Beiträge von herold

    Muss ich nicht zunächst einmal dem Vermieter die Möglichkeit einräumen, den Schaden innerhalb angemessener Zeit zu beheben? Erst, wenn der Schaden innerhalb einer gesetzten Frist nicht behoben wird und der Vermieter auch weiterhin kein Interesse signalisiert, kann ich dann nicht erst die Miete kürzen? Das soll also schon vorher gehen, selbst wenn es sich nur um wenige Tage handelt? Das ist ein interessanter Aspekt. Man lernt nie aus. Du scheinst da wohl vom Fach zu sein. ;)


    Gruß herold

    Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Zunächst mal eines: man kann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann ist das erstmal protokolliert und der Fall aktenkundig.


    [...] Beweise sind notwendig (Anzeige bei der Polizei, obwohl die nicht wirklich dafür zuständig sind).


    Entschuldige bitte, aber das ist (mit Verlaub) Blödsinn! Hauptsache immer erstmal zur Polizei gehen, wenn man nicht mehr weiter weiß oder den gesunden Menschenverstand nicht einsetzen kann/will... :rolleyes:


    Was bitte soll die Polizei hier tun? Die Polizei ist zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Dass dies hier nicht zutrifft, hast Du ja auch sogar selbst schon erkannt. ;) Welche Gefahr liegt hier ggf. vor? Richtig, die Gefahr, dass der Vermieter seinen Schaden nicht von der Verursacherversicherung reguliert bekommt. Wir reden ja hier nicht von einer Verkehrsunfallflucht (Stichwort: Feststellungsinteresse!). Dass der Nutzer/Halter des Traffic seiner Versicherung bisher noch keinen Schaden gemeldet hat, ist erstmal nur ein vertraglicher Verstoß gegenüber seiner Versicherung, Stichwort: Obliegenheitspflichten!


    Im speziellen Fall hier hätte eine polizeiliche Unfallaufnahme am Tag des Unfalls die Personalien aller Beteiligten sichergestellt und dafür gesorgt, dass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (zwischen Halter des Traffic und Vermieter) gewahrt werden. Dies ist im Nachhinein ja wohl nicht mehr erforderlich. Mittlerweile (Es war doch sogar schon vom Anfang an, oder?) ist hier offensichtlich wohl bekannt wer den Schaden verursacht hat. Zu Grunde liegt hier eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die auch nur dann polizeilich geahndet wird, wenn der Garagenhof im öffentlichen Verkehrsraum liegt und die Polizei direkt gerufen wird. Eine Privat-Tiefgarage wäre hier beispielsweise vom ÖV ausgenommen. ;) Für den Vermieter ist somit die Versicherung des Traffic der richtige Ansprechpartner und niemand anders. Das neue Tor oder eine Reparatur des alten muss von der Versicherung des Traffic übernommen werden. Dafür zu sorgen, dass die Schadensregulierung hier schnellstmöglich läuft, liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Der muss Druck machen, damit der Nutzer der Garage sein gemietetes Objekt schnellstmöglich wieder nutzen kann. Sollte das nicht laufen, muss der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen und kann schließlich bei fruchtlosem Ablauf dieser die Miete kürzen.


    Bei den Sorgen, die sich der TE um die Nutzbarkeit seiner Garage macht, handelt es sich ggf. um Ansprüche, die der TE gegenüber seinem Vermieter hat. Mit der Versicherung des Traffic hat der TE nichts am Hut ;)


    Hinsichtlich der ggf. einzuhaltenden Fristen (bei Ankündigung einer Mietkürzung für die Garage) sollte besser mal ein Anwalt kontaktiert werden. ;)


    Gruß herold

    Bei Tchibo gibt es doch aktuell wieder den Huawei Stick E173u1 für 19,95! Das ist ein Stick mit einem Netlock auf das o2-Netz. Da Lidl-Mobile im o2-Netz funkt, sollte die Karte auch im Tchibo-Stick funktionieren. Falls das in der Werkseinstellung nicht der Fall ist, ist das auch nicht so schlimm... ;) Man kann es dem Stick abgewöhnen, beim Anstecken immer seine eigene Version des Mobile-Partner installieren zu wollen. Dann kann man auch die spezielle Mobile-Partner Software für Lidl installieren, weil nur damit auf einfachste Weise die USSD-Codes für das Buchen und Abbestellen von Tarifmerkmalen möglich ist. Alternativ kann man auch MW-Conn nehmen. Den Stick kann man in fast jeder Tchibo-Filiale sofort mitnehmen ohne lange auf eine Lieferung zu warten oder zur Post rennen zu müssen, weil man gerade arbeiten war als der DHL-Mann geklingelt hat. ;)


