Hallo Henning!
Zu Punkt 2. habe ich eine Frage:
"Abo bestreiten" bei wem? Beim Abo-Anbieter selbst? Es ist ja schon eine Herausforderung, den Abo-Anbieter überhaupt heraus zu finden. Habe erst im Kunden-Forum von Vodafone den entscheidenen Hinweis erhalten, an wen man die eMail mit der Beschwerde bzw. Aufforderung zur Deaktivierung aller Abos hinschicken kann.
Diese wurde dann beantwortet von einem Dienstleister des Abo-Anbieters. Es hieß darin, dass man mein Anliegen an den entsprechenden Anbieter weiterleiten werde. Die wurde offensichtlich auch getan. Später kam eine Mail von dem Anbieter, in der gesagt wurde, dass das Abos deaktiviert werde. Eine Rückerstattung des Abo-Preises sei aber nicht möglich, man sei ja einen Vertrag eingegangen.... blablabla...
Parallel dazu habe ich im Costcheck bei Mobilcom-Debitel in deren Online-Kundenbetreuung gesehen, dass die 4,99 € dem Moblfunkkonto belastet wurden. Daraufhin schrieb ich eine Beschwerde an Mobilcom-Debitel und forderte unter anderem, dass der vom Abo-Anbieter geforderte Betrag nicht berechnet werden soll, weil ich das Zustandekommen eines gültigen Vertrags zum Abo-Anbieter bestreite.
Daraufhin wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. Ich könne dem Mobilfunkanbieter gegenüber die Rechtmäßigkeit des geforderten Betrags nicht bestreiten. Dann wurde kurz erklärt, wie die Abrechnung zustande kommt. Außerdem sei zu diesem Zeitpunkt auch noch gar keine Rechnung erstellt worden, die den Betrag ausweist. Die Rechnung ist aber zwischenzeitlich, datiert auf den 04.05.2012, eingetroffen. Der Betrag wurde somit zwischenzeitlich von Mobilcom-Debitel in Rechnung gestellt.
Der Spaß wird nun weiter gehen. Ich werde mich noch einmal schriftlich an Mobilcom-Debitel wenden, um meinem Anliegen Nachdruck zu verleiten.
Ach ja, zum Zeitpunkt des bisher ersten Antwortschreiben von Mobilcom-Debitel auf meine Beschwerde wurde angegeben, dass man nach den momentan gültigen gesetzlichen Vorgaben nicht verpflichtet sei, eine Drittanbietersperre einzurichten. Das Schreiben ist datiert vom 26.04.2012.
Wann wurden denn die von Dir genannten gesetzlichen Bestimmungen geändert bzw. das entsprechende Gesetz in Kraft gesetzt? Vorher oder nach dem Datum des Schreibens, was uns erreichte? Sonst hat man uns ja sogar möglicherweise über die gesetzlichen Bestimmungen seitens des Anbieters getäuscht oder mindestens falsch informiert!? Kann ich nun doch die Einrichtung einer Drittanbietersperre verlangen? Ich denke nun doch, oder?