ZitatOriginal geschrieben von supertanker
Direkt dahinter aus der zitierten Quelle:
Ups. :o
And-Y: Von wem hast du die Nummer erhalten, wieviele davon und für welches Produkt?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von supertanker
Direkt dahinter aus der zitierten Quelle:
Ups. :o
And-Y: Von wem hast du die Nummer erhalten, wieviele davon und für welches Produkt?
Und woran soll er jetzt erkennen, ob er die 10 Euro Rabatt auch noch nach dem 12. Monat bekommt? :confused:
Wobei der Heise-Artikel nicht mehr stimmt, siehe hier
ZitatBei allen Zuteilungen nach dem 3. Mai 2010 werden in allen ONB nur noch 11-Stellige RNB zugeteilt.
Passierte also früher als noch 2009 angekündigt, und eben auch für die Ortsnetze mit 3stelliger Vorwahl.
Alle neu zugeteilten Ortsnetznummern in Deutschland müssen 11stellig sein (ohne die "0"'). Wenn du dir allerdings einen Anschluss mit 1000 Nebenstellen zulegst, wird die Zentralrufnummer kürzer. ![]()
Edit: zu langsam
ZitatOriginal geschrieben von And-Y
Wenn die Partnerin auch ein iPhone, BB oder Nokia mit S60 hat würde ich empfehlen auf "Whatsapp" umzusteigen. Damit erledigt sag das Thema der SMS
Bis auf die 300 SMS, die übrig bleiben. ![]()
Gesucht ist ein Vertrag mit kostenloser Interntelefonie. Was soll der TE mit einem Vertrag mit 100 Freiminuten?
ZitatOriginal geschrieben von schwuppi
Ich habe heute meine unterlagen von 1&1 bekommen und war erst mal erstaunt, ist es bei 1&1 so gang und gebe das man keinerlei vertragsunterlagen erhalten tut?
Kann nicht sagen, ob es üblich ist. Jedenfalls wäre es rechtswidrig. Bei Bestellung per Telefon (= Fernabsatzgeschäft) müssen dem Kunden alle Vertragsbestimmungen inkl. Preis in Textform "alsbald" (hier wohl spätestens bei Lieferung der SIM) mitgeteilt werden, siehe EGBGB. Allerdings würde es mich bei 1&1 nicht wundern, wenn die gesetzliche Bestimmungen ignorieren.
Laut der Bedingungen auch bei Light. Möglicherweise dann nicht, wenn es ein älterer Anschluss ohne Festnetzanschluss ist, weil dort auch vom "Alice Festnetzanschluss" die Rede ist.
Es gibt halt eben keine allgemeingültige Definition von "Breitband".
In der Kammerentscheidung der BNetzA zur LTE-Frequenzvergabe wurde zwar auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung verwiesen, die mindestens 1 MBit/s als "breitbandig" bezeichnet, gleichzeitig wurde aber explizit davon abgesehen, garantierte Mindestbandbreiten für LTE festzulegen. Diese wären wahrscheinlich auch gar nicht einzuhalten gewesen.
Rein rechtlich können die Mobilfunkanbieter "gleichwertige oder höherwertige" Breitbandanschlüsse auf ihre Versorgung anrechnen. Die Frage ist jetzt, ist ein DSL-Light-Anschluss gleich- oder höherwertig? Wenn ich alleine in einer LTE-Zelle unterwegs bin, sicher nicht, wenn ich mir die Zelle mit 1000 anderen teile, sicher schon.
Persönlich glaube ich nicht, dass die Telekom tatsächlich vor hat, jedenfalls die 384 kbit-Anschlüsse anzurechnen. Aber ganz zu Beginn der Vermarktung ist es sicher sinnvoll, die zunächst knappen Ressourcen erst einmal denjenigen zur Verfügung zu stellen, die derzeit noch nicht einmal DSL light zur Verfügung haben.
Im übrigen gilt: Angerechnet werden ja ohnehin nicht tatsächliche Breitbandteilnehmer, sondern solche, die theoretisch mit einem Anschluss versorgt werden können.
Immer ab dem Monatsersten. Der DeutschlandSIM-Thread hilft.