ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Bei WinSIM kann man derzeit keine SIMs bestellen.
Seltsam, das ausgerechnet dort der Vertrieb gestoppt wurde. Die werden doch gar nicht über Simply abgewickelt.
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ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Bei WinSIM kann man derzeit keine SIMs bestellen.
Seltsam, das ausgerechnet dort der Vertrieb gestoppt wurde. Die werden doch gar nicht über Simply abgewickelt.
Ist das denn sicher, dass sich der Scheinkundenvorwurf nicht auch auf Karten von ja/Penny bezieht?
Teltarif: Jetzt auch bei Maxxim Festnetzflat zu 9,95 € buchbar, in den Tarifen Plus (o2) und Smart (VF), nicht bei Classic (D1).
Ich würde mal von keiner Drosselung ausgehen, denn erstens steht davon nichts in den Preislisten und zweitens ist das bei den anderen Drillisch-Tarifen im Vodafone-Netz auch nicht gedrosselt.
Edit: erledigt. ![]()
Auf der Seite von ja!mobil gibt es jetzt folgenden Popup:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter ja! mobil Kunde,
Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Telekom und Drillisch/Simply hat weder auf Bestands- noch auf Neuverträge der ja! mobil Kunden Auswirkungen.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Services stehen im vollen Umfang zur Verfügung.
Somit können Sie als ja! mobil Kunden unverändert das nach den Netztests von CHIP, Connect (12/2011) oder der Stiftung Warentest (8/11) "beste Netz 2011" nutzen.
Auch bei den anderen Simply-Marken tut sich nichts im Hinblick auf Telekom-Neuverträge. Interessante Art der "fristlosen Kündigung". Vielleicht ist der Telekom auch aufgefallen, dass es für die fristlose Kündigung eine Zweiwochenfrist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen gibt und sie ja bereits (mindestens) seit August von den behaupteten Betrügereien wussten. ![]()
Laut Teltarif sind die Neukunden vor allem auf den Call & Surf Special sowie auf starkes Providergeschäft zurück zu führen. Bei letzterem kann es sich ja eigentlich nur um MobilcomDebitel handeln.
Verstehe ich nicht, wieso ist die Einschränkung maximal?
Nach der alten Regelung durfte man einen 24-Monats-Vertrag dann nicht mehr widerrufen, wenn man auch nur einen Anruf getätigt hat. Dies hat das Widerrufsrecht übermäßig eingeschränkt, und wurde teilweise von Gerichten korrigiert. Jetzt ist es so, dass eine Inanspruchnahme einer teilbaren Dienstleistung das Widerrufsrecht eben nicht mehr ausschließt.
Anders, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist, z.B. bei einem Anruf bei einer 0900er-Nummer.
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
EDIT: ursprünglich hattest du was ganz anderes geschrieben vor dem Edit, darauf hab ich geantwortet ... kann nicht alles umstellen jetzz
Yep, sorry, hatte deinen Text falsch gelesen.
Bei einer Dienstleistung geht es überhaupt nicht ums Prüfen der Leistungsqualität, die ist im Laden ja auch nicht möglich. Siehe auch die ursprüngliche Regelung im Gesetz, bei der das Widerrufsrecht bereits ausgeschlossen war, sobald der Anbieter auf Wunsch des Kunden "mit der Dienstleistung begonnen hat".
Diese Regelung gibt es jetzt zwar nicht mehr, dies dient aber nicht dazu, dem Kunden zu ermöglichen, die Leistung zu prüfen, sondern nur dazu, das Widerrufsrecht nicht übermäßig einzuschränken.
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
soll man sich das Mobilfunk-Startpaket genauso wie im Laden nur "ansehen" im engen strengen Wortsinn können? Ob das Plastikkärtchen schön im Halogenlicht der Deckenbeleuchtung glänzt und funkelt? Ob das Rubbelfeld mit der PIN schön sattschwarz unversehrt vor sich hin prangt? und wenn das alles optisch schön ist, passt alles?
Nein, wenn du das zuhause alles auspackst und auseinanderreißt ist das für das Widerrufsrecht unschädlich. Das heißt aber nicht, dass du nicht wegen der "Verschlechterung" der Sache Wertersatz leisten müsstest. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Beispiel: Du bestellst dir Joggingschuhe bei Amazon. Wenn du die jetzt in der Wohnung einmal anziehst und feststellst, die passen nicht, kannst du sie zurückgeben und musst auch keinen Wertersatz leisten, weil du den Karton aufgemacht hast. Denn du hättest die Schuhe ja auch im Laden anprobieren können. Wenn du damit aber ne Runde im Wald laufen gehst, um sie auszuprobieren, kann Amazon Wertersatz verlangen. Dein Widerrufsrecht gilt aber weiterhin.
Drillisch hat ja (angeblich) zunächst selber gekündigt, die außerordentliche Kündigung durch die Telekom kam hinterher.
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
ich will ja nicht mosern, aber eine SIM-Karte wo man nicht rausbricht, taugt ja nicht zum Testen auf bestimmungsmässigen Gebrauch sondern nur wenn man sie auf Eignung als Bierdeckel oder Vasenuntersetzer testen will (u nur wenn sie als solches bei ebay verkauft wurde.) Selbst im Ladengeschäft kann man eine solche SIM ja nur testen wenn man sie rausbricht.
Eben. Der Gedanke beim den Vorschriften zum Fernabsatz ist ja gerade, dass man als Online-Kunde sich die Ware nicht so ansehen kann wie im Laden. Genau dies soll durch den Widerruf ausgeglichen werden, aber auch nicht mehr. Es gibt rechtlich kein "umfassendes" Prüfungsrecht der Ware "auf Herz und Nieren" mit Rückgaberecht bei Nichtgefallen, weder im Laden noch online. Wenn ein Händler dies freiwillig einräumt, ist das eine andere Frage.
Was willst du an einer SIM auch prüfen? Entweder sie funktioniert oder sie funktioniert nicht. Wenn sie nicht funktioniert, ist das ein Mangel und du hast entsprechende Gewährleistungsrechte.
Vor dem Kauf darfst du eine SIM deshalb auch im Laden nicht rausbrechen und "prüfen".