ZitatOriginal geschrieben von Syrabane
steht doch da: http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html
Danke, ich hatte in den falschen Tab geklickt, in dem ich noch die FAQs offen hatte. :apaul:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Syrabane
steht doch da: http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html
Danke, ich hatte in den falschen Tab geklickt, in dem ich noch die FAQs offen hatte. :apaul:
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Und wieso versucht seitdem kein einziger Anbieter ein höheres Entgelt zu verlangen?
Da musst du die Anbieter fragen. Vermutlich liegt es daran, dass die Beträge für alle Anbieter kostendeckend sind, also die "tatsächlichen Kosten" umgelegt werden, wie es das Gesetz vorschreibt.
ZitatOriginal geschrieben von handytim
http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html
Dort stehen die "alten" 29,95 Euro (inklusive 16% MwSt). Mit 19% MwSt kommt man auf 30,72 Euro.
Ah, so kommen die zustande, danke.
Aber das meine ich ja: Dass 30,72 € nicht zu beanstanden sind, heißt nicht, dass 31 € zu hoch wären. Es ist eben keine festgelegte Höchstgrenze.
ZitatOriginal geschrieben von uwm
Lt. teltarif heißt es in dem Gesetzentwurf, die Portierung aus laufenden Verträgen soll 7 Monate nach inkrafttreten möglich sein. Da wir jetzt erstmal einen neuen Bundespräsidenten brauchen der unterschreibt wird das so schnell also doch nix ...
Siehe meinen Beitrag weiter oben. Die Info mit den sieben Monaten ist definitiv falsch.
Siehe Fyve-Homepage:
ZitatDer Aktionspreis ist gültig für alle Buchungen eines 200-Minuten-Paketes bis einschließlich 15.04.2012. Danach gilt bei Buchung automatisch ein Preis von 15 Euro anstatt 12 Euro innerhalb der Laufzeit des Tarif-Paktes von jeweils 30 Tagen.
Du sparst also bis Mitte April ganze 6 Euro. Und auf der Seite steht groß "Telefonieren ab 6 Cent". Das meine ich mit Lockangebot. :flop:
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Für Portierungen gilt ein durch die BNetzA festgelegter Höchstbetrag von 30,72 Euro. Natürlich hatten die üblichen schwarzen Schafe der Branche wieder etwas anderes versucht...
Hast du dazu mal nen Link? Mich wundert das etwas, da das Entgelt für die Rufnummernmitnahme laut Gesetz ausdrücklich nur der nachträglichen Regulierung unterliegt, d.h. die BNetzA kann im Einzelfall zu hohe Entgelte untersagen. Das dürfte dann aber nur für den betroffenen Anbieter gelten, was ja auch logisch ist, denn die "tatsächlichen Kosten" können sich ja auch je nach Anbieter unterscheiden.
Ich vermute eher, dass die BNetzA mal in einem konkreten Fall das Entgelt auf 30,72 € begrenzt hat und dies jemand falsch (als allgemeingültige Grenze) interpretiert hat. Und jetzt geistert es durchs Netz.
Die BNetzA selber schreibt jedenfalls nichts von 30,72 €:
ZitatDie Portierungsentgelte der Mobilfunkanbieter wurden untersucht, ob sie kostendeckend sind. Dazu mussten die Mobilfunkanbieter aussagefähige Informationen über die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten Portierungsentgelte in Höhe von ca. 23,- bis 29,95 EUR inkl. MwSt nicht zu beanstanden sind.
ZitatOriginal geschrieben von vz70
"BASE: Die Portierung während der Laufzeit ist beschlossen, aber voraussichtlich erst ab Oktober möglich. Ihr Base-Team".
Haben die damit recht?
Nein. Ich weiß nicht, woher die das haben.
Teltarif schreibt allerdings Ähnliches:
ZitatWer seine Mobilfunknummer vorzeitig aus einem Vertrags portieren möchte, der kann das mit Beginn des siebten Monats nach Inkrafttreten Kraft Gesetzes tun.
Das ist falsch!! Der neue § 46 TKG tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Damit auch die Möglichkeit, die Rufnummer während der Laufzeit rauszuportieren (§ 46 Abs. 4 Satz 3 TKG n.F.). Das einzige, was sieben Monate nach der Verkündung in Kraft tritt, ist die Verpflichtung nach § 46 Abs. 1 Satz 3 TKG n.F., bei Fehlschlagen der Portierung vorübergehend den Anschluss beim abgegebenden Anbieter zu reaktivieren. Hierzu sind wohl noch technische Implementierungsarbeiten erforderlich. Dies ergibt sich eindeutig aus der Gesetzesbegründung.
Also: Sobald das Gesetz unterschrieben ist (sieht ja derzeit danach aus, dass es Wulff nicht mehr machen wird), kann man auch rausportieren! Wenn BASE es nicht anbietet, verstoßen sie gegen das TKG.
ZitatOriginal geschrieben von Jogo
Was spricht gegen 29€ für die 1&1 All Net Flat?
Erstaunlich, dass der Trick mit den 99-Cent-Preisen immer noch so gut funktioniert. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von blackdragon4
200-Minuten-Paket für 12 €, 500-Minuten-Paket für 27 €
Vorsicht, das sind reine Lockangebotspreise. Selbst wenn man die Pakete dauerhaft bucht, behält man diesen Preis nicht.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
In der Bonner U-Bahn hat O2 gar keine Versorgung, E+ "immerhin" GPRS.
Das liegt aber daran, dass sich o2 in Bonn damals nicht am Ausbau beteiligt hat (müsste noch in der "Vor-Barring-Phase" gewesen sein). In Köln waren alle Netzbetreiber beteiligt, aber E+ hat sich offenbar UMTS gespart.
ZitatOriginal geschrieben von lieberfussball
Ärgerlich, dass man deren Router nehmen MUSS.
Für Internet brauchst du deren Router meines Wissens nicht, nur für die Telefonie.