Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von Mario72
    Im Falle eines MDA ....., bei dem TMobile als "Quasi-Hersteller" bzw. Vertreiber auftritt, ist dann doch ein Netzbetreiber der Ansprechpartner.


    Interessante Frage. Werden diese Geräte denn auch mit Herstellergarantie vertrieben oder lediglich mit Verkäufergewährleistung?

    Mal abgesehen vom Sonderfall Siemens-BenQ ist die 24monatige Gewährleistung des Verkäufers (Provider) doch meist irrelevant, weil die Handyhersteller eine weitergehende Herstellergarantie anbieten. Und solange im Garantiefall ein Kaufbeleg mitgeliefert wird, dürfte denen egal sein, wer das Gerät einliefert. Also einfach direkt an den Handyhersteller wenden.

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    Original geschrieben von onetouchcom
    Woher stammen denn die Infos aus dem anderen Thread hinsichtlich der Verlängerung?


    Die Informationen stammen alle von o2, was auch erklärt, warum sie so unterschiedlich sind. :D


    EDIT: Ich würde mal von einer Verlängerung ausgehen. Ansonsten hätte o2 bestimmt einen ihrer gerne verwendeten "Nur noch bis ...."-Button auf der Homepage.

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    Original geschrieben von h52
    Was der TE genau in welcher Reihenfolge gemacht hat kann ich aus seinen Äußerungen nicht herauslesen.


    - Karte in die Finger bekommen
    - aktiviert und dabei Abbuchungsauftrag über 10 € erteilt
    - es sich anders überlegt
    - Abbuchungsauftrag "widerrufen" (was nicht geht)
    - Lastschrift durch die Bank zurückgehen lassen (was man sinnvollerweise nur bei unberechtigten Abbuchungen, nicht aber bei wirksam erteilten Einzugsermächtigungen machen sollte)
    - von Fonic eine Mahnung über die 10 € (weil wirksame Einzugsermächtigung erteilt) und über 15 € für die zurückgegangene Lastschrift bekommen
    - hier Blödsinn geschrieben

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    Original geschrieben von antworten
    Wie die Verbraucherzentrale ihre Forderung begründen kann bleibt spannend - es sei denn sie hätte Minutenzeiten und Nutzung der ehem. Viag-Kunden. Vielleicht gibt es gar keinen Gewinn?!


    Genau darauf ist ja die Auskunftsklage gerichtet. Ist ein typisches Instrument im Wettbewerbsrecht, wo du meist nicht weißt, vieviel Gewinn durch den Wettbewerbsverstoß erzielt wurde.


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    Original geschrieben von antworten
    Bin nicht gespannt was hier rauskommt - es gibt max. eine Handvoll Kunden die damals überhaut Einspruch eingelegt haben und heute noch an Bord sind. Und da dürfte es jeweils um Cent-Beträge gehen. Oder ist hier jemand?


    Für die Gewinnabschöpfung ist nicht erheblich, ob die Kunden den Rechnungen widersprochen haben oder ob sie jetzt noch Kunde sind. Abgeschöpft wird der durch den festgestellten Wettbewerbsverstoß erzielte Gewinn, dieser fließt in die Staatskasse.

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    Original geschrieben von s-elch
    "100 Frei-SMS jeden Monat
    (nur für Tarif mit Handy möglich)".


    Nein, die Inklusivpakete gibt es ab dem 100er auch ohne Handy mit Frei-SMS. Und 100 Minuten plus 100 SMS für 10 € ist ja schon eine feine Sache.

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    Original geschrieben von galahad13
    ... kannst du ja vorab widerrufen, da da nur einen Orginalvertrag haben wolltest.


    Bei einem Fernabsatzgeschäft ist ein Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich.