Nabend,
ZitatZumal man sich bei der allg. Zahlungsmoral in diesem Land doch nicht wundern soll über diese Verfahren der NB. Und dann müssen halt viele unbescholtene Einmalsäumer wegen einiger Profi-Nichtzahler leiden.
Es wird denke ich ein Unterschied gemacht, zw. einmal-Nichtzahler und Dauer-Nichtzahler, spätestens bei der nächsten Vertragsverlängerung wird man sich sicherlich vom Profi-Verweigerer trennen und den Vertrag mit ihm kündigen ( zu Recht meiner Ansicht ). Den Rest erledigt dann der Eintrag im FPP und das Inkassobüro.
Auf der anderen Seite ist das Verhalten des NB aber nachvollziehbar, da eine Rücklastschrift ein Menge Mehrarbeit und Mehrkosten für den NB bringt.
Leider ist dies in D zum Volkssport geworden, so das es nur ein Frage der Zeit war, wann die Netzbetreiber härtere Masstäbe anlegen mussten und diese auch konsequent durchziehen. Ein Kunde weniger ist immer noch besser, als ein Kunde mit schlechter Zahlungsmoral.
Aber jeder der einen Vertrag unterschrieben hat, akzeptiert darin die AGB´s und darin steht in den meisten Fällen, da der Kunde dafür zu sorgen hat, das seine Rechnung zum Fälligkeitstag vom Konto abgebucht werden kann. Das ist die vertragliche Verpflichtung, die der Kunde zu erfüllen hat. Macht er das nicht, begeht er Vertragsbruch. Dann muss er auch mit den Konsequenzen rechnen.