Zitathmm, könnte das dann Probleme geben wenn man beim FA auf der einen Seite bzgl. km-Pauschale die längste Strecke angegeben hat und dann beim Firmenwagen die kürzeste?
Nö, steht nirgentwo geschrieben, das du auch genau diese Strecke fahren must.
Für die Berechnung ist die kürzeste Entfernung massgeblich, wenn du aber aus verkehrtechnischen Gründen eine andere fährst, wie ich z.b., kann dir das FA nichts, ist schon so bei der Steuererklärung mit den Entfernungspauschalen, da gibst du die Strecke an, welche die fährst, nicht die am kürzesten währe.
Zitatbei weiten Strecken ist das auf jeden Fall richtig dass es teuer wird - hab einen Arbeitskollegen der die ganze Zeit Vectra gefahren ist und jetzt im Zuge der Umstellung unseres
hab bei ner alten Firma aus diesem Grund einen Firmenwagen abgelehnt, der hätte mich (damals noch ) 700 DM im Monat gekostet.
Zitataber es geht eben das gute Gefühl verloren, das niemand von deinen Privatfahrten weis.
Bei Privatfahrten braucht im Fahrtenbuch keine Angabe zu Ziel, Zeit usw. gemacht werden, nur die km sind wichtig.