Beiträge von herold

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    [...]
    Gerade bei Leasingfahrzeugen wird vom Zwischenverkäufer oft mächtig am Kilometerstand gedreht, so dass ich so etwas nicht kaufen würde, ohne den Erstbesitzer kontaktiert zu haben.



    Bei einem seriösen Vertragshändler, der die Marke vertreibt, die man auch kauft, würde ich von sowas nicht ausgehen. Wenn man natürlich beim Flatterfähnchen-Kiesplatz-Mongolen kauft, kann man hingegen fast sicher sein, dass sowas gemacht wurde! ;) Bei relativ neuen Leasingrückläufern bis 5 Jahren Fahrzeugalter würde ich immer beim Vertragshändler kaufen.

    Die deutschen Datenschutzbestimmungen lassen sowas nicht zu. Solltest du eine "Bekannte" bei der Polizei oder Zulassungstelle haben, dann würde man dieser Person, sofern es raus käme, wegen einem datenschutzrechtlichen Verstoß mal schön die "Schuhe aufpumpen"!


    Die Daten können nur an Privatpersonen herausgegeben werden, wenn ein Bedürfnis/Interesse vorliegt. Dies ist im Regelfall dann der Fall, wenn man z. B. einen Unfall hat und der Unfallgegner als Verursacher bzw. dessen Versicherung schadensersatzpflichtig ist. Dann gibt die Polizei die Daten an den Berechtigten heraus. Denn dieser hat ja Interesse an der Schadensregulierung. Anderer Fall ist der Falschparker, der auf einem privaten Parkplatz steht und der Berechtigte die Halterdaten haben möchte, weil er den Pkw zunächst auf eigene Kosten abschleppen lassen möchte. Hinterher muss sich der Grundstücksberechtigte das Geld zivilrechtlich vom Verursacher zurückholen. Sowas nennt sich Schutz privater Rechte. Das berechtigte Interesse ist im Einzelfall immer zu prüfen.


    Dazu zählt ausdrücklich nicht, dass man die Daten der "geilen Blondine", die im Mini Cooper an der Ampel neben einem stand, herausbekommt! ;)


    Gruß herold

    Servus!


    Habe gerade überlegt, in welchem Unterforum dieses Thema am besten aufgehoben ist. Wenn's hier nicht passt, bitte verschieben!


    Nun zu meiner Frage:


    Von Privat wird eine sehr neuwertige Fritz!box 7430 mit Original-Rechnung gekauft. Das Gerät ist ca. 9 Monate alt und folglich sind für das Gerät noch gute 4 Jahre Hersteller-Garantie vorhanden. Ist diese Garantie grundsätzlich übertragbar? Die Rechnung ist namentlich auf den ursprünglichen Neukäufer ausgestellt. Erworben wurde das Gerät von Amazon, falls dies noch von Interesse ist. Falls ich das Gerät in den kommenden 4 Jahren mal bei AVM reklamieren müsste, ist das problemlos möglich oder macht AVM dann Probleme, weil ich nicht der Erstkäufer bin?


    Also, wer weiß Rat?


    Gruß herold

    Für Audio-Bearbeitung am PC gibt es auch sehr hochwertige PCIe Soundkarten mit sehr guten Wandlern. Ob es sich da lohnt alten "Hardwareschrott" mitzuschleppen und Hardware-/Software- und womöglich Treiberinkompatibilitäten in Kauf zu nehmen , muss aber jeder selbst wissen. ;)

    Das sind die Besten! Bekommen zu einem absoluten Schnäppchenpreis ein tadellos funktionierendes Gebrauchtgerät und erwarten vom Zustand her Neuware ohne Nutzungsspuren. Wenn einem das so wichtig ist, dann muss man eben richtig tief in die Tasche greifen und auch ein Neugerät kaufen. Das hat dann keine Spuren. Am besten noch eingeschweißt für 250,- Euro. Vorstellungen haben manche. Da kann man nur die Kopf schütteln.
    Jeder, der schon mal ein Mobiltelefon benutzt hat, der weiß, dass es sich manchmal absolut nicht vermeiden lässt und nun mal Nutzungsspuren an das Gerät kommen.


    Ich würde mich über so ein Schnäppchen freuen, solange es kein total abgeranztes Gehäuse hat.