    Gruß herold

    Was heißt denn "Geschäftswagen"? War das eine "Fuhrparkhure" oder der persönlich zugewiesene Wagen eines einzelnen Mitarbeiters? Ich kenne mich persönlich mit BMW nicht so gut aus, allerdings denke ich, dass man zu diesem Preis schon einen Golf 6 "Team" 1.2 TSI (4-Türer) bekommen kann? ;) Der wäre immerhin wirklich komplett neu. Nach sowas würde ich eher schauen. Ein BMW ist natürlich "premium", was man auch bei den Preisen sieht, selbst wenn kaum Ausstattung vorhanden ist.


    Gruß herold

    Klar, wäre das das Einfachste. Allerdings gibt es bestimmte Gründe dafür es nicht zu tun. ;)
    Beispielsweise möchte ich unter anderem die originale Datenstruktur der Festplatte mit ihrer Recovery-Funktion nicht beeinträchtigen.


    Das Netz ist voll mit Anfragen von Leuten, die ihren Rechner auf Werkseinstellungen zurück setzen möchten, dies aber nicht mehr können, weil entweder der MBR und/oder die Recoverypartition gelöscht wurden. Ein Windows-Setup bügelt nämlich meistens erstmal rücksichtslos über den herstellerspezifischen MBR drüber. Ein darin vorhandener Boot-Manager, der bei Druck auf eine bestimmte F-Taste eine Recovery-Prozedur anstößt, ist danach futsch und man bekommt ihn selten wieder restauriert. Momentan bin ich daher eher noch dazu geneigt, die vorhandene Installation auszumisten. Außerdem lernt man dabei auch noch was und im Fall einer Garantie-Inanspruchnahme wird häufig seitens des Herstellers erwartet, dass man den Rechner erstmal auf Werkseinstellungen zurück setzt. Dies ist z.B. bei Medion der Fall. :D


    Gruß herold

    Wenn Du was richtig schnelles haben möchtest, dann kauf Dir einen Laptop mit einem Core i5-2xxxm Prozessor. Die Teile sind sehr zügig. Da man bei einem gängigen Laptop eh immer Windows mitkaufen muss, würde ich auf Windows 8 warten, sofern ich nicht schon jetzt unbedingt ein neues Gerät bräuchte. Man sollte davon ausgehen, dass Windows 8 schon von Anfang an so stabil und zuverlässig laufen wird wie Windows 7. Scheinbar hat Microsoft aus dem Vista-Debakel seine Lehren gezogen. Wie immer steht und fällt alles mit dem Vorhandensein ordentlicher Treiber. ;)


    Gruß herold

    Da mein neues Asus-Netbook ab Werk eine gesponsorte Software enthielt, wollte ich diese deinstallieren. Ich möchte lieber eine andere Security-Suite verwenden. Also habe ich das Programm über "Programme" in der Windows 7 Systemsteuerung deinstalliert. Zuvor habe ich das Programm aber einmal aufgerufen, um es mir mal näher anzusehen. Als dann in fett ein "Jetzt testen!" - Button und im Weiteren ein Lizenzvertrag anzuklicken waren, habe ich dieses merkwürdige Setup abgebrochen und schließlich normal deinstalliert.


    Von anderen Antivirus-Herstellern kenne ich es so, dass diese ein Säuberungs-Tool anbieten, um auch nach einer Deinstallation wirklich alle Programmbestandteile und Registry-Einträge restlos zu entfernen. So ein Tool wollte ich natürlich nun auch anwenden, bevor ich ein Programm eines anderen Herstellers verwende. Gibt es sowas überhaupt von Trend Micro und wenn ja, wo finde ich es?


    Gruß herold

    Hi Frankie! :D


    Genau so sieht es aus. Ich habe diesen Menüpunkt bei meiner Fritzbox. Es handelt sich um die "v2" mit der Original-AVM-Firmware für die 7270. Wenn das bei Deiner Firmware fehlt, dann hast Du ja nun den Unterschied bei der o2-Firmware herausgefunden. Flash das Teil doch einfach auf die Original-Firmware, wenn Du diese Funktion brauchst. Eine neue Box kostet immerhin auch noch ca. 120,- Euros. Da das Risiko überschaubar ist, würde ich es jedenfalls versuchen.


    Gruß herold