Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von mostwanted
    o2 kann den o2o nur mit einer Frist von 90 Tagen kündigen! 90 Tage= 3 Monate = ein Quartal :-)

    Edit: Ok, danke, das war mir nicht klar. Dann muss ich halt als Kunde mit jederzeitiger Kündigung mit Wirkung in 90 Tagen rechnen.

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    Original geschrieben von mostwanted
    Wer kann monatlich kündigen? Hier geht es um den o2o. Bitte keine Lügen verbreiten mit Halbwissen.

    Und wie bitte ist die Kündigungsfrist beim o2o, wenn du mich hier schon der Lüge bezichtigst? Oder spielst du etwa darauf an, dass die Kündigungsfrist nicht 1 Monat ist, sondern 30 Tage? :rolleyes:

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    Original geschrieben von DiDaDonKing
    Dachte so an max 35 euro im Monat, da müsste dann aber schon alles drin sein!

    Da passt die schon von harlekyn erwähnte DeutschlandSIM im o2-Netz. Airbag bei 35 €, alles drin inklusive 200 MB Internetflat mit 7,2 MBit, keine Laufzeit. Einen wirklichen Haken habe ich noch nicht entdeckt, außer dass es von der Drillisch-Truppe kommt, aber die reißen sich in letzter Zeit auch am Riemen, was die Fallstricke angeht.

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    Original geschrieben von handytim
    denn ein Kunde geht (nach der Tarifbeschreibung) davon aus, dass er unbegrenzt telefonieren kann - und das nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern längerfristig.

    Wenn der Anbieter monatlich kündigen kann, muss ich als Kunde genau damit rechnen.

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    Es geht beim UWG um die gemachten Aussagen zur Dienstleistung. Wenn man mit "endlos Telefonieren für 50 Euro" wirbt und jeden Kunden, der dieser Aussage auch nur halbwegs nacheifert direkt wieder (auch ordentlich) kündigt, ist die Werbung schlicht und ergreifend nicht richtig.

    Das "endlos telefonieren" bezieht sich natürlich einzig und allein auf die Vertragslaufzeit. Es wird keineswegs der Eindruck vermittelt, dass man als Kunde die Erwartung haben darf, diesen Tarif auf immer und ewig zu behalten.


    Vielleicht macht es noch ein Vergleich deutlich: Ist irgendein Anbieter verpflichtet einen bestimmten Tarif dauerhaft anzubieten? Natürlich nicht. Vodafone könnte die Superflat All Net jederzeit einstampfen, genau wie o2 den o2o und jeden Kunden zum Ablauf der jeweiligen MVLZ ordentlich kündigen, so wie es debitel beim Crash gemacht hat. Das mag man dann Scheiße finden, dadurch ist es aber noch kein Wettbewerbsverstoß, weil man Kunden für eine gewisse Zeit vom Vertragsschluss mit anderen Anbietern fern gehalten hat. Wenn ich aber allen Kunden kündigen darf, dann darf ich auch einzelnen Kunden kündigen, weil diese in meinen Augen zu wenig oder zu viel telefonieren.

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    Original geschrieben von pithein
    verlasse Dich nie auf Aussagen der Hotline

    Was ein guter Rat bei jedem Anbieter ist, ob innerhalb oder außerhalb der Branche. ;)

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    Original geschrieben von john-vogel
    Was Dir vorher am Telefon gesagt wird, ist doch rechtlich völlig irrelevant.

    Naja, das würde ich nicht sagen. Wenn Sie am Telefon sagen würden: "Wir kündigen alle mit ausländisch klingendem Namen" wäre das schon rechtlich relevant (solange man es beweisen kann), nämlich ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei zivilrechtlichen Massengeschäften.

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    Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung und selbst wenn ein Grund drinstehen würde, bleibt es nunmal eine ordentlich Kündigung.

    Das ist der Punkt. Solange der Kündigungsgrund selber nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist die Kündigung wirksam. Und jemandem zu kündigen, der monatlich ein Vielfaches der Einnahmen an Kosten verursacht, verstößt sicher gegen kein Verbot. ;)

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    Original geschrieben von handytim
    Telefónica will jedoch die beworbene Leistung (keine nähere Bestimmung mangels Klauseln) gar nicht erbringen (und das systematisch, denn es gibt ein genaues Vorgehen für diesen Fall). Ob das in einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung endet ist - aus der Perspektive der unlauteren Werbung für den Tarif - vollkommen unerheblich.

    Falsch. Sie erbringen doch die vertraglich geschuldete Leistung, und zwar vollumfänglich und ohne Einschränkungen. Und natürlich kommt es für die Frage, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, genau darauf an. Wo macht o2 "zur Täuschung geeignete Angaben über [...] die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung", die ich für § 5 UwG brauche? Sie sagen "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, wir können dich allerdings monatlich ohne weitere Voraussetzungen kündigen". Du verstehst offensichtlich: "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, und zwar dein Leben lang, weil wir als Mobilfunkbetreiber ja niemandem ordentlich kündigen, obwohl wir es dürften."


    Ich verstehe ja, dass man - grad als juristische Laie - es ein wenig seltsam findet, dass die Gegenseite einfach so bei der ordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus kommt, weil man als Verbraucher oftmals gegen solche ordentliche Kündigungen geschützt ist (Wohnungsmietvertrag, Arbeitsvertrag). Aber solche Schutznormen gibt es hier halt nicht, und die kann man dann auch nicht über das Wettbewerbsrecht konstruieren.

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    Original geschrieben von handytim
    Die Mitbewerber nehmen Minutengrenzen in die Bedingungen auf, die das Produkt für den Kunden auf den ersten Blick unattraktiver macht.

    Wo haben Mitbewerber Minutengrenzen für eine ordentliche Kündigung? Wenn irgendwo Minutengrenzen dafür stehen, dass ein Anbieter seine vertraglichen Leistungen nicht mehr erfüllen muss (außerordentliche Kündigung) ist das ein gänzlich anderes Paar Schuhe!

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    Original geschrieben von handytim
    Es geht um die Kündigung und nicht um eine (fehlerhafte) Berechnung.

    Eben nicht. Und da liegt der Denkfehler bei dir: Während der Vertragslaufzeit haben die Kunden die beworbene Leistung ja vollumfänglich erhalten. Von Anfang an war klar, dass o2 jederzeit ordentlich kündigen kann. Wenn sie dieses Recht ausüben, kann darin kein Wettbewerbsverstoß liegen. Jetzt sind die Kunden ja frei und können zu jedem Wettbewerber gehen.


    Selbst wenn übrigens der von dir zitierte § 5 UWG einschlägig wäre, braucht man darüber hinaus noch den § 3 UWG: die spürbare Beeinträchtigung von Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern. Und spätestens daran fehlt es, da erstens Kunden wohl nur im Promillebereich gekündigt werden und zweitens wohl weder die Wettbewerber ein Interesse an Kunden haben, die ein Mehrfaches dessen, was sie monatlich einbringen an Kosten verursachen, noch "die Verbraucher" als Gesamtheit ein Interesse daran haben, dass sie Poweruser quersubventionieren. ;)