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Original geschrieben von iStephan
Wo soll das stehen? :confused:
Das Widerrufsrecht erlischt eher, wenn man die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt.... das ist ein wichtiger Unterschied. So pauschal wie du das darstellst , verkürzt du wichtige Konsumentenrechte.
Er hat ein altes Gesetz und/oder alte Kommentare. 
§ 312 d Abs. 3 BGB lautete bis zum 03.08.2009:
Zitat
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: [...] 2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Dies passte vom Wortlaut her auf die - auch nur einmalige - Benutzung der SIM-Karte, denn damit nimmt der Kunde die Dienstleistung Mobilfunkleistung wahr. Allerdings gab es zunehmend Stimmen in der Rechtsprechung und juristischen Literatur, die die Vorschrift nur auf so genannte "unteilbare" Dienstleistungen anwenden wollte, d.h. wenn die Dienstleistung auf Veranlassung des Kunden vollständig erfüllt wurde.
Dies hat der Gesetzgeber jetzt nachvollzogen und die Vorschriften lautet seither:
Zitat
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Damit dürfte auch klar sein, dass die reine einmalige Inanspruchnahme einer Mobilfunkdienstleistung das Widerrufsrecht nicht erlöschen lässt.
Eine andere Frage ist, ob man für das Rausbrechen der SIM eine Entschädigung wegen Verschlechterung der Sache zahlen muss.
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Neuer DSim-Tarif:
- Postpaid
- wahlweise im Vodafone- oder o2-Netz
- 50 Minuten, 50 SMS und 200-MB-Flat (!) für 4,95 €
- Folgeeinheiten 9 ct
Bericht bei Teltarif
Wenn es tatsächlich so kommt, m.E. ein sehr attraktives Angebot.
Die bisherigen vergleichbaren Drillisch-Angebote, die kleinen All-In-Pakete bei Smartmobil und Phonex, kosten 7,95 € und haben die Drosselung bereits bei 50 bzw. 100 MB.
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Ja, es verschiebt sich einen Monat nach hinten.
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Wir meinen das Gleiche. Die Modalitäten einer VVL haben nichts mit den Bedingungen des laufenden Vertrages zu tun. Deshalb werden diese Bedingungen durch eine Änderung der Möglichkeit eine Vertragsverlängerung vorzunehmen auch nicht berührt und o2 kann diese Modalitäten ändern, wie sie lustig sind.
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Du kannst da kaufen, was und wieviel du willst. Du zahlst da ja auch die Mehrwertsteuer. Das interessiert das Finanzamt nicht die Bohne.
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Laufende Verträge, insbesondere die automatische passive Verlängerung, werden dadurch nicht berührt. Eine Vertragsverlängerung ist ja gerade eine Vertragsänderung, also ein neuer Vertrag.
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http://www.telfish.com könntest du auch einmal ausprobieren.
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Re: O2 Rufumleitung ins Ausland
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Original geschrieben von Frankus1977
Irgendwie kann ich mir den Sinn einer derartigen Einschränkung nicht vorstellen.
Vermutlich ein Schutz gegen übermäßige Kosten bei Fehleingaben. Wenn man z.B. auf eine +49179 xxx weiterleiten möchte und dabei die 9 vergisst, landet man bei einer Schweizer Handynummer: +41 79 xxxx.
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klLoewe: Sehe ich genauso. Bevor ich aber Drillisch weiter aktiv empfehle, will ich mir schon ansehen, wie die Geschichte weitergeht.
morsum: Um diesen Tarif ging's ja gerade.
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Den Tarif hatte ich ursprünglich auch in meinem Post, da die Prinzessin aber gerade wegen der Unsicherheit der Telekom-Kündigung von ja!Mobil wechseln will (aus anderem Thread ersichtlich), hielt ich einen weiteren Drillisch-Provider aktuell nicht für eine passende Empfehlung. 