Beiträge von phonefux

    Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    wenn ich mir diese Musterrechnungen anschaue, verstehe ich nix. Wieso ist da beim Kostenairbag von 40,0000 Euro die Rede? (Historisch bedingter Tippfehler?)

    Im Beispielfall hat der Kunde für 100 € telefoniert, wovon 40 € vom Airbag geschluckt werden. Analog steht es bei aktuellen Rechnungen bei Freiminuten, Frei-SMS etc.

    Hallo,


    die Sparruf-Einwahlnummer über Vistream 01570 - 248 0000, die Anrufe zu zahlreichen Auslandszielen zum Inlandspreis ermöglichte, ist seit einigen Tagen weder aus dem Festnetz noch aus den Mobilnetzen zu erreichen (siehe auch entsprechende Meldungen im Prepaid-Forum). Laut Sparruf-Support handelt es sich dabei um "Säbelrasseln" mit den Netzbetreibern, ergo eine Sperrung durch diese. Sparruf gehe aber davon aus, dass die Nummer in einigen Tagen wieder erreichbar sei.


    Ich drücke Sparruf die Daumen. Die Nummer war m.E. für gelegentliche Auslandsanrufe ideal, da es keinerlei Anmeldung und Kontoführung etc. bedurfte.


    Gruß
    phonefux


    PS: Ist die Nummer eigentlich aus dem Vistream-Netz bzw. von Solomo noch erreichbar? Habe meine Karte gerade nicht zur Hand.

    Zitat

    Original geschrieben von eisy13
      phonefux so ganz logisch find ich das nicht, denn das Argument seitens o2 ist ja "sonst würden ja alle mit der Hardware abhauen" ;)

    Die Hardwaresubvention ist das eine, aber im Falle eines Vertrages ohne Handy ginge o2 ja auch die garantierte Einnahme der Grundgebühr verloren. Wenn ein vorzeitiger Wechsel in den o2o möglich gemacht würde, käme das ja einem jederzeitigen Kündigungsrecht gleich. Elegant (aber wohl zu aufwändig) wäre natürlich einen Wechsel in den o2o zu ermöglichen, dann aber mit einem Mindesumsatz in entsprechender Höhe.

    MarcoNürnberg: Nein, so ist es eben nicht. Fehlerhafte Aussagen eines Unternehmens aufgrund von internen Organisationsproblemen gehen eben zu Lasten des Unternehmens, nicht zu Lasten des Kunden. Entscheidend ist, dass ein Vertreter des Unternehmens eine rechtlich verbindliche Erklärung abgibt.


    Und dieses Ergebnis ist fernab der juristischen Betrachtung ja wohl auch gut so. Umgekehrt würde es ja schließlich auch gelten und das Unternehmen würde sich mit Sicherheit auch darauf berufen, wenn der Kunde eine entsprechende Erklärung abgegeben hätte.

    Zitat

    Original geschrieben von MarcoNürnberg
    So ein quatsch - die Arbeitsanweisung kennt sollte nun wirklich bekannt sein und ich denke mal, das das für Dich vergebliche liebesmüh bleiben wird...

    Eine wie auch immer geartete interne "Arbeitsanweisung" ist rechtlich unerheblich. Entscheidend ist, was wirksam vertraglich vereinbart ist, und das ist bei vielen hier die Umstellung auf das neue Pack unter Beibehaltung des Rabattes. Davon kommt o2 auch nicht ohne Weiteres los, sie können die Vereinbarung weder anfechten noch das vergünstigte Pack außerordentlich kündigen.


    Bringt den Betroffenen allerdings nicht viel, denn durch die kurze Laufzeit von 3 Monaten kann o2 das Pack zum Ablauf dieser Frist ohne Angabe von Gründen kündigen und schon ist man den Rabatt ohne rechtliche Handhabe nach kurzer Zeit wieder los...