Zitat
Original geschrieben von sogar
Zunächst mal eines: man kann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann ist das erstmal protokolliert und der Fall aktenkundig.
[...] Beweise sind notwendig (Anzeige bei der Polizei, obwohl die nicht wirklich dafür zuständig sind).
Entschuldige bitte, aber das ist (mit Verlaub) Blödsinn! Hauptsache immer erstmal zur Polizei gehen, wenn man nicht mehr weiter weiß oder den gesunden Menschenverstand nicht einsetzen kann/will... 
Was bitte soll die Polizei hier tun? Die Polizei ist zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Dass dies hier nicht zutrifft, hast Du ja auch sogar selbst schon erkannt.
Welche Gefahr liegt hier ggf. vor? Richtig, die Gefahr, dass der Vermieter seinen Schaden nicht von der Verursacherversicherung reguliert bekommt. Wir reden ja hier nicht von einer Verkehrsunfallflucht (Stichwort: Feststellungsinteresse!). Dass der Nutzer/Halter des Traffic seiner Versicherung bisher noch keinen Schaden gemeldet hat, ist erstmal nur ein vertraglicher Verstoß gegenüber seiner Versicherung, Stichwort: Obliegenheitspflichten!
Im speziellen Fall hier hätte eine polizeiliche Unfallaufnahme am Tag des Unfalls die Personalien aller Beteiligten sichergestellt und dafür gesorgt, dass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (zwischen Halter des Traffic und Vermieter) gewahrt werden. Dies ist im Nachhinein ja wohl nicht mehr erforderlich. Mittlerweile (Es war doch sogar schon vom Anfang an, oder?) ist hier offensichtlich wohl bekannt wer den Schaden verursacht hat. Zu Grunde liegt hier eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die auch nur dann polizeilich geahndet wird, wenn der Garagenhof im öffentlichen Verkehrsraum liegt und die Polizei direkt gerufen wird. Eine Privat-Tiefgarage wäre hier beispielsweise vom ÖV ausgenommen.
Für den Vermieter ist somit die Versicherung des Traffic der richtige Ansprechpartner und niemand anders. Das neue Tor oder eine Reparatur des alten muss von der Versicherung des Traffic übernommen werden. Dafür zu sorgen, dass die Schadensregulierung hier schnellstmöglich läuft, liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Der muss Druck machen, damit der Nutzer der Garage sein gemietetes Objekt schnellstmöglich wieder nutzen kann. Sollte das nicht laufen, muss der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen und kann schließlich bei fruchtlosem Ablauf dieser die Miete kürzen.
Bei den Sorgen, die sich der TE um die Nutzbarkeit seiner Garage macht, handelt es sich ggf. um Ansprüche, die der TE gegenüber seinem Vermieter hat. Mit der Versicherung des Traffic hat der TE nichts am Hut 
Hinsichtlich der ggf. einzuhaltenden Fristen (bei Ankündigung einer Mietkürzung für die Garage) sollte besser mal ein Anwalt kontaktiert werden. 
Gruß herold