Beiträge von herold

    Attraktiv auch deswegen, weil man das Startpaket aktuell seit heute für 4,99 Euro bekommt.
    Man spart einen 5er und hat durch die Freundschaftswerbung noch 5 Euro extra. Also ein geldwerter Vorteil von 10,- Euro. Dazu noch die 10,- Euro Startguthaben auf der Karte. :D


    Was ich allerdings bisher nicht auf der Anbieterseite gefunden habe ist die Verzichtserklärung, wenn man von LIDL-Connect wieder weg will. ;)

    Im Regelfall argumentieren die Versicherungen so, dass es einen Aufkäufer für den Wagen gibt. Das Gebot für den Wagen ist im Regelfall dann ein Wert im Sinne der Versicherung, damit man den Versicherungsfall möglischst billig für die Versicherung abwickeln kann. Das sollte man immer im Hinterkopf haben, egal ob es sich um eine Online-Versicherung oder um eine mit Vor-Ort-Service handelt. Alle machen das so. Es zählt zum Geschäftsmodell, den Kunden möglichst günstig abzuwickeln.


    Wenn es einen Aufkäufer tatsächlich gibt, dann würde ich den Wagen ggf. dafür verkaufen, wenn ich mir einen Überblick über die Marksituation verschafft habe. Der Markt an guten Gebrauchtwagen ist voll. Von daher stehen die Chancen nicht schlecht, dass man einen ähnlichen Wagen auftreiben kann, ohne viel zuzuzahlen. ;)


    Wenn Du eh vor hattest, den Wagen im Herbst abzugeben, dann sollte man sich überlegen, den Wagen jetzt schon abzustoßen und den Kauf eines anderen Pkw vorzuziehen. Das bringt die Versicherung in Zugzwang und die Sache wird platzen, falls es eine Nebelkerze war, die die Versicherung gezündet hat. ;)


    Die Frage, die man sich stellen sollte ist die, ob man die 7000 Euro im Herbst für den Wagen noch bekäme? ;)

    Alles Provisions-Heinis! :D Ehrliche Beratung kann man da fast nicht mehr erwarten. Verkauft wird einem von den Call-Centern das, bei dem deren Kasse richtig klingelt! ;)


    Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit ist heute egal. Man sollte meinen, dass ein über Jahre gewachsenes Kundenverhältnis etwas wert ist. Weit gefehlt! Man wird oftmals genau so abgezockt wie ein unbedarfter Neukunde, der das erste Mal verlängert.

    horstie: Ich habe das grundsätzlich schon verstanden. Dass hier unterschiedliche Bereiche des deutschen Rechts tangiert sind, ist mir schon klar. Mir ging es nur um die Rechtsfolge, dass jemand aus welchen Gründen auch immer, für relativ geringe Eurobeträge im Knast landet oder für andere relativ kleine Verstöße hunderte von Euros zahlen soll.


    Hier wandert eine Frau wegen der Nichtzahlung von 190,- Euro in Erzwingungshaft, der Beleidiger soll 400,- Euro Geldstrafe bezahlen und der Lkw-Fahrer, der seine Ladung nicht ordentlich gesichert hat, wird auch mal so richtig zur Kasse gebeten. Wer die Geldstrafe nicht bezahlt, fährt ein und muss diese absitzen. Der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit kann dieses Bußgeld nicht absitzen, sondern wandert in Erzwingunshaft. Diese Ansprüche können auch nicht abgesessen werden.


    Der Straftäter ist hinterher "frei"!


    Bußgelder müssen langfristig immer bezahlt werden. Die Ansprüche erlöschen nicht durch Absitzen, da es sich um Erzwinungshaft handelt. Da kann auch ein Parkticket zu einem Knastaufenthalt führen. Das ist bei deinem deutliche "teureren" Verkehrsverstoß auch so.


    Wenn man Schulden hat, dann wandert man bei Nichtabgabe der EV auch in den Bau. Eine Fernsehanstalt mit eigener Rechtsabteilung hat auch einen sehr langen Atem und besteht auf Zahlung bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag". Titel behalten 30 Jahre Güligkkeit. Ob einer wie ich, der einen fiktiven Schaden von 100 Euro hat, die ich dann nicht zurück bekäme, einen solch langen Atem hat?


    Privatpersonen rennen ihrem Geld immer hinterher und werfen schlechtem Geld noch gutes nach, indem sie Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen dürfen, nur um ihr Recht zu bekommen. Am Ende haben sie womöglich nichts, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist und sogar noch weniger als vorher, weil der Schaden durch die Beschreitung des Rechtswegs noch höher geworden ist.


    Unterhalte dich mal mit privaten Vermietern, die einem Mietnomaden aufgesessen sind! ;)


    Das meine ich mit Ursache und Wirkung. Es gibt mehrere Möglichkeiten, jemanden in den Knast zu bringen. Oft stehen Ursache und Wirkung (Knastaufenthalt) aber meiner Meinung nach außer Verhältnis.


    Nimm den Falschparker, der die 15 Euro nicht bezahlen will und den Straftäter, der auf der zum X-ten Male einen Ladendiebstahl im Supermarkt begeht. Der Letztere darf sich eine Vielzahl von Delikten erlauben, bis er endlich mal einfährt. Das meine ich damit, wenn ich von Verhältnis rede. ;)

    Bei aller Theorie im deutschen Recht:


    Ich kann es schon nachvollziehen, dass es einigen Leute ein komisches Gefühl in der Magengegend verursacht, wenn man hört, dass jemand für 190 Euro in den Bau wandert, ein Hartz4-Empfänger aber mit einer Tagessatzhöhe von 10 Euro bei Gericht zu einer Geldstrafe wegen z.B. Beleidigung verurteilt wird. Wenn man dagegen die möglichen Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Relation setzt, dann merkt man, dass hier einiges außer Verhältnis läuft! ;)