Hallo,
ZitatAGBs der Waschanlage hängen im Regelfall aus, meistens steht da drin, dass bei bei regulärem Waschbetrieb Beschädigungen von Anbauteilen (Antennen, Spiegeln, Spoiler,...) - auch serienmäßigen - vorkommen können und die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt.
Und diese AGB´s sind Schwachsinn und nur ein Schutzbehauptung des Betreibers. Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, das seine Anlage einwandfrei arbeitet und somit bei normaler Nutzung kein Schaden entsteht. Passiert dies doch, ist der haftungspflichtig und das gilt erst recht bei Serienmässigen Fahrzeuganbauten.
Bei mir hat die Waschstrasse den rechten Aussenspiegel aus der Halterung gebrochen, der war nicht mehr zu retten. Die wollen sich auch auf Ihre AGB´s auruhen. Die Rechtsabteilung meiner Leasingfirma hat denen einen freundlichen Brief geschrieben und schon haben die die kompleten Kosten übernommen und das war nicht billig.
Wenn er getunten Fahrzeug durchfahren lässt, ist er auch verantwortlich, da kann er soviel AGB´s aushängen wie er will. Ansonsten muss er die Durchfahrt verweigern, was z.b. mittlerweile bei meiner Waschstrasse bei Fahrzeugen mit extremen Tuning ( tiefergelegt, Spoiler obendrauf, tiefgezogenen Verkleidungen, Reifen breiter 235mm, und nicht abnehmbaren längeren Dachantennen, usw. ) passiert.
Ich würde es da in jedem Fall Verbraucherberatung und notfalls Anwalt kontaktieren und es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.