Beiträge von phonefux

    Interessanterweise seit heute nicht mehr :

    Zitat

    Falls Sie in einem Abrechnungszeitraum im 60/1-Takt mehr als 250 Stunden telefonieren, besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit für uns.

    Gestern stand da m.E. noch sinngemäß: Bei mehr als 15.000 Minuten behalten wir uns die außerordentliche Kündigung vor.


    So steht's auch weiterhin in den InfoDoks. Kommt aber eh aufs Gleiche raus.


    Für eine ordentliche Kündigung macht ein Kündigungsvorbehalt keinen Sinn.

    Zitat

    Original geschrieben von DARKHALF
    Vermutlich sind juristisch gesehen Ordentliche Kündigung ( O2 ) & Auserordentliche Kündigung ( D2 und 1&1 = 15 000 Minuten regelung) 2 verschidene Sachen

    Das versuche ich hier ja schon länger zu erklären. Wobei die Regelung bei Vodafone, 1&1 und Phonex sicherlich die transparentere ist, jedenfalls für die Kunden, die das Kleingedruckte lesen.


    Rechtlich ist es aber die problematischere Regelung, weil hier das Werbeversprechen "Flatrate" bereits vertraglich in den AGBs eingeschränkt wird und sich der Anbieter eine außerordentliche Kündigung vorbehält, also gerade, die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen zu müssen. Dazu gibt es ja auch Rechtsprechung sowohl zu "Flatrates" als auch z.B. zu Aussagen wie "unbeschränkter Datenzugang", wo in den Vertragsbedingungen dann z.B. VoIP-Nutzung ausgeschlossen ist. Und weil Kunden die AGBs üblicherweise nicht lesen, gibt es dann die richterliche AGB-Kontrolle, wo Klauseln, die für den Kunden überraschend sind, vom Richter kassiert werden.


    Bei den 15.000 Minuten von VF/1&1 würde ich das im Ergebnis allerdings unproblematisch sehen, weil das schon den Missbrauch nahelegt, bei den 1.500 bei Phonex sieht das schon ganz anders aus. Im übrigen ist die Zahl bei VF sicher aus eben diesen rechtlichen Gründen so hoch gewählt. Wirtschaftlich sagen die sich bestimmt nicht, dass sie jemanden der monatlich 14.999 Fremdnetzminuten verbrät (= ca. 600 Euro allein an Interconnect), gerne als Kunden haben. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die Mitbewerber hingegen stellen in ihren Preislisten und AGB klar...

    Wäre in dieser pauschalen (und falschen) Darstellung auf jeden Fall ein typischer journalistischer Beitrag zu diesem Thema. ;)

    Hängt doch viel zu stark vom Einzelfall ab. Wer 5.000 abgehende Minuten hat, aber 10.000 eingehende aus Fremdnetzen, dem wird bestimmt nicht gekündigt. Wer nur in fremde Mobilnetze telefoniert, und jeden direkt zurückruft ("Ich hab ja Flat"), der ist doch bereits ab 1.250 Minuten allein vom Interconnect schon unwirtschaftlich. Bei GF dürfte die Minutenzahl nochmal deutlich drunter liegen. Da werden sie sich schön die Flexibilität bewahren wollen.


    Und nochmal: Minutengrenzen für eine ordentliche Kündigung gibt es bei keinem Anbieter.

    Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Da Zwangstrennung nach 2 Stunden, ist die Verwendung als Baby-Phone nicht ratsam.

    Wiederanwahl mit automatischer Rufannahme?

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    Original geschrieben von StevenWort
    Nur wieso fällt bei solchen Umfragen oftmals die Telekom richtig durch das Raster?

    Offenbar wurden ja nicht die Kunden der jeweiligen Marke befragt, sondern Verbraucher querbeet. Und da schlägt vielleicht ein allgemeines Negativimage der Telekom durch. Von der Bahn haben ja auch alle eine schlechte Meinung, egal ob sie Bahnfahrer sind oder nicht. Und Vodafone hat immer so tolle Werbung. :D