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Dass ein "Blackberry-Dienst" für ein Blackberry-Endgerät vorgesehen ist, habe ich mir schon gedacht. Warum habe ich denn aber so einen Dienst bei meinem Mobilcom-Debitel Vertrag aktiviert, wo ich doch zu dem Vertrag ein iPhone 4 erhalten habe? Ist das iPhone zum Blackberry kompatibel? Ich habe das Mail-Programm vom iPhone für Exchange konfiguriert und mit meiner googlemail-adresse verknüpft. Dann habe ich zudem den Push-Dienst im iPhone Menü aktiviert. Wenn eine Mail auf meiner Google-Mail Adresse eingeht, dann bekomme ich die auch in Echtzeit aufs Handy. Ich dachte, dass das über die Exchange Konfiguration der Googlemail-Addi läuft. Einen richtigen Blackberry-Account mit entsprechender Email-Adresse habe ich afaik nämlich gar nicht.
Das ist das, was mich verwirrt.
Gruß herold
Edit:
Hier ein Auszug aus dem Tarifdatenblatt meines Tarifs:
BlackBerry-Internet-Services 5 MB
"Die inkl. BlackBerry-Internet-Services Volumen gelten nur für die Nutzung des APNs BlackBerry.net
im dt. Vodafone-Netz; nicht genutzte Volumen entfallen am Ende des Abrechnungszeitraums und
kann nicht übertragen werden. Zusätzlich benötigte MB werden mit € 2,27 / MB berechnet.
Enthalten sin die eMail Push Service und das Internet Browsing über den APN BlackBerry.net. Nicht
enthalten sind die InstantMessaging Nutzung, BlackBerry Enterprise Services (BES) wie Kalender
und Adresssynchronisation."
In meinem iPhone 4 habe ich den APN "web.vodafone.de" eingestellt. Was kann ich mit dieser Option nun eigentlich anfangen? Ohne Blackberry-Endgerät vermutlich nichts, oder?
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Hallo!
Aus der Sparhandy-Aktion mit der Computerbild habe ich ein iPhone 4 mit mobilcom-debitel Vertrag. Es handelt sich um die Aktion zu 23,46 € im Monat. Nach dem Einbuchen in den Online-Kundenbereich auf der Mobilcom-Debitel Seite habe ich gesehen, dass zu meinem Vertrag eine kostenlose Blackberry-Option geschaltet wurde. Was hat es damit auf sich?
Gruß herold
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Zitat
Original geschrieben von voithian
Mobile Partner: Version 21.005.15.02.382
Firmware: 11.126.16.00.00
Ist Dir aufgefallen, dass die Mobile-Partner Software eine Online-Update Funktion bietet? :top:
Gruß herold
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Es ist die Micro-ATX Version des Boards. Es handelt sich um das P8H67-M Pro.
herold
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Ist das immer noch so mit der Lieferung von 2 in der Größe unterschiedlichen SIM-Karten, die dann aber doch dem Netz gegenüber einen Klon darstellen (Twincard?)? Dann kann man ja eine davon ins Baustellen- (Nokia 6250) oder ins Partyhandy (Nokia 8800) legen und den "schweren Klopper"
von iPhone am WE daheim liegen lassen, wenn man ausgeht.
Gruß herold
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horstie:
Das hört sich gut an. Danke! 
herold
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Natürlich kann man sich auch normal bewerben. Es kam nur sehr überraschend, da man Anfang der Woche bei ihrem Arbeitgeber durchblicken lies, dass man wohl demnächst keine Verwendung mehr für sie haben wird. Dabei wollte sie nur nachfragen, wie die konkreten Abläufe sind, wenn sie ganz normal zum Ende der Elternzeit wieder bei der Fa. ihre Arbeit aufnehmen wollte. Das kam recht kurzfristig und völlig überraschend.
herold
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:confused:
Wie meinst Du das?
herold
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Zitat
Original geschrieben von voithian
Hallo,
habe heute einen bei Tchibo in Essen gekauft. Ist ein Huawei E173u-1 HSPA USB Modem.
Weitere Angaben kann ich mangels anderer SIMs nicht machen. Software ist Mobile Partner in Tchibo-Ausführung.
Sag mal bitte etwas zur Firmware-Version des Sticks und zur Versionsnummer der Mobile Partner Software.
Gruß herold
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Die Frage, die sich hier stellt, ist einfach, ob es tatsächlich gängige Praxis ist, dass Provider Kunden an die Auskunfteien melden, obwohl über etwaige Ansprüche/Zahlungen letztlich noch nicht rechtsverbindlich entschieden worden ist? Es kann ja nicht sein, dass einem Kunden die Bonität versaut wird, obwohl er womöglich berechtigt einer Rechnung widersprochen hat, bei der dann nicht mal gerichtlich geprüft wurde, ob diese Rechnung überhaupt korrekt ist und der Kunde hier u. U. tatsächlich im Recht ist?
Ein Eintrag in eine Auskunftei dürfte doch normalerweise nur dann erfolgen, wenn zuvor gerichtlich die Verpflichtung zur Zahlung festgestellt worden ist. Dass Anbieter teils auf ein gerichtliches Mahnverfahren verzichten, zeigt ja schon, dass man selbst wohl einem gerichtlichen Mahn-/Klageverfahren keine großen Erfolgsaussichten beimisst.
Gruß herold