass in bestimmten Ländern oder bei bestimmten Anbietern immer verzögert abgerechnet wird, d.h. grundsätzlich nicht in Echtzeit übermittelt wird? Das müsste ja der entscheidende Punkt sein, ob sich die Anbieter auf diese Ausnahme(!)regelung berufen können.
Man fragt sich ja auch, warum die Anbieter in allen Ländern offenbar dazu in der Lage sind, Echtzeitinformationen zu übermitteln, sofern es sich um SIM-Karten von Telekom oder Vodafone handelt, seltsamerweise aber gerade dann nicht mehr, wenn sich eine E+ oder o2-Karte einbucht. 
Du hast aber insofern Recht, dass die Ausnahmegenehmiung länderspezifisch und unabhängig von der Abrechnungsart zu betrachten ist. Gibt es also in dem betreffenden Land einen einzigen Roamingpartner, der keine Echtzeitabrechnung anbietet, gilt die Kostenbremse im ganzen Land und bei allen Roamingnetzen nicht und der Nutzer ist darauf per SMS hinzuweisen. Und man wird wohl auch sagen müssen, dass sie selbst dann nicht gilt, wenn der Kunde eine Prepaid-Karte nutzt und für diese der betreffende Anbieter gesperrt ist.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Zum anderen gab es auch früher schon "gemischte" Abrechnungen. Meine D2-CallYa lief anfangs innerhalb Deutschlands über die Prepaid-Plattform, außerhalb Deutschlands wurden die Roaminggebühren nach Meldung durch den ausländischen Anbieter als Postpaid abgerechnet.
Warum sollte das bei Simyo Postpaid anders sein müssen?
Es ist nicht die Frage, wie Simyo das im Verhältnis zum Kunden abrechnen muss, sondern ob der genutzte Netzbetreiber in der Lage ist, Echtzeitdaten zur Verfügung zu stellen oder nicht. Denn nur in letzerem Falle wäre Simyo berechnet, den Cut-off-Mechanismus nicht anzuwenden. Und ein Netzbetreiber, den Simyo nutzt, ist dazu in der Lage, sonst würde ihn Simyo nicht für ihre Prepaid-Karten nutzen. Und dann ist er auch in der Lage, Echtzeitdaten für Simyo's Pseudo-Postpaid zu liefern. Und ich würde wetten, dass sie es auch tun und Simyo diese Daten schlicht einfach nur nicht nutzt, um die EU-Verordnung zu erfüllen.
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Original geschrieben von handytim
Ist keine Pflicht nach EU-Roamingverordnung.
Hier noch mal direkt auf der Kommissionsseite, für alle, die es immer noch nicht glauben wollen:
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Measures to counter data roaming bill shocks: as of 1 July 2012, travellers' data-roaming limit will be automatically set at 50€ also when they travel outside the EU (unless they have chosen another limit – higher or lower).
Quelle
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Rechnung mit Hinweis auf die EU-Regelung auf 59,90 € für die Datenverbindungen kürzen. Wenn Simyo weiterhin auf Zahlung besteht, die Sache zum Anwalt geben und/oder bei der Verbraucherzentrale anfragen, ob die nicht Interesse haben, die Sache zwecks Musterverfahren zu unterstützen.
Gerade dieser Fall mit der Pseudo-Prepaid-Karte eignet sich doch hervorragend, weil hier ganz deutlich wird, dass Simyo schlicht den Cut-Off-Mechanismuss trotz definitiv gegebener technischer Möglichkeit ignoriert.
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Simyo Postpaid ist technisch eine ganz normale Prepaid-Karte, die sich im Ausland genauso verhalten dürfte wie jede andere Prepaid-Karte. Dafür gibt es ja das "virtuelle Guthaben".
Darauf kommt es m.E. aber gar nicht an. Telekom und Vodafone zeigen ja, dass es technisch auch bei Postpaid kein Problem ist, die Daten von den ausländischen Netzen übermittelt zu bekommen.
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Original geschrieben von iAcer
Wenn sich herausstellen sollte, dass die Daten in Echtzeit übermittelt werden, dann hätte der Kostendeckel / die Kostenbremse greifen müssen. (sofern die Verbindungen nicht vor dem 1.7.12 stattgefunden haben)
Werden die Roaming-Verbindungen in Echtzeit abgerechnet? Eigentlich sollte das bei echtem Prepaid ja der Fall sein.
Eben. Wenn man mit einer Prepaid-Karte unterwegs ist und kein Guthaben mehr hat, wird man ja auch sofort von E+ und o2 abgedreht (dort, wo es zum Vorteil der Anbieter ist). Und in Bezug auf den Cut-Off-Mechanismus soll genau das jetzt angeblich technisch nicht möglich sein und man beruft sich auf die entsprechende Ausnahmeregelung (dort, wo es zum Vorteil der Kunden wäre). Ganz schön dreist und vermutlich vor Gericht nicht zu halten.
