Beiträge von JMQ

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    Original geschrieben von Brainstorm


    Die einzige Geschichte die man zu Weihnachten aus der Bibel vorliest ist das Lunksevangelium Kapitel 2 Vers. 1-20. Mit dem Rest der Bibel kann man sich zu anderen Zeiten befassen.


    Ist es nicht Heuchelei, wenn Weihnachten von der Geburt Jesus gesprochen wird und vom lieben Gott wenn in der Bibel (Das Wort Gottes) solche Grausamkeiten stehen.


    Man pickt sich die genehmen Stellen raus und dass andere wird totgeschwiegen!

    Zitat

    Original geschrieben von Dread
    Gibts hier jemanden der Weihnachten alleine verbringen muss?


    Ich kenne einige die Weihnachten alleine verbringen werde. Damit meine ich nicht Singles (da kenne ich auch viele, die aber mit Freunde/Bekannten feiern oder auf Partys sind) sondern Menschen die ganz alleine die Feiertage verbringen. Einige sind dann immer in der "Kurz-vor-den Selbstmord" Stimmung. Aller feiern und sind fröhlich und man erwartet Fröhlichkeit und diese armen Menschen hocken in ihrer Bude. Diese Menschen erinnern mich immer an Moe aus den Simpsons.


    Ps: Und zu Weihnachten passend, Zitate aus der Bibel! http://www.bibelzitate.de/gbz.html


    Warnung! Dieser Link könnte die Ansicht über die Bibel massiv verändern!

    Re: UM423


    Zitat

    Original geschrieben von netterchef
    Hallo,


    ich war gerade auf der Homepage von UM, sie verkaufen die UM423 wieder über Internet, 39€ inkl. 15€ Guthaben zuzügl. 5€ Versandkosten.


    Es geht dank AOL auch billiger.


    https://www.united-mobile.com/umo_shop/main.do?ac=exp_aol


    Man kann jetzt die Simkarte mit 14,90 EURO Gesprächsguthaben für 14,90 EURO
    bekommen. Also die SIM-Karte für lau, man zahlt nur das
    Gesprächsguthaben.


    Mfg.
    JMQ


    Ps: Man muss kein AOL-Kunde sein!!!

    Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Hi JMQ, aber woher hast Du denn diese Erkenntnis?


    Mobilfunkverträge sind Dienstleistungsverträge, bei dem das Widerrufsrecht gem. § 312d III Nr. 2 BGB erlischt, sobald "der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat".

    Re: Vertrag stornieren?


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    Original geschrieben von q800i
    hallo!
    Habe einen eplus Vertrag letzten Donnerstag abgeschlossen.
    Kann ich einen Vertrag stornieren oder nicht?
    Hat man 2 Wochen Zeit, um es sich zu überlegen oder ist das jetzt bindend?
    Mir ist da irgendwas im Hinterkopf mit 2 Wochen, dass ich den Vertrag auf Eis legen kann. Liege ich falsch?


    Immer dieses Halbwissen! :flop:


    Es gibt kein generelles 14tägiges Widerrufsrecht.


    Bei Mobilfunkverträge erlichst eine Widerrufsmöglichkeit wenn man das erste Telefonat geführt hat oder einen SMS/MMS/Daten versandt hat.

    Re: Problem mit hohen Handykosten... *beratung*


    Zitat

    Original geschrieben von Chaoslegend88
    Hallo =)
    ms-wahn^^ außerdem muss sie ja für jede sms bezahlen...
    Also eine Möglichkeit meinen o2 vertrag vorzeitig zu beenden wird es sicherlich nicht geben, oder?


    Eiskalt eine "außerordentliche Kündigung" wegen Erhöhung der Tarife für die 0180-Rufnummergasse durchführen. Auch die Einschränkungen beim nationalen D1-Roaming ermöglichen die "außerordentliche Kündigung". Bezgl. D1-Roaming gibt es bereits ein Urteil des AG München zugunsten des Kundens bei 0180 eines des AG Charlottenburg. o2 wird ja zucken, aber wenn man hart bleibt kommt man früher raus. :)


    Einfach mal GOOGLE zu den Thema befragen!

    Zitat

    Original geschrieben von Moerlin



    tkleyman: Das ist ja halbwegs beruhigend. Dann versuch ich's erstmal nochmal bei einer anderen Bank. Habe zwar "nur" einen vierstelligen Betrag auf dem Konto, aber über den würde ich schon gerne verfügen können.


    Bei Automaten der ING DiBa und Deutsche Bank kann man 1.000,00 € mit der DKB VISA abheben.

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok


    Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn Firma A ihre Ansprüche an Firma B abgetreten haben sollte, und auch das muß offengelegt werden gegenüber dem Verkäufer.


    Oder B von A beauftragt worden ist die Recht für A geltend zu machen.


    Eine Abtretung bedarf es dabei nicht.


    Der Anwalt hätte dann die Fa. B für die Fa. A vertreten. Bei Leasingverträgen kommt es oft vor, dass der Leasingnehmer für den Leasinggeber die Rechtsansprüche vertritt. (Steht meistens im Leasingvertrag)