Beiträge von Hinniwilli

    Zitat

    Original geschrieben von DesertEagle.50
    Richtig, Du bekommst die 300 € einmalig, entweder vom AG oder vom Finanzamt.


    Wenn Du vom Arbeitgeber bereits 30 Cent/km bekommen hast, kannst Du beim Finanzamt keine weiteren Fahrtkosten absetzen.
    Vom Finanzamt würdes Du natürlich nicht 300 EUR erstattet bekommen, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen würde sich um diesen Betrag verringern.

    Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    diese Staffelung nach der Zeit halte ich für ein Gerücht. Ich habe vor einem halben Jahr hinter einem Fußgängerzonenschild geparkt, und das hat gleich 30€ gekostet, obwohl ich a) im direkten Wirkungsbereich des Wagens war, und b) wirklich nur eine halbe Stunde weg war...


    Aber hei, dafür, dass ich da schon öfter ne halbe Stunde geparkt habe (bestimmt scon 50 mal oder so), sind die 30€ als Sammelrechnung doch okay, oder? :D


    MfG M.


    Einmal geht es um Parkzeitüberschreitungen, an Stellen an denen Parken zeitlich befristet erlaubt ist, im anderen Fall geht es um Parkverbot.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Halb richtig :)
    Du darfst in den drei Minuten zum Bäcker gehen, wenn du dein Auto die ganze Zeit im Blick hast. Sobald du den Blickkontakt zu deinem Auto verlierst, ist es falsch parken.


    SiemensmasterXXX


    §12StVO:
    (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Es sei denn, man parkt im eingeschränktem Halteverbot. Da müssen die zweimal vorbei gehen, da man bis zu 3 Minuten ja halten darf. Dann steht auf dem Schein meistens "erste Kontrollzeit" und "zweite Kontrollzeit"


    SiemensmasterXXX

    Wäre es nicht "logisches finanzielles denken" dort zu parken, wo es nichts kosten und ein paar Schritte zu gehen oder öff.Verkehrsmittel zu benutzen?


    Deine Fahrzeugdaten werden natürlich aufgenommen - sonst wäre eine spätere Mahnung nicht möglich. Und irgendwann könnte einem Sachbearbeiter schon der Gedanke kommen, dass da jemand gegen Bussgelder resistent ist und schärfere Massnahmen ergreifen, z.B. MPU.

    Generell gilt die StVO auf allgemein zugänglichen Parkplätzen. Zusätzlich ist aber eine besondere Vorsicht gefordert. Bei einem Unfall hat man also eher eine Mitschuld auch als Vorfahrtsberechtigter.


    In Deinem Beispiel galt rechts vor links, Du hättest also die Hauptschuld. Vorfahrt hättest Du nur bei entsprechenden Vorfahrsschild.