Mir ist es mal passiert, dass ich einen Gebrauchtwagen aus erster Hand von einem großen und bekannten Händler mit mehreren Filialen im Ruhrgebiet gekauft habe. Es handelte sich um einen spritzigen 4-Zylinder Diesel ;), der mir als Nichtraucherwagen verkauft wurde.
Der Wagen sollte zudem unfall- und allgemein schadenfrei gewesen sein. Hinterher fiel mir auf, dass der Wagen mal einen Hagelschaden hatte (der zwar offensichtlich beulenweise beim Beulendoktor ausgebeult worden war), weil leider noch drei kleine minimale Dellen bei bestimmten Lichteinfall sichtbar waren. Diese Dellen befanden sich an Karosseriestellen, an die man nicht mit entprechenden Werkzeugen heran kam.
Fakt ist, dass der Händler mich meiner Meinung nach über nicht nur eine zugesicherte Eigenschaft getäuscht haben musste. Er als Fachmann hätte diese kleinen Dellen erkennen müssen. Das kann man von mir als Laie bei erster Inaugenscheinnahme nicht erwarten.
Darüberhinaus handelte es sich entgegen einer weiteren zugesicherten Eigenschaft um einen Raucherwagen. Zum Verkauf wurde dieser zwar offensichtlich chemisch behandelt, jedoch kam der Mief immer wieder zum Vorschein. Man bekommt einen ehemaligen Raucherwagen niemals in einen Zustand versetzt, dass das Fzg. in allen Eigenschaften einem Nichtraucherwagen entspricht. Der Mief geht nie weg. Dafür setzt sich die braune Pest zu tief in Polster und Materialien fest. Die hier diesbezgl. geäußerten Meinungen kann ich dahingehend voll bestätigen. Um einen Wagen wirklich in einen vergleichbaren Zustand zu bringen, müsste man die komplette Innenausstattung austauschen. Das wäre imho ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der wirtschaftlich unsinnig ist. Dass so ein Wagen auf dem Markt weniger Wert ist, dürfte unstrittig sein. Wer will schon einen Raucherwagen kaufen...
Mit Preisabschlägen ist also immer zu rechnen.
Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Gebrauchtwagen sind imho viel zu lasch. Eigentlich muss nur wahrheitsgemäß hinsichtlich eines Unfallschadens und des korrekten Kilometerstandes Auskunft gegeben werden. Ergeben sich hier Abweichungen, kann der Käufer, so belegen es schon diverse Urteile, den Wagen auch später noch zurückgeben, da hier entscheidene zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind und davon ausgegangen wird, dass der Käufer hier getäuscht wurde. Mit Wissen der tatsächlichen Zustände, hätte er den Kauf ja sicher auch nie getätigt, zumindest nicht zu dem vereinbarten Kaufpreis.
Mein Fazit ist daher, dass man beim Autokauf schon sehr aufpassen muss, damit man nicht veräppelt wird. Dass man in dieser halbseidenen Branche beschissen wird, ist meiner Erfahrung nach eher grundsätzlich der Fall. Wenn es mal korrekt und fair abläuft, ist dies imho eher die große Ausnahme. Und solche Dinge passieren nicht nur bei irgendwelchen "schmierigen" Hinterhofklitschen sondern auch bei manchem bekannten großen Händler.
Zurück zum Thema Rauch: Imho fehlt es hier bei dem bestimmten Fzg. um eine zugesicherte Eigenschaft, die über den Kaufentschluss entscheidet. Mit Wissen, dass es sich um einen Raucherwagen handelt, hätte die "Bestellung" nicht stattgefunden. Ob es sich bei der zugesicherten Eigenschaft um eine entscheidene im rechtlichen Sinn handelt, wäre zu prüfen. Ich weiß nicht, ob es hierzu schon irgendwelche Urteile gegeben hätte, die in die gleiche Richtung gehen, wie beim Unfallwagen oder bei zurückgedrehtem Tacho.
Meinem Rechtsverständnis als Laie nach, ist der Wagen ja noch nicht in Empfang genommen worden und braucht dies auch nicht, da der Sachmangel offensichtlich ja schon von vornherein vorliegt. Ein Recht auf Nachbesserung steht dem Verkäufer hier imho von vornherein nicht zu. Vielmehr muss er eine mangelfreie vergleichbare Ersatzlieferung vornehmen. Dass dies bei einem Fzg. aus großen Pools problemlos möglich ist, dürfte unstrittig bekannt sein. Es handelt sich je nicht um Unikate oder Fzge. aus Kleinserien. Eine "Vertreterkutsche" wie Passat, A4/A6 oder ähnliche Pkw findet man wie Sand am Meer, vor allem, wenn die Leasingverträge nach 2 bis 3 Jahren auslaufen. Mit den ersten Passat 3C wird man ja schon "zugeschmissen".
Wer von Euch würde es sich denn gefallen lassen ein defektes Handy zu bekommen, was direkt "dead on arrival" ist? Direkt aus dem Handyladen vom dortigen Verkäufer mit dem defekten Handy zum Service-Center des Herstellers geschickt werden? Wohl eher nicht. In wie weit sich hier Neuware von Gebrauchtware rechtlich unterscheidet, ist mir allerdings nicht bekannt.
Ein seriöser und kundenorientierter Händler tut imho gut daran, den Kunden als mündigen Kunden fair zu behandeln, damit dieser auch wiederkommt. 
Dass dies hier letzlich im Sinne des Kunden abgelaufen ist, zeichnet den Händler imho aus, obwohl so ein Handeln eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.
Gruß herold