Beiträge von Hinniwilli


    Bargeldabhebung in allen EURO-Ländern kostenlos - nicht überall in Europa.

    Zitat

    Original geschrieben von siberian sun
    Was für ein Schmarrn.


    Die SF Klasse, mit der man aufhört, bekommt man auch noch im siebten Jahr. Die Schadensfreien Jahre zählen (verständlicherweise) nicht weiter.


    Oder hast du das auch so gemeint?



    Hier noch ein wenig mehr "Schmarn":



    "Für die Wiedereinstufung nach einer Unterbrechung ist die Dauer der Unterbrechung maßgebend.


    bis zu 6 Monaten
    Eine Unterbrechung bis zu 6 Monaten hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag. Der neue Vertrag wird hier in die SF-Klasse eingestuft, in die er ohne Unterbrechung eingestuft worden wäre.



    bis zu 12 Monaten
    Dauert die Unterbrechung länger als 6 Monate, bewirkt dies einen Stillstand der Höherstufung, d.h. der Vertrag wird in die SF-Klasse eingestuft, die vor der Unterbrechung bestanden hat.



    bis zu 7 Jahren
    Hier ist eine Rückstufung für jedes angefangene Jahr um eine SF-Klasse vorgesehen. Manche Versicherer sehen hier jedoch auch lediglich einen Stillstand der Höherstufung vor, das heißt: Auch hier wird der Vertrag wieder in die SF-Klasse eingestuft, die vor der Unterbrechung bestanden hat. Dies gilt auch bei einem Versichererwechsel. Sieht Ihr bisheriger Versicherer Rückstufungen vor, sollten Sie an einen Wechsel des Versicherers denken. Eventuell müssen Sie den Nachweis führen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben.



    über 7 Jahre
    Bei Unterbrechungen von mehr als 7 Jahren wird der Vertrag wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Jedoch sehen auch hier einige Versicherer lediglich einen Stillstand der Höherstufung vor, wenn Sie einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis über den gesamten Zeitraum und/oder eine Originalbescheinigung Ihres Vorversicherers beibringen. "



    Quelle: http://www.fwdienste.de/versic…teme/kfz_tarifsysteme.htm

    Zitat

    Original geschrieben von tector
    und was passiert mit meinem SFR, wenn ich für ca. 2 Jahre auf meinen Namen gar kein Auto angemeldet habe?


    Man wird jedes Jahr um eine Stufe (nicht wie bei einem Unfall um mehrere Stufen) zurückgestuft.
    Möglicherweise ist es sinnvoll, ein billiges Moped anzumelden, damit man weitergestuft wird.

    Völlig anders sieht übrigens rein rechnerisch die Sache aus, wenn ein 700 kg schwerer Kleinwagen und ein 2,8 t Geländewagen zusammenstoßen.
    Für den Kleinwagen ist es so, als würde er mit 80 gegen eine Wand prallen und für den Geländewagen so, als würde er mit 20 gegen die Wand prallen.


    Statt Steuergeschenke wären also eher Geschwindigkeitsbegrenzungen für solche Gelände-Fahrzeuge angebracht.

    Anschaulich könnte man sich das ganze auch noch so verklaren:
    Beide Autos fahren gleichzeitig gegen eine Papierwand.Der Papierwand passiert nichts, weil ja aucf beiden Seiten die gleichen Kräfte wirken.
    Jetzt kann man sich auch vorstellen, dass man die Papierwand durch eine massive Wand ersetzt und das hat keinen Unterschied für das Auto.