Beiträge von JMQ

    Des Rätsels Lösung liegt im Zauberwort "Verzug". Wenn kein Verzug vorliegt muss der Mandant den Anwalt selber zahlen, wenn Verzug vorliegt muss der Mandant auch zahlen, er ist Kostenschuldner hat aber beim Gegner Anspruch auf Erstattung der Kosten. ;)

    Post ist da aber auch nicht besser.


    Mir hat mal die Post (ist schon ein paar Jährchen her). Ein Computer mit 17" Monitor vor der Haustür gestellt. Ich war damals Werksstudent und als ich von der Arbeit kam, hat mich fast der Schlag getroffen. Auf der Packung stand auch groß PC und der Sony Karton verriet auch den Inhalt. Ein Wunder dass die Pakete nicht gestohlen worden sind. Habe mich mächtig beschwert.


    Ps: Ein Dieb hätte sich aber gewundert, da es kein Wintel-PC war sondern ein Acorn RiscPC. :)


    http://en.wikipedia.org/wiki/Risc_PC

    Re: Bankfrage: verschwundene POS Buchung


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Mal ne Frage zu meinen Pflichten.


    Ich habe vor einiger Zeit was per POS gekauft. Die Buchung stand jetzt auch über eine Woche bei den vorgemerkten Buchungen. Seit heute ist sie verschwunden. Gebucht ist sie auch nicht worden.


    Da braucht man nichts zu machen. Hatte ich auch schonmal gehabt. Die Lösung ist einfach!


    (Ich nehme nämlich selber EC/Kreditkarten).


    Wenn der Kunde per Karte zahlt ,wird eine Verbindung zur Bank aufgebaut und elektronisch angefragt, ob das Konto gedeckt ist und die Karte auch nicht gesperrt ist. Dann wird der Betrag angefragt.


    Aber erst wenn man den sog. "Kassenschnitt" macht; meistens am Ende des Geschäftstages werden alle Buchungen im Gerät gesammelt übermittelt und das Geld beim Kunden abgebucht.


    Nach einer Woche verschwindet die Vormerkung. Der Kassenschnitt kann immernoch erfolgen, aber die Garantie dass die Zahlung erfolgt ist nach 1 Woche weg. Wenn z. B. der Kunde in der Zwischenzeit sein Konto überzogen hat bekommt der Händler kein Geld.

    Zitat

    Original geschrieben von panjabi


    Ein Schreiben eures Anwalts an den gegnerischen Anwalt könnte auch etwas bewirken und wäre erstmal nicht so teuer, lasst euch nur keine langen Beratungen aufschwatzen...


    Wenn man vom anwaltlichen Gebührenrecht keine Ahnung hat sollte man schweigen!


    Anwälte sind keine Schreibbüros und werden nicht nach Briefen bezahlt. Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und eine 1.3 Gebühr gem. 2300 VV RVG ist auf jeden Fall angefallen.


    Bei der sog. Geschäftsgebühr macht es keinen Unterschied ob 1 oder 100 Briefe geschrieben werden.

    Zitat

    Original geschrieben von warrior
    servus,
    auf alle Fälle Anzeige wegen Betrug,


    und wenn Du/Bruder einen Rechtsschutz habt, gleich noch Anwalt benachrichtigen, aber die Kohle ist weg !


    -> selber schuld !


    Die Rechtsschutz wird dass nicht decken, weil die einwenden werden, es sei versucht worden *gewerblich* zu handeln.


    Zivilrechtlich wird man leicht einen Titel bekommen und vollstrecken können aber zu holen wird da nichts sein.


    Ansonsten, ABER DAS IST NICHT LEGAL UND KANN EINE MENGE ÄRGER EINBRINGEN!!! kann man bei Moskau Inkasso oder den Hells Angels oder Bandidos anfragen. Die machen nämlich auch Inkasso.