ebay: Ware bei Empfang beschädigt, Geld zurück?
Hallo Zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe:
Ich habe bei ebay ein Gerät eines privaten Verkäufers gekauft.
Das Paket sah bei Empfang äußerlich relativ unversehrt aus und war auch mit einer Beschriftung (rotes Klebeband) "Bruchgefahr" versehen. Relativ deshalb weil der Karton an sich schon ein bischen benutzt aussah; sofern das relevant ist.
Im Innern offenbarte sich dann, das das Gerät massiv beschädigt gewesen ist:
Regler auf der Front des Gerätes waren schief, gebrochen und in's Gehäuse eingedrückt.
Ein echter Alptraum für mich!
Laut AGB der DHL/Post muß ich das binnen 7 Tage reklamieren. Geliefert wurde es am 24.12.2008 um ca. 11:30 Uhr. Zur Post bin ich dann erst am 29. (Montag) aufgrund der Feiertage; aber noch fristgerecht. Ich habe die Schäden am Gerät photografiert und bin dann mit dem Komplettpaket zur Post gefahren.
Es wurde durch den Mitarbeiter ein Schadensbericht ausgefüllt und das Paket ist dann zur Begutachtung durch DHL vom Mitarbeiter weggeben worden.
Dauer ca. 10-14 Tage.
Nach der Begutachtung kommt das Paket zu mir zurück als Sicherheit falls der Verkäufer sich querstellt.
Und genau das tut er jetzt.
Soweit ich weiß ist meine Schuldigkeit hiermit getan da allein der Absender mit DHL den "Vertrag" zum Transport der Ware eingegangen ist und natürlich auch den Anspruch auf Erstattung, Schadensregulierung etc. hat.
Ich bin nur verpflichtet das Gerät nach dem Gutachten dann wieder zurück an den Verkäufer zu schicken.
Ich habe den Verkäufer also angeschrieben und ihm sowohl den DHL-Beleg als auch die Photos geschickt, ihm den Fall geschildert und ihn natürlich gebeten, mir mein Geld umgehend zurückzuüberweisen da der weitere Verlauf (bis auf die Rücksendung des Gerätes) nicht mehr mein Problem ist.
Natürlich wird mir gleich unterstellt ich hätte das Gerät aus dem Regal geworfen o.ä.; gut, ich kann ihn natürlich auch verstehen aber ich werde wohl kaum mein eigenes Weihnachtsgeschenk zerstören um meine Laune negativ zu beeinflussen.
Umgekehrt könnte ich natürlich genauso behaupten, das das Gerät nie heile gewesen ist da leider kein Originalphoto in der Auktion eingestellt gewesen ist - dafür wurde aber innerhalb der Auktion darauf hingewiesen, das das Gerät in Bestzustand sei.
Ich hoffe ihr könnt Licht in's (rechtliche) Dunkel bringen.
Einem (im schlimmsten Fall) Rechtsstreit sehe ich optimistisch entgegen, da ich mich in meinen Augen korrekt verhalten habe.
Ich habe auch über das ebay-Nachrichtensystem explizit um eine adäquate, sichere Verpackung gebeten, damit alles heile ankommt.
Ich wünsche Euch schon mal einen guten Rutsch!