Meiner Meinung nach dürften sich die Netzbetreiber sowohl bei Prepaid als auch bei Postpaid lediglich in solchen Fällen auf die Ausnahmeregelung berufen, wo der ausländische Netzbetreiber tatsächlich keine Echtzeitdaten zur Verfügung stellt. Und das sollten doch nur diejenigen (wenigen) Netze sein, die für eine Nutzung mit einer Prepaid-Karte generell nicht freigegeben sind.
Allein schon an der Tatsache, dass Telekom und Vodafone die Echtzeitdaten offensichtlich bekommen, sieht man doch, dass die Begründung von E+ und o2 nicht wirklich stichhaltig sein kann.
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Original geschrieben von KleinerMarcel
Was soll dieser Kommentar bei teltarif? Es hat sich genau nichts geändert.
Steht doch im Bericht. Es ist die rein subjektive Einschätzung mehrere Teltarif-Redakteure, die Verbesserungen festgestellt haben. Du hast offenbar keine Verbesserungen festgestellt. Aber das ist auch rein subjektiv.
Und es gibt weitere Anzeichen, dass es offenbar in der Tat Verbesserungen gegeben hat: Beispielsweise der Chip-Test, der für o2 deutlich besser ausgefallen ist, als viele hier vermutet hatten.
Es mag undeutsch sein, auch mal positive Entwicklungen hervorzuheben und nicht immer nur zu meckern, aber ich find's gut, dass die entsprechenden Bemühungen zur kurzfristigen Verbesserung des Netzes und die entsprechende Offenheit bei der Kommunikation auch einmal gewürdigt werden.
Edit: Dazu passt auch gut dieser Bericht von heute im Netzqualität-Thread. Vermutlich aber nur ein weiterer, gekaufter, unobjektiver o2-Scherge.
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Original geschrieben von seatopen
Wenn es aber zb nur ganz allgemein um die Gestaltung des Rahmens geht, nicht um das Format, dann hat es eben mit dem Format/Größe nichts zu tun, und eine Anpassung der Größen- und Seitenverhältnisse sorgt eben in dem Fall für eine bessere Vergleichbarkeit, nicht mehr nicht weniger...
Wenn man eine solche "Anpassung" zu diesem Zweck vornimmt, könnte man es ohne Weiteres im Schriftsatz offenlegen, und man sollte es auch tun. Tut man dies nicht, möchte man offensichtlich den Eindruck erwecken, man hätte eben keine Anpassungen vorgenommen, sondern das Produkt originalgetreu wiedergegeben.
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Aber dass einer riesigen Schar hoch bezahlter Anwälte in einem derart wichtigem Prozess etwas nicht auffällt, was deiner Meinung nach total offensichtlich ist, und auch dann noch nicht bemängelt wird nachdem es durch die Medien ging sollte dir doch zu denken geben, oder?
Woher weißt du, dass es der Gegenseite nicht aufgefallen ist oder von dieser nicht bemängelt wurde? Und dass ein Zivilrichter gleichwohl ein Urteil fällt, obwohl man die Akte mit guter Begründung an die Staatsanwaltschaft hätte geben können, kommt nicht gerade selten vor.
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Original geschrieben von Hamburger Jung
Hier von einem Täuschungsversuch zu sprechen ist absolut lachhaft. Es geht hier um einen Formvergleich und nicht um einen Größenvergleich. Ich denke dass auch Mitglieder einer Gerichts soweit im täglichen Leben stehen, dass ihnen genug Verstand gegeben ist sich von sowas nicht irritieren zu lassen.
Wenn ich ein 16:9 Tablet zu einem 4:3 Tablet mache, um die Ähnlichkeit zu einem anderen 4:3 Tablet zu belegen, dann geht es eben nicht um die Größe, sondern um die Größenverhältnisse, die die Form maßgeglich prägen. Wenn man die Größenverhältnisse (im Sinne von Seitenverhältnisse) in einer Abbildung manipuliert, ohne dies kenntlich zu machen, liegt für mich der Täuschungsversuch auf der Hand.
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Original geschrieben von Hamburger Jung
Ich denke dass auch Mitglieder einer Gerichts soweit im täglichen Leben stehen, dass ihnen genug Verstand gegeben ist sich von sowas nicht irritieren zu lassen.
Für die Beurteilung eines Betrugsversuchs ist nicht maßgeblich, ob der Getäuschte so schlau ist und die Manipulation so offensichtlich, dass er es schon bemerken wird.