Fände ich gut. Das wäre jedenfalls mal etwas, was es in D bislang noch nicht gibt.
Beiträge von phonefux
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Original geschrieben von Zwiebelchen
Ich habe jedoch nie eine Aufstellung der Konditionen erhalten und warte gespannt auf die erste Rechnung. Es wurde tatsächlich der Rabatt gewährt, aber ich wusste nicht wie lange. Ich nahm darauf mit O2 Kontakt auf und bekam die schriftlich Antwort, das der Rabatt nur für 24 Monate ab Tarifumstellung sei. Ich müsste also die restlichen 12 Monate den vollen Beitrag bezahlen.Was stand denn auf der Rechnung? Sah es so aus wie in diesem Beitrag oder stand hinter dem Rabatt noch ein Klammerzusatz (gültig bis ...)?? Eigentlich wird das seit einiger Zeit immer aufgeführt.
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Genau da ist ja immer nur die Rede davon, dass "vereinzelt Gespräche zu Trainingszwecken mitgeschnitten" werden, daher meine Frage.
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Original geschrieben von ilona1988
Und das, dass eine VVL über VVL-Hotline ohne jegliche Rabattierung durchgeführt worden wäre, ist auch nicht nachvollziehbar! Hast du mit diesem Argument schon probiert?Ich glaube kaum, dass da nicht täglich Kunden nach entsprechender SMS-Aufforderung anrufen und sich einfach irgendeinen (vermeintlich günstigen) Tarif aufschwatzen lassen. Von daher ein schwaches Argument.
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Original geschrieben von nhs8
Jetzt wird es hier aber richtig dreist: [...]Wieso dreist? Wenn in deinem Telefonat der Rabatt damals (versehentlich) nicht eingetragen und auch sonst nicht notiert wurde, ist es jetzt halt nicht mehr nachvollziehbar. Dann wird man dort nur eine ganz normale VVL in den Blue M sehen, wie sie vermutlich täglich dutzendfach gemacht wird.
Ich denke, es wird auch genug Nasen geben, die eine normale VVL machen, dann von dem Rabatt erfahren und nachträglich behaupten, ihnen wäre diese ebenfalls zugesagt worden.
Ist halt sehr misslich. Wie gesagt, ich würde die VVL widerrufen, anders wird sich da wohl nichts bewegen.
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Bestehe auf die Analyse des bei o2 zu Trainigszwecken aufgezeichneten und gespeicherten Gesprächsmitschnittes unter Androhung rechtlicher Schritte gegen o2. Anders kommen die Spanier scheinbar nicht in die Puschen was deinen Fall anbelangt.Wird grundsätzlich jedes Gespräch mitgeschnitten, sofern man nicht widerspricht?
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Original geschrieben von Harris
Nunja ... ich würde solange nicht geregelt ist was ich nutzen darf oder was nicht, davon ausgehen das alles mögliche genutzt werden kann.Darf oder kann?
Es ist ganz einfach: Du darfst alles nutzen, was du nutzen kannst, d.h. technisch freigeschaltet ist.ZitatWenn ich eine BC100 kaufe gehe ich primär davon aus, dass ich alle Züge nutzen kann. CNL kostet z.B. nen Aufpreis. Wenn jetzt aber ein von der DB beauftragter TGV durch Deutschland fährt, gehe ich erstmal davon aus, dass meine BC100 auch dort gültig ist.
Neue Einschränkungen (Blacklist) würde eine Vertragsänderung benötigen, während vorteilhafte Erweiterungen (Whitelist) im Zweifelsfall auch so zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der BC100 wird sich mit Sicherheit in den Vertragsbedingungen eine positive Regelung finden in der Art "Es können alle Züge der Deutschen Bahn AG genutzt werden, außer x, y, z". Eine solche Regelung wirst du für einen alten Active Data vermutlich nicht finden. Daher wäre es wohl auch keine vertragliche Einschränkung, wenn eine neue Technologie nicht zur Verfügung gestellt werden würde.
Der Vertrag ist damals von den Parteien für die damals verfügbaren Technologien geschlossen worden. Dass er auch für alle zukünftigen (zusätzlichen!) Technologien gelten sollte, dafür bräuchte es wohl besondere Anhaltspunkte. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn UMTS durch LTE ersetzt würde.
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Original geschrieben von Robert Beloe
Meinem Freund ist dasselbe passiert. Er hatte seinen Tarif umstellen auf den Genion S umstellen lassen - ein paar Tage, nachdem der Tarif offiziell abgeschafft worden war. Nach einigem Hin und Her richtete die Kundenbetreuung ihm den Genion S dennoch ein. Irgendwann erschien dann auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf den Rechnungen, und o2 ließ sich auch nicht davon abbringen, die Grundgebühr rückgängig zu machen.Möglicherweise war der Rabatt nur für 24 Monate eingepflegt.
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Original geschrieben von Timeliner
O2: Sorry, Sie haben aber auch die Pflicht die Rechnung zu Prüfen, daher haben wir in unseren AGBs eine Rechnungsreklamationszeit von 8 Wochen hinterelgt.Das ist Bödsinn und ein weit verbreiteter Irrtum. Rechtlich ist es so, dass diese 8-Wochen-Frist lediglich eine Beweislastumkehr bewirkt. D.h. nach Ablauf von 8 Wochen muss im Reklamationsfall nicht mehr o2 beweisen, dass die Rechnung richtig ist, sondern der Kunde muss beweisen, dass die Rechnung falsch ist. Hier ist die Rechnung eindeutig falsch, es ergibt sich daher überhaupt kein Beweisproblem.
Keineswegs ist es so, dass man Rechnungen nach Ablauf der 8 Wochen nicht mehr reklamieren kann oder dass man diese sogar durch Untätigkeit der Sache und der Höhe nach "anerkannt" hätte.
Von den Hotlinern (aller Anbieter) wird das gerne benutzt, um Reklamationen abzuschmettern. Sobald das aber bei denen in der Rechtsabteilung landet, sitzt da jemand, der weiß, dass hier ausschließlich die 3jährige Verjährungsfrist maßgeblich ist, nicht die 8-Wochen-"Genehmigungsfrist".
Unter der Voraussetzung, dass der Rabatt tatsächlich dauerhaft vereinbart war, kannst du die 2,50 € daher für alle Rechnungen ab Januar 2009 zurückfordern.
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Man könnte allerdings genauso gut die umgekehrte Frage stellen, woraus sich die vertragliche Verpflichtung von o2 ergeben soll, auf Altverträgen jede neue Technologie kostenfrei freizuschalten.
Der UMTS-Vergleich hilft dabei wenig, denn erstens ergibt sich daraus, wie es damals bei UMTS lief, noch kein Anspruch für eine entsprechende Behandlung von LTE, und zweitens war UMTS schon absehbar, als VIAG/o2 1998 an den Start ging. Ein Active Data war überhaupt nur für UMTS sinnvoll und eine Drosselungsgrenze von 10 GB überhaupt nur mit UMTS erreichbar.
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Original geschrieben von Harris
Wäre es vllt möglich im Threadtitel noch Deutschlandsim einzubauen?Warum ausgerechnet DeutschlandSIM? Wenn, dann DeutschlandSIM, Maxxim, Phonex, eteleon, Telco, ...
Und genau deshalb steht da einfach nur "Drillisch".
