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Zitat
Original geschrieben von 1160
Was ist daran merkwürdig. Keine Einzugsermächtigung, Zuschlag fällig. Ende.
Dass dieser bei monatlicher Rechnungslegung monatlich erhoben wird ist ja wohl logisch.
Logisch ist einzig und allein, dass eine "Aufwandspauschale" für ein bestimmtes Zahlungsverfahren nur dann anfällt, wenn auch das Zahlungsverfahren zur Anwendung kommt.
Im Übrigen kommt es nicht darauf an, was logisch ist, sondern was vertraglich vereinbart ist. Und da ist "je Überweisung" absolut eindeutig.
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Zitat
Original geschrieben von A.F.
halt einfach die Lust an
brauche ich keine Heisse Lust
Klingt irgendwie nach ner anderen Branche.
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Es gibt hier ja im Wesentlichen zwei Vorwürfe: Erstens, dass Drillisch unrechtmäßig Provisionen kassiert hat, zweitens, dass sie vorsätzlich betrogen haben. Für den ersten Vorwurf ist es gerade nicht nebensächlich, sondern wesentlich, ob sie verurteilt werden, diese Provisionen zurückzuzahlen. Der Betrugsvorwurf ist davon zu trennen, denn dieser hat noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Insofern ist es durchaus möglich, dass das Strafverfahren zu nichts führt, Drillisch aber dennoch zur Rückzahlung der Provisionen verurteilt wird.
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Sorry, das halte ich für Quatsch. "Je Überweisung" ist nicht interpretationsfähig. 0 Überweisungen kosten 0 Euro, 1 Überweisung kostet 1,50 €.
Wenn sie meinen "1,50 € pro Überweisung, mindestens aber 1,50 € pro Monat" müssen sie das auch so in die Preisliste schreiben.
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Was hindert dich daran, das selber zu versuchen?
Bestell doch alternativ einen o2o dazu, den gibt's derzeit ohne Anschlussgebühr.
Edit: Mit o2o funktioniert's auch nicht, man kann den Warenkorb jetzt grundsätzlich nur insgesamt löschen. Nicht gerade schlau programmiert.
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Da wär ich ganz entspannt.
Diese Gebühr lässt wirklich weder zu einer Nichtnutzungspauschale noch zu einer "Strafgebühr" wegen der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren umdeuten.
Das ergibt sich im Übrigen neben der Formulierung "pro Überweisung" auch daraus, dass es eine "Aufwandspauschale" sein soll. Ohne Nutzung keine Abrechnung, und somit auch keinerlei Aufwand für die Buchhaltung, eingehende Beträge zuzuordnen und deren Höhe mit dem Rechnungsbetrag abzugleichen.
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Die Preisliste ist da meines Erachtens eindeutig:
Zitat
Aufwandspauschale bei Ausschluss des Lastschriftverfahrens, pro Überweisung
Die Pauschale fällt also nicht monatlich an, sondern nur dann, wenn tatsächlich eine Überweisung erfolgt. Bei Nichtnutzung gibt es keine Überweisung und damit auch keine Pauschale.
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Das kommt darauf an, was du mit "dass es schneller geht" meinst. Für die Parteien ist es mit dem Strafverfahren nicht getan, das Zivilverfahren zur Rückforderung der Provision läuft ja parallel. Diesbezüglich wird es eher längern dauern, als ohne Strafverfahren, denn der Zivilrichter wird das Verfahren im Regelfall erst einmal aussetzen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
Wenn es dir nur darum geht, wann man als Unbeteiligter Neuigkeiten zu hören bekommt, wird das wohl zuerst im Strafverfahren der Fall sein.
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Schon klar, aber ich denke, dass das etwas schief ist, weil o2 ja jetzt einen wesentlich größeren Teil der Hardwareverkäufe über My Handy vollständig außerhalb der Mobilfunkumsätze haben dürfte, während bei E+ noch mehr Geräte über die Grundgebühr subventioniert ausgegeben werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass o2 mehr als viermal soviele Geräte umsetzt wie E+ (145 zu 33 Mio.).
Wirklich "sauber" ist der Vergleich also nicht.
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Naja, viele D-Netz-Alternativen gibt's ja nicht mehr, wenn man das derzeit etwas unentspannte Verhältnis zur Telekom berücksichtigt. :p