Hallo,
Merlin55
Zitat
Beispielsweise durch die Freigabe der Maildatenbank für einen Kollegen / eine Kollegin. Der Zugriff erfolgt dann über den eigenen EMail - Client über ein Icon des freigegebenen Postfachs.
Die Sache an sich halte ich für vollkommen bedenklich und nicht "Datenschutz konform". Darauf würde ich auch, wie du schon schreibst, den Datenschutzbeauftragen ansprechen.
Ich würde an Stelle deiner Kollegin als erstes mal den Betriebsrat einschalten, der hat da sicherlich ein gewaltiges Wort einzuwenden. Dann kann man sich immer noch Gedanken über rechtliche Schritte machen, wenn Sie in der Gewerkschaft ist, hat sie somit noch Rechtsschutz.
Bei uns in der Firma ist es klar geregelt. Bei Urlaub / beruflicher Abwesenheit "Abwesehenheitsassistenten einschalten" und in der Abwesenheitsnachricht die Vertreter nennen und das selbe auch auf der Mailbox des Bürotelefons.
Für Teams können, wenn der Wunsch besteht, problemlos Team-Mailboxen eingerichtet werden, worauf alle Teammitglieder zugriff haben.
Eine Weitergabe der persönlichen Passwörter z.b. für den Netzwerklogin und somit zum eMail-Account ist untersagt.
Private Termine werden im Kalender als "privat" gekennzeichnet, sind somit für niemanden mehr einsehbar, nur die Zeit ist ersichtlich, wann jemand nicht verfügbar ist. Wer schreibend auf dem Kalender zugreifen darf, ist bei jedem Account individuell geregelt und freigeschaltet ( voim User ), in der Regel sind dies nur die Team-Assistentinen.
Zu Thema, "Was darf ein Admin" hab ich hier noch einen Artikel aus der iX liegen, der die rechtliche Seite beleuchtet, bin aber noch nicht dazu gekommen, den zu lesen. Aber die Sache ist an sich schon zeimlich heikel.