Dem Fahrzeug steht nur die Länge der eigenen Knautschzone als "Bremsweg" zur Verfügung, egal ob es gegen eine Mauer oder frontal gegen ein gleichschnelles, gleichschweres Fahrzeug prallt.
Beiträge von Hinniwilli
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Original geschrieben von DesertEagle.50
Richtig, Du bekommst die 300 € einmalig, entweder vom AG oder vom Finanzamt.Wenn Du vom Arbeitgeber bereits 30 Cent/km bekommen hast, kannst Du beim Finanzamt keine weiteren Fahrtkosten absetzen.
Vom Finanzamt würdes Du natürlich nicht 300 EUR erstattet bekommen, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen würde sich um diesen Betrag verringern. -
Auch beim Finanzamt kannst Du nur 30 Cent ansetzen, aber die bekommst Du schon vom Arbeitgeber ersetzt. Wenn Du das bei der Steuerklärung verschweigst, dann ist das Steuerrhinterziehung.
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Original geschrieben von ArtIst.Max
diese Staffelung nach der Zeit halte ich für ein Gerücht. Ich habe vor einem halben Jahr hinter einem Fußgängerzonenschild geparkt, und das hat gleich 30€ gekostet, obwohl ich a) im direkten Wirkungsbereich des Wagens war, und b) wirklich nur eine halbe Stunde weg war...Aber hei, dafür, dass ich da schon öfter ne halbe Stunde geparkt habe (bestimmt scon 50 mal oder so), sind die 30€ als Sammelrechnung doch okay, oder?

MfG M.
Einmal geht es um Parkzeitüberschreitungen, an Stellen an denen Parken zeitlich befristet erlaubt ist, im anderen Fall geht es um Parkverbot.
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Original geschrieben von crooks
Lieber ein solides Centrino-Notebook holen => meine Meinung. :cool:Es muss ja nicht teurer sein, aber so eins fänd ich da schon empfehlenswerter
Und über geizhals.at gibts das noch 250 EUR günstiger.
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Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Halb richtig
Du darfst in den drei Minuten zum Bäcker gehen, wenn du dein Auto die ganze Zeit im Blick hast. Sobald du den Blickkontakt zu deinem Auto verlierst, ist es falsch parken.SiemensmasterXXX
§12StVO:
(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. -
UUUPS das war zu schnell
3 Minuten darf man im Parkverbot halten. Wenn man aber das Fahrzeug verläßt, ist es auch bei weniger als 3 Minuten parken. Es muss also von der Politesse nicht erst abgewartet werden.
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Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Es sei denn, man parkt im eingeschränktem Halteverbot. Da müssen die zweimal vorbei gehen, da man bis zu 3 Minuten ja halten darf. Dann steht auf dem Schein meistens "erste Kontrollzeit" und "zweite Kontrollzeit"SiemensmasterXXX
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Wäre es nicht "logisches finanzielles denken" dort zu parken, wo es nichts kosten und ein paar Schritte zu gehen oder öff.Verkehrsmittel zu benutzen?
Deine Fahrzeugdaten werden natürlich aufgenommen - sonst wäre eine spätere Mahnung nicht möglich. Und irgendwann könnte einem Sachbearbeiter schon der Gedanke kommen, dass da jemand gegen Bussgelder resistent ist und schärfere Massnahmen ergreifen, z.B. MPU.
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Generell gilt die StVO auf allgemein zugänglichen Parkplätzen. Zusätzlich ist aber eine besondere Vorsicht gefordert. Bei einem Unfall hat man also eher eine Mitschuld auch als Vorfahrtsberechtigter.
In Deinem Beispiel galt rechts vor links, Du hättest also die Hauptschuld. Vorfahrt hättest Du nur bei entsprechenden Vorfahrsschild.